Kindesunterhalt Titel

Hi zusammen,

Wir haben 2 Kinder und sind getrennt. Bei jedem von uns lebt ein Kind. Da ich aus diversen (vor allem gesundheitlichen Gründen) nur einen TZ Job habe mit 25h/Woche verdiene ich ca. 500 Eur weniger als mein Mann. Ich hab ca. 1500 Eur netto abzgl Fahrtkosten Arbeit und 2 absetzbsre Kredite (Auto und Kredit für die Möbelanschaffung /Auszug/Neuanfang). Wenn man all das abzieht bleibt bei mir nicht soviel hängen was ich an Kindesunterhalt zahlen kann und ich komme nicht voll auf Düsseldorfer Tabelle. Bis dato hatten wir eine anwaltluche Vereinbarung / Vergleich dass mein Mann 170 Eur für das Kind das bei mir lebt bezahlt (sprich Unterhalte wurden gegengerechnet und er zahlte etwas mehr(. Nun hat sein Anwalt mich in Verzug gesetzt im Mai mit Forderung des vollen Kindesunterhalt mit der Begründung Erwerbsobliegenheit. Dies leuchtet mir auch ein und ich hab so schon seit April versucht weil ich in meinem Betrieb aktuell nicht aufstocken kann ein Nebenjob oder anderen Job zu finden..allerdings ohne Erfolg. Hab nun ab Juli eteas in Aussicht wo ich 250-300 Eur dazu verdienen kann. Nun meine Frage. Nun fordert der Abwalt meines Mannes dass ich ein Titel über die Höhe des Mindestunterhaltes mache. Im Prinzip hab ich kein Schmerz damit ein Titel zu machen aber solange ich noch nicht voll leistungsfähig bin muss ich diesen dann auch wirklich für 395 Eur machen lassen oder nur das was aktuell die Berechnung aufweist? Von mir aus hab ich kein Problem wenn das mit dem Nebenjob klappt dann vollen zu zahlen aber hab da auch 3 Monate Probezeit.
Zum aktuellen Zeitpunkt Mai/Juni war ich nicht voll leistungsfähig kann dass irgendwann nachgefordert werden weil ich in Verzug gesetzt wurde oder erst ab dem Zeitpunkt wo ich auch voll leistungsfähig bin? Wie ist es wenn ich 4-5 Monate voll leistungsfähig bin aber dann aus irgendwelchen Gründen nicht mehr bin ... wie läuft dass dann mit dem Titel? Muss ich dann sobald ich wieder voll verdiene alle Monate wo ich zu wenig verdient habe die Differenz nachzahlen?
Sorry für die evtl komische Frage aber ich kenne mich mit Titel nicht richtig aus. Ich selbst hab für die Tochter die bei mir lebt nun eine Beistandschaft gemacht beim JuAmt. Hatte das mit Vergleich damals über Anwalt gemacht aber hab einfach das Geld hierfür nicht über. Beim letzten Vergleich fliss eigentlich dass was wir 8 Monate bekamen am Ende in Anwalt... Mein Mann und sein Anwalt wollen dass ich Beistandschaft zurück ziehe und auch ein Titel erhalte. Ich möchte dass aber ungern da ich froh bin übers Amt zur Not Unterstützung zu haben. Ausserdem ist mein Mann jemand der much ift veratscht hat. Hatten eigentlich vor meinem Auszug ausgemacht er bezahlt uns 300 Eur ca im ersten Jahr oder bis ich auf die Güsse komme. Kaum ausgezogen hielt er sich nicht dran und ging zum Anwalt. Er liess mich wissen er muss nichts zahlen und da ich das nicht glaibte machte ich eine Beistandschaft. Hierauf wsr er wütend und bat mich sie zurück zuziehen und wir einigten uns auf 200 Eir die er ab dem Zeitpunkt mehr in der Tasche hatte weil er für die Kleine das Kindergeld von mir umgeschrieben bekam. Kaum zog ich die Beistandschaft zurück und erfüllte meinen Part sagte er dass er doch nuchts zahlt.... so wurde ich schon häufiger veratscht und daher will ich jetzt nicht nochmals die Beistandschaft zurück ziehen. Beim JuAmt kann ich gerade meine Ansprechpartner nicht erreichen wegen Urlaub. Vielleicht kann mir von Euch jemand ein Rat geben oder das erklären. Danke Gruss Carver111

1

Hallo!

Nunja, was soll man da raten?
Erstens mal: Wenn du aktuell nicht leistungsfähig bist, dann fällt als erstes mal die Anrechenbarkeit der Kredite weg, den KU geht vor Kredit. Könntest du dann MU zahlen?
Wenn ja, dann ist die Forderung berechtigt.
Weiterhin gilt ein rechtswirksamer Titel so lange bis er geändert/aufgehoben wird (oder er abläuft). Wenn du später temporär weniger verdienst, dann besteht theoretisch nach 6 Monaten der Änderung die Möglichkeit auf Abänderung zu klagen. Die Erfolgssaussichten bei einem Titel der ohnehin nur auf MU lautet ist aber sehr überschaubar.

2

Die Beistandschaft würde ich lassen!

Dass ihm diese ein Dorn im Auge ist, ist logisch
- er muss zahlen und da sind die hinterher
- er kann sich nicht rauswinden
- er weiß, dass du dir nicht jedes mal einen Anwalt nehmen kannst/wirst (finanziell), wenn er nicht zahlt
- das kann seine Zahlungsmoral durchaus beeinflussen, wie es mir vorkommt.

Lass die Beistandschaft stehen. Sie soll eurem Kind nützen und nicht ihm.

Dass sein Anwalt lieber einen Titel hätte, ist auch logisch. Alles was über ihn läuft, bringt ihm Einkommen. Wenn du klagst, weil er nicht zahlt und du hinterher rennst, dann verdient sein Anwalt gut daran.

Für die anderen Fragen habe ich keine Info. Damit kenne ich mich nicht aus.

3

Danke für Eure Antworten. Ja das mit der Beistandschaft möchte ich auch lieber lassen da ich sonst nur nacher wieder der Dubbs bin und überall nachrennen muss. Sobald ich mein Job aufstocken kann und ich somit voll leistungsfähig bin und nucht nur bei ca 200 Eur rumdümple hebt sich der Unterhalt eh auf. Er lässt für das Kind was bei ihm lebt das ganze über Anwalt machen... daher vermutlich der Titel. Ich hab aber Anwalt satt nachdem ich beim ersten Mal nur viel zahlte und 2 x falsch beraten wurde so dass ich jetzt nach halben Jahr schon wieder drum.kämpfen muss.
Für mich ist es natürlich eh sch... das Kind bei mir ist in 2 Jahren mit Schule fertig - das Kind bei ihm ist 3 Jahren länger vermutlich unterhaltsberechtigt was heisst nachdem ich dann meine Schulden für mein Neuanfang getilgt hab kann ich dort ca 15 Eur in 3 Jahren loswerden. Ich weiss ist meine Tochter nur ärgerlich.... mein Mann gat die letzten 10 Jahren der Ehe kaum ein Cent in Kinder gesteckt und nur in seine Hobbies während ich mit meinem TZ Job das komplette finanzielle der Kinder und mich abgedeckt habe ... selbst Urlaube und Familienauto (gehört jetzt zwar mir) gingen zu meinen Lasten. Er betrog much dafür 2 Jahre lang und dort wanderte sein Gehalt rein. Jetzt durfte ich Kredit aufnehmen für Neuanfang und schauen wie ich alles gebacken bekomne und da die Kinder sich dann irgendwann aufheben zahlt ja keiner was .... nur ich darf dann später vermutlich noch 3 Jahre alleine aufkommen. Kein Dank und nichts dass man 12 Jahre zurück gesteckt hat ... jetzt darf ich sie nur kaum sehen was mir das Herz dazu noch bricht und die Hoffnung dass sie evtl zurück kehrt hat sie und er mir auch schon genommen... sorry für langen Text aber bin heute ziemlich angepisst...

4

Aber es liest sich so als seien die Kinder schon älter.
Dann kann das Kind ja sehr gut selbst entscheiden wann und wo es hinmöchte. Mit 15 hätte mir mein Vater mal verbieten sollen zu meiner Mutter zu gehen.