Umgang Säugling

Hallo zusammen :-)
Ich bin aktuell schwanger, mein ex Partner wollte unbedingt ein eigenes Kind, da ich schon eine 2 Jährige Tochter mit in die Beziehung brachte.. Nun habe ich mich drauf eingelassen & bin von ihm schwanger in der 15 ssw. Er hat mich in der 7 ssw. einfach sitzen lassen, obwohl er das Kind unbedingt wollte, er meinte sogar, ich soll abtreiben usw. Ich bin nervlich am Ende, habe große Angst demnächst mit 2 Kindern alleinerziehend zu sein.
Mein ex Partner hat mich demnach auch überall blockiert, Ich weiss nicht, wie das nach der Geburt des Kindes weiter laufen soll, falls er doch Umgang möchte mit dem Kind..
Hat jemand Erfahrung gemacht, mit dem Umgang eines Säuglings? Ich möchte gerne wieder voll Stillen, mein ex Partner wohnt ca.35 km entfernt von uns.. Ich möchte ein Säugling unter diesen Voraussetzungen nicht dem KV alleine überlassen zum mitnehmen, wegen des stillens, der Entfernung & der wohlmöglich fehlenden Bindung am anfang, das Interesse am kind ist momentan von ihm aus nicht da. Deswegen weiss ich nicht, wie sowas rechtlich aussehen würde.

1

Erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft 💞
Und tut mir leid, dass du mit deinem Ex diese Erfahrung machen musstest.

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du, daher kann ich dir zwar noch nicht meine praktische Erfahrung schildern, aber ich kann dir sagen was ich bis jetzt in Erfahrung gebracht hab diesbezüglich, da ich mir diese Frage(n) auch lange Zeit gestellt hab.

Erstmal kommt es natürlich drauf an, ob schon eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt bzw ihr sogar verheiratet seid, denn bei ehelichen Kindern ist die Vaterschaft wohl automatisch anerkannt.
Sollte keine Anerkennung vorliegen, hat er rein rechtlich gar keine Rechte bzgl. des Umgangs. Um ein Umgangsrecht zu haben muss eine Vaterschaftsanerkennung vorliegen.
Rein rechtlich hat er mit der Anerkennung natürlich auch ein Umgangsrecht, was bei einem Säugling natürlich noch etwas eingeschränkt ist. Es ist für ihn aber kein muss, also kann es auch sein, dass er trotz Vaterschaftsanerkennung gar kein Umgang möchte und dazu kann er auch nicht gezwungen werden (was bei manchen Fällen wirklich das Beste ist..)
Der Umgang kann über das Jugendamt geregelt werden, wenn eine kooperative Kommunikation zwischen euch nicht möglich ist, wobei ihr auch unter euch eine Regelung für den Umgang ausmachen könnt, was natürlich für alle Beteiligten der stressfreiere Weg ist.

Für den Fall, dass er Umgang will und ihr das ohne das Jugendamt regeln wollt, empfehle ich dir einfach den Umgang zu dokumentieren-also sprich; schreib dir auf wann er wie lange Umgang hatte, evtl auch wo es statt fand, genauso wie du dir auch aufschreiben solltest wann er den Umgang nicht wahrgenommen hat. Es scheint dass viele Männer manchmal in ihrem Stolz gekränkt sind und dann versuchen einen beim Jugendamt anzuschwärzen und einem Umgangsverweigerung vorwerfen -ich hoffe das bleibt dir erspart und ich gebe den Tipp auch nur als eventualität, im besten Fall wirst du die Notizen nie brauchen😄-im schlimmsten Fall wirst du direkt wissen wann er wielange Umgang hatte und wann er es, warum auch immer, nicht wahrgenommen hat.


Anfangs ist es wohl so, dass solange der Säugling noch gestillt wird, du ihm das Kind nicht mitgeben musst. Da könnte der Umgang dann so aussehen, dass er regelmässig (das scheint sehr individuell zu sein) für ein paar Std zu dir kommt. Das kann ein paar mal in der Woche für je 2 Std sein, oder auch nur 1 mal in der Woche am Wochenende zB für 2-3 Std.
Das richtet sich dann eben danach, inwieweit er den Umgang wahrnehmen will, wie er und du zeit haben werden und wie gut ihr das miteinander vereinbaren könnt.
Mitgeben musst du ihm das Kind wohl die erste Zeit nicht, sondern er wird zu dir kommen können oder ihr trefft euch irgendwo in der Öffentlichkeit (Spielplatz, Park, Cafe, etc) wenn du ihn nicht Zuhause haben willst.
Falls du abpumpen wirst, dann kannst du, wenn das Kind etwas grösser ist, ihm das Kind für ein paar Stunden für einen Spaziergang mit dem Kinderwagen o.ä. mitgeben, wo du ihm dann die abgepumpte Milch auch mitgeben kannst, falls das Kind hungrig werden sollte.

Ansonsten, so wurde es mir zumindest gesagt, wirst du die ersten Monate bzw sogar das 1. Lebensjahr den Umgang so gestalten können, dass du dabei bist (wegen dem stillen).


Leider reagieren viele Männer anfangs so auf eine SS, mehr als man glaubt. Ich hoffe natürlich für dich, dass das zwischen euch wieder wird und ihr zusammen findet und gemeinsam einen Weg finden werdet.

Sollte dies nicht der Fall sein -so hart es auch klingt- würde ich nicht davon ausgehen, dass er auf sein Umgangsrecht bestehen wird. Um enttäuschung zu vermeiden würde ich mich einfach darauf einstellen, dass du das ohne ihn schaffen wirst. Wobei ich dir von ganzen Herzen wünsche, dass ihr als Familie zusammen finden werdet, trotz Anfangsschwierigkeiten.

Alles gute dir 💟

2

nicht wie du, dass viele Männer die sich ein Kind wünschen dann plötzlich eine Abtreibung wünschen.

Und ich denke, dass bei ungeplanter Schwangerschaft "leider" auch viele Frauen eine Abtreibung wünschen.

3

Ich hab damit auch nicht sagen wollen, dass sich die Männer dann eine Abtreibung wünschen sondern dass es mehr Männer gibt als man denkt , die sich plötzlich umentscheiden und dann doch kein Kind wollen und aus der Situation flüchten. Oder im ersten Moment überfordert sind und sich entsprechend, wie die TE es beschreibt, verhalten. Das hört man mittlerweile leider viel zu oft und ich für meinen Teil spreche aus persönlicher Erfahrung.

Und ja klar gibt es viele Frauen, die bei ungeplanter bzw unerwünschter SS eine Abtreibung wollen. Aber das ist ja deren Entscheidung und hat absolut nichts mit der Frage hier zu tun🤦🏻‍♀️

Schön dass du uns allen mitteilst, was du denkst. Tut hier halt absolut nichts zur Sache.
Und wirklich hilfreich war dein Kommentar jetzt auch nicht 🤦🏻‍♀️
Also wenn du der TE nicht helfen und/oder auf ihre Frage antworten kannst - warum ersparst du dir dann nicht deine unnötige Antwort???🤦🏻‍♀️

weitere Kommentare laden
4

Wende dich vor der Geburt schon ans Jugendamt. Das zeigt Verantwortung, dass du ihn ernst nimmst und bist noch etwas flexibler.

Anfang der Schwangerschaft ist es egal, wie er reagiert. Spannend wird es ab Geburt. Entblockiert er dich dann wieder, fängt er sich wieder etc.

Frage beim Jugendamt nach, wie du ihn von der Geburt informieren kannst, wenn er nicht erreichbar ist. Im Zweifel per Einschreiben, so dass du einen Nachweis hast.
Wegen Unterhalt kannst du dich auch ans Jugendamt wenden (andere Stelle). Dort kanns du eine Beistandschaft einrichten. Diese übernehmen dann den Papierkram wegen Unterhalt und co.

Umgang: bei Säuglingen wird empfohlen: kürzere Zeiten, mehrmals pro Woche. Bestenfalls nicht in der Stillstunde oder während der Schlafenszeit des Kindes.
Zum Abstillen kann dich deswegen keiner zwingen.
Für Umgang bietet sich an, bei euch zu Hause oder im Freien neutrale Orte. Wenn es gar nicht geht zwischenmenschlich bei euch, könnt ihr auch eine Bezugsperson des Kindesmitgehen lassen, die statt dir dabei ist.

Biete ihm an, blieb offen. Dann hat er die Chance anzunehmen oder auch nicht. Dokumentiere, was du ihm anbietest. Und informiere dich beim Jugendamt auf welchem Weg es sinnvoll ist.