Hallo ihr lieben ... ich erkläre kurz die Situation...
Als mein ex und ich uns getrennt haben , kam unsere gemeinsame Tochter alleine zu mir in den Haushalt... der Vater konnte sie regelmäßig sehen und es gab nie wirklich Probleme... geboren ist sie 2016 ...2017 war die Trennung... und 2018 litt ich an einer schweren Depression... als meine Tochter bei ihrem Vater war .. hatte ich leider einen siuzidversuch... der gelang gottsei dank nicht ... aber aufgrund dieses Vorfalls...wurde meine Tochter mir vom Jugendamt weg genommen und blieb bei dem Vater.... ich hielt mich an alles und dürfte die kleine eigentlich nach 6 Wochen zurück in meinen Haushalt holen ... leider fühlte ich mich noch nicht bereit und belies alles so wie es war und die kleine sollte noch bei ihrem Papa bleiben....
Nun fing aber das Theater an ... das alles ist nun 2 Jahre her und die kleine ist weiterhin beim Vater...
Ich darf nicht wissen wo die kleine in die Kita geht... und jetzt zu Corona Zeiten nutzt er dies um mir die kleine vorzuenthalten und erlaubt mir nicht das ich die kleine abholen darf weil er Angst hat .. sie könnte sich anstecken bei mir ... besucht aber selbst seine Familie täglich also ergibt das keinen Sinn...
Ich möchte nun schon lange meine kleine wieder in meinen Haushalt holen... aber das Jugendamt sagt das wäre schwierig .. da der hauptlebensmittel Punkt nun so lange bei ihm ist und ich vor Gericht müsste ... ich weiß er ist absolut dagegen das sie wieder hu mir kommt... daher würde das wohl vor Gericht landen...
Das aufenthaltsbestimmungsrecht wurde nie vor Gericht festgelegt ...wir haben beide das geteilte sorgerecht...
Zu meinen Fragen... kann ich sie nicht einfach zu mir holen und einfach behalten... ??das klingt irgendwie doofer als ich es meine aber eben genauso...
Wenn nicht wie kann ich am besten dafür sorgen das die kleine wieder bei mir leben darf ... das Jugendamt ist nicht wirklich eine Hilfe...
Uxh würde mich sehr über einige Ratschläge freuen..
Dringend Hilfe benötigt
Ps .
Ich hatte natürlich in der Zeit wo sie bei ihm lebt regelmäßig Kontakt zu ihr .. alle 2 wochen
Das JA hat keine Entscheidungsgewalt. Sie können nur Beraten und Vermitteln. Deshalb ja, du musst, wenn du mit dem Vater nicht einigen kannst, evtl. mit Meditation übers JA, den Weg übers Familiengericht nehmen.
Warum hattest du "nur" alle 14 Tage Umgang mit deinem Kind? Warum wolltest du keine Erweiterung? Das ist nicht böse gemeint. Sondern das sind ggd Fragen die dir auch vom Gericht gestellt werden.
Vielleicht kannst du dich ja mit deinem Ex auf das Wechselmodell einigen? Ich würde dies im Hinterkopf behalten...
Hallo
also einfach holen und bei dir behalten geht leider nicht, da kriegst du ziemlich Ärger.
Suche am besten einen Anwalt auf und lass dich beraten.
Wenn ich ehrlich bin, kann ich auch das Jugendamt verstehen. Jetzt so einfach deine Tochter rausreißen aus ihrer gewohnten Umgebung?
Und - bitte sei jetzt nicht böse, ich will dich damit nicht verletzen - aber was ist, wenn du wieder in deine Depressionen abgleitest? Bist du dir ganz sicher, deine Krankheit überwunden zu haben?
Für deine Tochter wäre es sehr schlimm, wenn sie dann bei dir ist
Wenn du wirklich weißt, dass du geheilt bist und deiner Tochter es an nichts fehlen wird an dir, dann wie gesagt, versuche es über einen Anwalt. Soweit ich weiß, ist die erste Beratung kostenlos.
Lg
Hallo,
Auch wenn es jetzt hart klingt, es geht nicht um deine Wünsche, sondern um das Wohl eures Kindes. Euer Kind hat seinen LebensmittelPunkt beim Vater. Geht dort zur Kita, hat dort ihr gewohntes Soziales Umfeld.
Was mich interessiert, nach welcher Zeitspanne fühlst du dich bereit die zurück zu holen? Was hast du unternommen um die zurückzuholen? Wie war bzw. ist der Kontakt aktuell zu euer Tochter? Seht ihr euch regelmäßig? Wie nimmst du an ihrem Leben teil? Wie weit wohnt du und dein ex auseinander?
Du kannst sie nicht einfach zu dir holen, auch wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Lass dich beraten (z. B. Jugendamt, Kinderschutzbund o. Ä.). Aber ich denke für wird nur der Weg über das Gericht bleiben. Da euer Kind beim Vater and grind gut versorgt ist und dort den sei en LebensmittelPunkt seit 2 Jahren hat. Aber bedenke, auch das Gericht hat immer das Kindeswohl im Blick.
LG Morgain