Unterhalt rückwirkend einfordern?

Hallo an alle, vielleicht weiß das jemand. Folgende Situation: KV war ein paar Jahre wegen Krankheit arbeitsunfähig und musste somit keinen Unterhalt bezahlen. Nun arbeiter er seit 2-3 Monaten wieder in Teilzeit. Die Anfrage, den Unterhalt mit den geänderten Umständen neu berechnen zu lassen, bejahte er.

Nun meine Frage: Kann der geschuldete Unterhalt auch von VOR der Neuberechnung eingefordert werden? Immerhin arbeitet er schon 2-3 Monate, von diesem Lohn müsste er doch auch schon was abgeben oder gilt das erst NACH der Neuberechnung?

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Unterhalt kann erst ab Geltendmachung verlangt werden, rückwirkend ist es nicht möglich.
Sonnige Grüße 🙂

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Ach so ist das, vielen Dank :-)

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Sicher, das er mit Teilzeit genug verdient?Selbstbehalt sind 1160

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Weiss ich nicht, vom Betrag haben wir nicht gesprochen. Ich habe nur gehört, dass er wieder arbeitet. Und dann eben auf Nachfrage hin hat er dies bestätigt und sich auch einverstanden erklärt, den Unterhalt gerichtlich neu beurteilen zu lassen.

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Nein, geht definitiv nicht. Leider. Das hatten wir auch mal, weil er nicht mitgeteilt hat, dass er mehr verdient mittlerweile. Er hat 5 Monate zu wenig Unterhalt gezahlt und kam damit durch.

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Die Km kann alle 2 Jahre prüfen lassen. Der unterhaltspflichtige muss es nicht mitteilen.

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Hallo, wie funktioniert das? Per Anwalt auffordern die Gehaltsnachweise vorzuzeigen? Und wenn dann raus kommt dass er mehr zahlen muss, muss das dann nicht rückwirkend gezahlt werden?
Falls du es weißt :) liebe Grüße

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