Allein erziehend und wichtige Unterschriften, wie handhabt ihr das?

Hallo ihr alle.
Ich habe gerade (mal wieder) ein Problem.
Mein Exmann und ich sind beide Sorgeberechtigte, allerdings kümmert er sich genau gar nicht.
Jetzt habe ich aber immer öfter die Situation das ich etwas unterschreiben muss, wo seine Unterschrift mit benötigt wird. (Krankenhaus der Großen, Klassenfahrt kleinen, Konto der Grossen usw) es wird immer mehr, je älter sie werden.
Mein Problem dabei?
Ich muss mit allem teilweise wochenlang hinter ihm her rennen. Ihn kümmert es ja nicht. Wichtige Sachen können teilweise nicht laufen weil er nicht greifbar ist oder, auch schon vorgekommen, einfach nicht unterschreibt.
Ich habe ihn schon mal angesprochen ob er mir nicht einfach das Sorgerecht übertragen will, für ihn würde sich genau gar nichts ändern. Ne, also das will er absolut nicht.
Einklagen? Es gibt ja keine "gründe" ausser Desinteresse und so. Ich kann eigentlich immer nur hoffen, dass ich ihn erwische und er dann auch geneigt ist, zu unterschreiben.
Wenn ich ihn frage wie er sich das vorstellt in Zukunft kommt immer nur ein lapidares: ich überlege mir was, das regel ich schon und ich weiss genau, ich höre nie wieder was davon. Bis ich wieder nerve.
Wie handhabt ihr sowas?
Viele Grüße

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Was sagt dein Anwalt?
Wie reagiert er, wenn er mit Fristsetzung (erst durch dich, dann durch den Anwalt) dazu aufgefordert wird?

Bei einer Freundin war es ähnlich. Ihre Fristen überging er oder stellte sich quer.
Auf Fristen des Anwalts reagierte er zumindest am Anfang noch, dann auch nicht mehr.

Damit ist sie dann vor Gericht, weil sie ja nachweisen kann, dass er sich weigert. Ihr Anwalt meint gute Chancen, durch ist es noch nicht.

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Gute Chancen auf Teilbereiche, die sie selbst regeln kann.. Sie hat nicht komplett auf das alleinige Sorgerecht geklagt. Nur darauf, dass er zeitiger reagiert bzw. seine Unterschriften in dann festgelegten Teilbereichen nicht braucht.

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Halli und danke.
Er reagiert gar nicht.
Geht nicht ans Telefon, bei Fristen wartet er bis zum letzten usw.
Meine Anwältin meinewt, ich habe so gut wie keine Chance auf das Sorgerecht, sollte er es nicht selber abgeben.
Und das will er nicht.
Lg

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Hi!

Wenn Du keinen Anwalt hast, dann hol Dir das Jugendamt ins Boot. Was Du brauchst ist eine "Alltagsvollmacht". Damit darfst Du alles allein unterschreiben und er behält das Sorgerecht.

Viele Grüße!

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Guten Morgen.
Das mit der Alltagsvollmacht werde ich gleich mal googlen.. Vielen Dank dir.

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Du kannst doch viele Punkte auch ohne die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten entscheiden.

Für Angelegenheiten des täglichen Lebens benötigst du keine Unterschrift des anderen.
So werden Angelegenheiten bezeichnet, die häufig entschieden werden müssen und in ihren Konsequenzen absehbar und nicht endgültig sind. Die Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes sollen dabei sehr gering sein.


1) Bereiche der Gesundheit, die nicht über übliche Krankheiten oder Standardimpfungen hinausgehen. Auch kleinere Operationen, wie die Entfernung von Polypen, zählen dazu.

2) Schulischer Bereich, wenn es um gewöhnliche Entscheidungen geht. So kann ein Elternteil Entschuldigungen schreiben, Klassenfahrten und -ausflügen zustimmen, Arbeitsgemeinschaften gutheißen, Zeugnisse unterschreiben oder alleine zu Elternabenden erscheinen.

3) Religiöser Bereich, solange beide Elternteile eine Konfession befürworten. Übliche Rituale können dann von einem Elternteil genehmigt und terminlich festgelegt werden.

4) Bereiche der Personensorge, die das tägliche Leben und die Freizeit betreffen. Das betreffende Elternteil kann Fragen der Ernährung und Bekleidung entscheiden, Schlafenszeiten bestimmen und den Umgang mit Freunden des Kindes ermessen. Urlaubsfahrten sind europaweit in friedliche Gebiete ohne Zustimmung des Ex-Partners möglich. Eine Fahrt in Corona Risikogebiete fällt nicht darunter.

5) Bereiche der Vermögenssorge, die nicht über kleinere Vermögenswerte hinausgehen. Geldgeschenke und Sparguthaben können von einem Elternteil verwaltet werden.

Sobald Entscheidungen geeignet sind, den Lebensweg des Kindes maßgeblich zu beeinflussen und in die Zukunft zu wirken, spricht der Gesetzgeber von “Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung”. Ihnen sind die schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes gemeinsam. Solche Angelegenheiten kann ein Elternteil alleine nicht regeln.

Du kannst bei jeder Entscheidung googlen, was die Rechtsprechung dazu sagt, dh zu welchem Bereich dies gehört.

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Hallo und vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.
Leider sind es bei meiner Tochter durch ihre schwere Erkrankung oft keine kleinen Dinge. Ab und an wird sie auch in einer anderen Stadt stationär behandelt, das ist jedesmal ein totaler Stress für mich mit den Unterschriften.
Klassenfahrt z. B kann ich nicht alleine unterschreiben, darum ging es zb gestern.
Ein großes Problem auch hier : der Schulwechsel der kleinen steht an. Sie Weiss, in welche Schule sie will, er will das nicht obwohl ihre große Schwester dort auch schon zufrieden ist. Nur weil er halt nicht wollen will. Er muss mit unterschreiben und ich Weiss jetzt schon, das wird eine eeeeelendige Diskussion. Wobei nichts konstruktives kommt.
Also liegt die Problematik ja eben außerhalb dieser kleinen Bereiche, die ich eh Regel.
Liebe Grüße

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Bei Krankheit/Behinderung:
Ist er überhaupt einsichtig, d.h. hat er eingesehen, dass sein Kind krank/behindert ist und diese KH-Aufenthalte medizinisch notwendig sind? Wenn nicht, ist das eine Steilvorlage für das Gericht damit du das alleinige Sorgerecht für den Bereich Gesundheit bekommst. Sammle einfach Beweise dafür. Schön alles schriftlich machen. Ihm Nachrichten so schicken, dass er, falls er antwortet, sich entsprechend offenbart. Undbedingt ihm nochmal in der Nachricht mitteilen, was das Kind hat, wer die aktuelle Behandlung vorgeschlagen hat und dass es zwingend medizinisch notwendig ist. Damit handelt er nämlich dann wissentlich gegen das Kindeswohl und kann sich nicht mit Unwissenheit,... herausreden.
Außerdem kannst du ruhig das Jugendamt mit ins Boot holen.
Bei einem kranken/behinderten Kind ist das sicherlich eine sinnvolle Vorgehensweise. Das wird dich um einiges Entlasten.

Der Schulwechsel:
Hier würde ich ganz klar mit dem Jugendamt sprechen und den Vater damit überfallen lassen, ob er denn schon eine Schule für sein Kind ausgesucht hat, mit der Schulleitung gesprochen hat, geschaut, ob sie das mit ihren Noten schaffen kann, ob die Schule ihren Neigungen entspricht,... oder ob er nur gegen die Wunschschule ist. Dagegen sein kann Jeder ... erstmal sinnvolle Alternativen anbringen. Also hier würde ich erst mit dem Jugendamt sprechen und dann um eine Mediation bitten. Ihr kennt ja sicher alle relevanten Schulen im Umfeld...mal sehen, ob der Vater mithalten kann.

Klassenfahrt:
Die darfst du tatsächlich allein unterschreiben. Wenn es allerdings bei der Klassenfahrt Aktivitäten gibt, die nicht ganz ungefährlich sind, dann müssen beide Elternteile unterschreiben. Bisher musste ich nur eine Klassenfahrt mit Ex unterschreiben - da wurde in den Bäumen geklettert. Davor und danach nie wieder.

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Also ich mach da nicht lang rum, ich fahr zu ihm heim oder an den Arbeitsplatz und lass ihn unterschreiben und geh wieder, fertig. Das musste ich die letzten Monate oft weil die Betreuung dauernd Unterschriften verlangt hat.

LG
Sunny

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Hallo
Ja so dachte ich auch. Aber er macht entweder nicht die Tür auf, geht nicht ans tel oder sowas. Seine Arbeit ist ne Stunde weit weg. Mir fehlt auch die Zeit jedesmal da hin zu fahren. Voller Alltag und so.
Danke dir trotzdem

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Geh zum Amtsgericht zu einer Rechtspflegerin, dort stellst du einen Antrag mit deinem Anliegen.
Dann kann der Richter entscheiden das du sowas allein unterschreiben kannst.

Hab ich auch gemacht.

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Ich würde an Deiner Stelle (kannst Du selber machen) beim zuständigen Familiengericht die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für die Bereiche Schule, Medizin und Bankgeschäfte beantragen mit genau dieser Begründung.

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Also meine Anwältin hat genau deswegen den Antrag auf alleinige Sorge gestellt. Es ist ja fe facto keine gemeinsame Ausübung möglich.


Ansonsten kannst du ihn eine Bevollmächtigung für diverse Bereiche ausstellen lassen oder eben die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen