Unterhalt

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos, deswegen suche ich hier um Rat. Ich bin vom Vater meiner Tochter seit 4 Jahren getrennt. Es besteht ein Unterhaltstitel vom Jugendamt zur Zahlung des Mindestunterhalts. Im Oktober 2019 hat der Vater um Überprüfung. Diese habe ich beim Jugendamt veranlasst. Er hat letztes Jahr seinen Job gekündigt, auf dessen Basis er den Mindestunterhalt zahlen konnte. Er hat sich von seiner neuen Frau anstellen lassen (33,5 h/Woche mit 1450€ brutto). Gleichzeitig legt er eine simples Schreiben einer Hausärztin vor, die ihm rät nur noch 35h/Woche arbeiten zu gehen auf Grund von Rückenbeschwerden. Er war 2015/16 länger krank auf Grund einer Nervenentzündung im LWS-Bereich. Damals war er bei dieser besagten Ärztin noch nicht in Behandlung. Ich habe der Änderung des Titels nicht zugestimmt (die beiden führen sprichwörtlich ein Leben in Saus und Braus). Das JA hat dies dem Kindsvater mitgeteilt, dass er weiterhin laut Titel zahlen muss und alle Rückstände begleichen soll. So und nun habe ich für diesen Monat wieder nur 50€ erhalten. Wie soll ich jetzt vorgehen? Anzeige erstatten? Pfändung? Wer kann mir einen Tipp geben?

Vielen Dank und liebe Grüße.

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Noch kurz hinzuzufügen wäre, dass der KV sich einen Dreck um unsere Tochter kümmert. Es besteht so gut wie kein Kontakt. Lediglich auf Feiern seiner Eltern und da ignoriert er das Kind gekonnt.

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Hallo,

Du kannst eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung vornehmen lassen.

Viel Erfolg
Sunny

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Hallo

macht da nicht das Jugendamt die Anzeige bei Gericht?
Rede mit ihnen, sie müssen wissen, dass er dir nicht das Geforderte zahlt, dann geht das seinen Weg.
Ich glaube, du kannst dir das fehlende Geld auch vom Jugendamt vorschießen lassen#gruebel aber frag nach, bin nicht ganz sicher.

LG
Noramarie

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Nö. Was soll das JA denn Anzeigen - und was soll das Gericht machen? Es gibt schon einen Titel, mehr kann ein Gericht auch nicht tun. Der Schuldturm ist schon länger abgeschafft.
Der richtige Schritt wäre jetzt den Titel vollstrecken zu lassen.