Vater behält nach Auszug der Kinder den Unterhaltsvorschuss

Hallo .

Seit dem 29.4.2020 leben meine drei Söhne nach einem Gerichtsbeschluss wieder bei mir .
Ich habe dann zum 1.5 unterhaltsvorschuss und Kindergeld beantragt . Beides hat mir mein Exmann nicht freiwillig übergeben , stattdessen ist er mit seiner Freundin und deren Kinder in den Urlaub gefahren .

Jetzt habe ich heute erfahren das ich den unterhaltsvorschuss selbst bei ihm einfordern muss , da die uvg stelle nicht doppelt ausbezahlt , sie wussten ja nichts von dem bevorstehenden Umzug der Kinder. Leider stoße ich bei meinem Exmann da auf taube Ohren. Er lügt und behauptet nichts bekommen zu haben .

Könnt ihr mir Tipps geben wie ich an das Geld für meine Söhne kommen kann , sie brauchen dringend Kleidung da mir mein Exmann auch diese nicht gegeben hat und ich hab nur notfallkleidung hier .

Vielen Dank im voraus.

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Schleunigst zum Anwalt, Jugendamt ich würde jetzt alles in Bewegung setzen damit der Herr mal aufwacht und merkt das das nicht geht. Viel Glück dir.

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Das ist doch Käse, er darf doch nichtmal UVG beantragen, wenn er keine Kinder bei sich wohnen hat. Wer genau hat Dir denn gesagt, dass Du das bei Deinem Ex anfordern sollst? Ich würde mal schriftlich eine Stellungnahme zuschicken und fragen, wieso das jetzt Dein Problem sein soll, wenn die einfach das Geld weiterhin Deinem Ex überweisen.

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Du gehst mit einer Kopie des Gerichtsentscheides zum Jugendamt, sagst denen dass die den Vorschuss für den Vater stoppen und stellst nochmal einen Antrag!

Beim Kindergeld das gleiche!

Natürlich funktioniert das.

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Ja sicher, aber wahrscheinlich nicht rückwirkend.

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Das stimmt, rückwirkend wird das nicht gehen. Da müsste die TE einen Anwalt einschalten zwecks Ansprüche gegenüber dem Vater.

Kindergeld geht allerdings rückwirkend. Da braucht es nur den Bescheid des Gerichts.

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Ich gehe davon aus, dass du ab Juni 2020 den UHV direkt vom Jugendamt erhältst?

Du könntest natürlich jetzt viel Energie da rein stecken, den UHV für Mai vom Kindesvater zu erhalten aber ehrlicherweise ist das vermutlich vertane Zeit.

Ich würde daher gar nichts unternehmen und das Geld einfach abschreiben

FG H. #klee

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Bitte hier nicht diesem Rat folgen!
Geh zum Jugendamt und beantrage eine Beistandsschaft und erkläre dort die Situation.
Kann der Vater keinen Unterhalt zahlen? Also, zumindest den Mindestunterhalt?

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Für Mai wird das Geld noch an Deinen Examen gegangen sein. Für Juni auch? Du hast also keinen Unterhalt an Deinen Ex für die Kinder bezahlt und Dein Ex wird auch keinen Unterhalt an Dich zahlen? Wovon lebst denn Du? Hatten die Kinder bei Dir vorher keine Kleidung?

Anscheinend ist Eure Beziehung sehr zerrüttet. Aber von einem Monat Unterhaltsvorschuss wird doch jetzt nicht die Welt zusammenbrechen, oder? Das lässt sich sicher nachträglich über Gericht/Rechtsanwalt/Jugendamt klären. Dass der Betrag nicht doppelt (von unseren Steuergeldern) ausgezahlt wird, sollte selbstverständlich sein.

Welche Größe tragen die Kinder? Vielleicht kann Dir dieses Forum mit gebrauchter Kleidung aushelfen.

Liebe Grüße Andrea

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Guten morgen .

Das uvg für Mai ist an meinen Ex gegangen für Juni bekomme ich es nachgezahlt.
Ich habe bis Ende April als sevickraft gearbeitet ,da ich ja in elternzeit bin , nur stundenweise . Durch die Coronapamdemie bin ich aber seit Mai leider ohne Job.

Natürlich hatte ich auch vorher schon Kleidung für meine Kinder aber eben nicht so viel , sie waren ja nur zu Besuch . Jetzt wo sie wieder hier wohnen benötigen sie nun mal etwas mehr Kleidung und Schuhe, für die Schule werden neue Dinge gebraucht und ich muss sie ja auch zur Schule fahren und da sie bis schuljahresende in ihren alten Schulen bleiben sind das täglich bis zu 70 km
Ich bin auf das Geld im Prinzip nicht angewiesen, zumindest nicht zum Leben , wir kommen seit April auch ohne das Geld aus . ich finde es jedoch eine Frechheit das mein Exmann davon 2 Wochen in den Urlaub fährt obwohl es für seine Söhne ist .

Und ja die Beziehung zu meinem Exmann ist alles andere als gut , deshalb sind wir ja auch geschieden .

Ich habe bereits Kleidung besorgt , zum Glück habe ich tolle Freunde mit altersähnlichen Kindern und ich habe eine gute finanzielle Organisation so das ich einiges schon besorgen konnte .

heute werde ich mit meiner Anwältin sprechen was man machen kann oder ob wir es lassen sollen . Ich bezweifle sehr das meine Söhne das Geld je wieder sehen .

Dennoch vielen Dank für die vielen Tipps.

Liebe Grüße

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Antrag gestellt hast und zu wann die Kinder bei dir gemeldet sind. Wenn ich davon aus gehe, dass du den Antrag im Mai gestellt hat und auch die Kinder umgemeldet sind, hast du ab Mai auch Anspruch auf UVL. Mal vorausgesetzt, alle anderen Voraussetzungen liegen vor. Dieses wurde in den Richtlinien zum UVG auch eindeutig festgelegt. Daran sollten sich auch eigentlich alle UVK halten. Ich hänge dir mal den Punkt aus dem Richtlinien als Foto an.

Der bereits ausgezahlte UV für Mai und evtl Juni wird vom KV zurück gefordert.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

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Da fehlt der erste Absatz.

Es ist eigentlich ganz klar geregelt. Es kommt aber darauf an wann du den Antrag gestellt hast und zu wann die Kinder bei dir gemeldet sind.

Hoffe du verstehst es.

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Ich habe den Antrag mitte Mai so am 12 gestellt, rückwirkend zum 1.5 , weil ich die Kinder ewig nicht ummelden konnte ohne Gerichtsbeschluss .

Die von der uvk hatte gemeint das sie nicht doppelt auszahlen da sie ja nicht wussten das die Kinder ausziehen werden

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