Erweiterter Umgang und Unterhalt

Ich habe mal eine Frage. Mein exmann und ich haben ein gemeinsames Kind. Unser Kind lebt bei mir. Er hat ihn jedes zweite Wochenende in der Regel von fr-so. Manchmal auch spontan von do-so. Dazu sieht er ihn zwei mal die Woche nachmittags von etwa 15.30-18.30. auch hier manchmal spontan ein Nachmittag mehr.
ich erhalte das Kindergeld, zahle die Betreuungkosten und auch die Kleidung für unser Kind. Er kauft ihm zwar auch Kleidung, die darf er bei mir aber nicht anziehen.

Ist er in unserem Fall Unterhaltspflichtig? Wenn ja müsste er quasi „vollen“ Unterhalt zahlen oder gekürzt wegen der Nachmittagsbetreuung? Zur Zeit zahlt er nichts und ich möchte am Dienstag einen Termin beim Jugendamt deswegen ausmachen, weil ich gern Unterhalt fordern und berechnen lassen würde. Er ist sehr unzuverlässig was Zahlungen angeht und ich möchte da ungern ständig hinterherrennen. Hättet ihr irgendwelche Tipps für mich?

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Hallo,

wie kam es denn dazu, dass er keinen Unterhalt zahlt?

Er muss ganz normal Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen...

Selbst wenn ihr euch den Unterhalt wirklich teilen würdet - also jeder 15 Tage würde euer Einkommen noch zusammen gerechnet werden und daraus ein eventuell Unterhalt berechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Ja dem Kind steht Unterhalt zu.
Eventuell wird er die zusätzlichen Tage aber dann aufgrund der Zahlungen ausfallen lassen, eventuell kann man sich hier ja aber auch einigen.

Wichtig ist: erst ab einem zusätzlichen Tag regelmäßig pro Woche steht eine Minderung vom Unterhalt zu :)

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Wo steht das denn?