Vaterschaftsanerkennung ausstehend / Folgen für die Mutter

Hallo zusammen, ich bekomme mein erstes Kind und leider erweist sich die einst romantische Vorstellung einer glücklichen Familie als nicht realisierbar. Mein Partner oder eigentlich Ex-Partner verweigert jetzt plötzlich die Vaterschaftsanerkennung und verlangt einen Vaterschaftstest. Neben der persönlichen Enttäuschung für mich frage ich mich nun ob es Auswirkungen auf die erste Zeit nach der Geburt hat?

- kann ich Elterngeld und Kindergeld trotzdem beantragen oder benötige ich da zusätzliche Nachweise? Ich habe sorge, dass das Elterngeld nicht rechtzeitig da ist und ich so eine Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld habe.
- kann nach einem positiven Vaterschaftstest der Vater in die Geburtsurkunde nachgetragen werden? Ich persönlich fände es nicht schön wenn mein Baby eine Urkunde hätte ohne Vater. Denn eigentlich wollte sein Vater den Kleinen....

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Hallo.

"- kann ich Elterngeld und Kindergeld trotzdem beantragen oder benötige ich da zusätzliche Nachweise? Ich habe sorge, dass das Elterngeld nicht rechtzeitig da ist und ich so eine Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld habe."

Ja, Du kannst beides beantragen ... dazu benötigst Du die entsprechenden Bescheinigungen, die man mit der Geburtsurkunde erhältst.
Wichtig ist, dass Du bei der Anmeldung beim Standesamt (üblicherweise übernimmt das das Krankenhaus für Dich; Du bekommst die Unterlagen ins Zimmer) den Vater NICHT namentlich angibst. Das entsprechende Feld einfach leer lassen.
Das Standesamt kennt nämlich nur "ehelicher/anerkannter Vater" oder "Vater unbekannt".
Wenn Du einen Namen angibst und dieser Vater hat eben die Vaterschaft noch nicht anerkannt, wartet das Standesamt auf die Anerkennung und kann die Geburtsurkunde und die Bescheinigen nicht ausstellen ...

... und damit kommen wir zu Deiner 2. Frage:
Ja, der Vater wird nach Anerkennung oder Feststellung (letzteres wäre über eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsklage) auf der Geburtsurkunde nachgetragen. Du kannst Dir dann eine neue ausstellen lassen.
Macht Ihr den Test privat, kann er anschließend die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen und diese übermitteln diese ans Standesamt. Läuft das ganze übers Gericht, übermittelt dann das Gericht das Urteil ans Standesamt.

Noch eine wichtige Sache: Das alles kann ein bisschen dauern; deswegen solltest Du bei der Unterhaltsvorschußkasse Unterhaltsvorschuß beantragen, bis der Vater zahlt. Diese nehmen ihn dann in Regress.

Gruß
sisein

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Elterngeld und Kindergeld bekommen auch Mütter, wenn der Vater komplett unbekannt ist.

Ja, das geht.

Voraussetzung: Geburtsurkunde
Nachweis vom Jugendamt, dass NICHT das gemeinsame Sorgerecht vorliegt.

Diese Bescheinigung brauchst du an allen Stellen, wo sonst eine Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigten vorliegt.
Ohne Vaterschaftsanerkennung, kein Sorgerecht. Also liegt dieses nicht vor. Wenn es nicht vorliegt, brauchst du die Bescheinigung als Beweis. Kopie zu allen notwendigen Anträgen dazu und dann passt es.


Ja, wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist, kann eine neue Geburtsurkunde mit beiden Elternteilen beantragt werden.

Ob er nun die Vaterschaftanerkennung freiwillig unterschreibt (ohne, mit oder gezwungen zum Test)
oder ob er nach dem positiven Vaterschaftstests gerichtlich dazu gezwungen wird, spielt dabei keine Rolle.
Wenn die Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird das mit der Geburtsurkunde geregelt.


Ob es da Fristen gibt, weiß ich nicht.
Bei denen, die ich so kenne, war das im ersten Lebensjahr des Kindes.


Unterhalt und Unterhaltsvorschuss läuft da extra.
Da am besten beraten lassen.
Da hat das Jugendamt selbst interesse daran, dass die Vaterschaftsanerkennung zeitig voran geht. Ist der Vater bekannt, kann von ihm Unterhalt gefordert werden.
Ist er nicht bekannt, wird es schwierig.

In dem Punkt am besten direkt beim Jugendamt/Anwalt informieren.

Auch was du tun kannst/musst, wegen Unterhalt.
Wann welchen Antrag stellen.
Wie das abläuft?
Rückwirkend kann Unterhalt nur schwer/gar nicht eingefordert werden. Rückwirkend bis Antragstellung bei anerkannter Vaterschaft schon. Bei Antrag vor bestätigter Vaterschaft weiß ich es nicht mehr. Da informieren!

Auch zum Thema Umgang und Sorgerecht kann es sinnvoll sein, dich vorher schon zu informieren.
Sollte er bei erwiesener Vaterschaft das Sorgerecht im Anschluss einklagen, damit du weißt, was auf euch zu kommt.

Informieren , damit du dann schon weißt, was wichtig ist und nicht erst anfängt, wenn es schon läuft.

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Bei mir wurde die Negativbescheinigung bei der Anmeldung des Kindes NICHT gefordert.
Es ergibt sich aus der Nicht-Angabe des Vaters automatisch, dass keine gemeinsame Sorge vorliegt.

Später habe die Bescheinigung bei diversen Angelegenheiten immer wieder benötigt und lasse sie mir jedes halbes Jahr zuschicken.

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Du scheinst Dich auszukennen, deshalb meine Frage:

Wenn ich eine Geburtsurkunde habe, auf der nur ich als Mutter stehe (da Vater tatsächlich unbekannt), damit kann ich doch Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse etc beantrage. ich möchte keinerlei Sozialleistungen bezgl des fehlenden Vaters. Bis vor Geburt angestellt, Vollzeit.

Machen die Ämter Unterschiede, ob es eine deutsche Geburtsurkunde ist oder eine ausländische? Kind wird coronabedingt im Ausland geboren, dann aber nach D zurück kommen, sobald das geht.

Danke Dir!

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Ich kann Dir auch nur dringend empfehlen, beim JA die Unterhaltsbeistandschaft zu beantragen. Da werden Dir viel Unannehmlichkeiten und Formalitäten abgenommen.
Das JA weiß diesbezüglich meistens Rat.
Unterstütze gerade eine junge Frau bei diesem Papierkrieg, die das JA nicht in Anspruch nehmen will aus falschem Stolz - ich mag bald nimmer....#zitter

LG Moni