Ich bin aktuell noch alleinerziehend mit meinem Kind, der Vater zahlt Unterhalt nach Berechnung vom Jugendamt. Mittlerweile hat er zu seinem Hauptverdienst auch einen Minijob und ist verheiratet, soll ich ihn anschwärzen dass er einen Minijob hat und verheiratet ist dann muss er doch mehr zahlen oder?
Ich kann unserem gemeinsamen Kind fast nichts gönnen Ausflüge alle 3-4Monate mal darauf muss ich dann sparen, der Vater kauft hin und wieder auch Kleidung / Schuhe und Süßigkeiten für das Kind.
Unterhalt
Generell muss er nicht mehr bezahlen, wenn er geheiratet hat. Außer er zahlt nicht mal den Mindestunterhalt, dann kann sein Selbsterhalt herabgesetzt werden.
Das mit dem anschwärzen bzgl des Minijobs ist so eine Sache. Würdest du dann wirklich soviel mehr Unterhalt bekommen? Du müsstest damit rechnen, dass er zusätzliche Ausgaben für Kleidung etc streicht und euer Verhältnis einen ordentlichen Knacks bekommt. Daher würde ich für mich abwägen ob mir das der Ärger wert wäre.
Außerdem könnte der Mann dann auch auf die Idee kommen, den Unterhalt richtig von einem Anwalt ausrechnen zu lassen. Die Jugendämter "vergessen" gerne auf Abestzbeträge.
Anwaltlich/korrekt berechneter Unterhalt liegt fast immer unter dem vom Jugendamt berechneten.
Ob er verheiratet ist oder nicht, spielt keine Rolle, deswegen bekommst du nicht mehr Unterhalt. Evtl wegen dem Nebenjob. Bekommt er noch ein Kind, bekommst du
evtl weniger Unterhalt
Theoretisch schon wenn er dann z.b. die Stkl. 3 hätte, somit hätte er dann mehr Netto das zur Berechnung genommen wird.
Nein, die Steuerklasse 3 bleibt allein bei ihm!
Es wird Skl 4 zur Berechnung genommen!
Warum kannst du deinem Kind nichts können?
Normalerweise ist ein Nebenjob - wenn er ansonsten schon Vollzeit arbeitet - überobligatorisch und wird beim Unterhalt nicht berücksichtigt. Da wäre ich also sehr vorsichtig.
Was Du aber durchaus machen kannst ist eine Beistandschaft beim Jugendamt. Dann regeln die das mit dem Unterhalt für Dich und Du hast Deine Ruhe.
Und du denkst das bisschen mehr Unterhalt rechnet sich gegen immer mal wieder Kleidung und Schuhe auf?
Wenn du nicht genug Geld hast, geh evt mehr arbeiten? Mach eine Ausbildung?
Das mit dem Anschwärzen wird nicht klappen. Der Vater macht ja nichts falsch.
Unterhalt wird nur nach dem Hauptjob berechnet, sofern dadurch der Mindestunterhalt abgesichert wird. Der Nebenjob steht allein dem Vater zu. Dazu kannst du ein Urteil des OLG Koblenz finden.
Der BGH hat festgestellt, dass steuerliche Vorteile durch die Wahl der Steuerklassen 3/5 allein dem Ehepaar gehören. Falls das neue Paar darüberhinaus jedoch durch den Splittingtarif profitiert UND der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, müssen die Kinder an den Steuervorteilen beteiligt werden...bis eben der Mindestunterhalt erreicht ist.
ich kann durch unser Kind nicht mehr arbeiten, aber ihr habt schon vollkommen Recht.
Ich würde das gute Verhältnis kaputt machen und dass er auch hin und wieder Kleidung und anderes kauft.
Warum kannst du nicht arbeiten?
ich arbeite aber es geht nicht mehr momentan