Guten Tag liebe Community.
Es soll bald eine Gerichtsverhandlung stattfinden ob der Vater meines Kindes ein gemeinsames Sorgerecht erhält.
Umgangsrecht hatte er bereits letztes Jahr zugesprochen bekommen, sich aber dann nie darum gekümmert, somit hat er sein Kind immernoch nie zu Gesicht bekommen.
Jetzt ist es so das er nach Marokko abgeschoben wurde, trotzdem jetzt aber eine Verhandlung für gemein. Sorgerecht stattfindet. Das Gericht wusste erst noch nix von der Abschiebung.
Jetzt ist meine Frage gibt es eine Möglichkeit, dass er das gemein. Sorgerecht bekommt obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat und bereits abgeschoben wurde.
Weitere Details. Er saß vorher 1 Jahr im Gefängnis diverser Drogendelikte und Körperverletzung, war dann 9 Monate auf Bewährung draußen, danach wurde er abgeschoben.
Bei uns war es dasselbe, er hat mich mit dem Tod bedroht, bekam dann 6 Monate Kontaktverbot zu mir und durfte sich auf 3 Meter nicht nähern. Das alles ist selbstverständlich Aktenkundig und polizeilich bekannt.
Ich hatte endlich das Glück, dass er abgeschoben wurde, jetzt soll die nächste Verhandlung stattfinden. Bin langsam echt am Ende mit den Nerven und habe Angst um mein Kind. Wie kann es noch eine Verhandlung geben wenn er eh schon abgeschoben wurde?
Kennt ihr euch mit Sorgerecht aus, wer es bekommen kann und wer nicht?
Wäre euch echt dankbar um Rat.
Sorgerecht trotz Ausland?
Ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster ...
... aber bei diesen Umständen wird das Gericht kein gemeinsames Sorgerecht aussprechen.
Hat Dein Anwalt dem Gericht schon die veränderte Aktenlage mitgeteilt?
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Das Gericht hat selbstverständlich die Akten und ich gehe schwer davon aus, dass es bei der nächsten Verhandlung zur Sprache kommt. Bei der Umgangsregelung standen diese noch nicht zur Debatte da es grundsätzlich immer ein Recht auf Umgang gibt ganz egal was der Kindsvater auf dem Kerbholz hat.
Ich hoffe sehr, dass es bald ein Ende hat und er um Gottes Willen nach all dem was passiert ist kein Sorgerecht bekommt, sonst würde ich echt vom Glauben abfallen.
Der Kindsvater kann ja vom Ausland aus das Sorgerecht de facto gar nicht ausüben.
Hier gabs mal einen Fall, da hatte der Kindsvater Sorgerecht beantragt, obwohl er seit mehreren Jahren kein Umgangsrecht ausgeübt hatte. Auch alle Angebote seitens der Kindsmutter das Kind irgendwie kennenzulernen wurden von ihm ignoriert. Alleine das war schon Grund genug, ihm kein Recht zu geben. Vielleicht sieht die Betroffene diesen Thread und schreibt Dir nochmal etwas dazu.
Und ein Urteil hab ich noch im Hinterkopf, ich meine das ist dieses hier: https://www.familienrecht.de/sorgerecht/ablehnung-sorgerechtsuebertragung-vater-nichteheliches-kind/