Nicht leibliches Kind der ex zu sich holen?

Guten Tag zusammen#winke

Folgende Situation :

Die ex Freundin meines Lebensgefährten hatte zu dem Zeitpunkt an dem sie sich kennengelernt haben bereits einen Sohn (damals 4 Monate alt), sie wurde nach nur 2 Monaten direkt erbeut schwanger mit der gemeinsamen Tochter. Vier Jahre waren sie zusammen, dann trennte er sich von ihr auf Grund von immer schlimmer werdendem Verhalten von ihr ( u.a. Alkohol Konsum, Desinteresse an den Kindern, Vernachlässigung von Haushalt und Hygiene usw. ) nach der Trennung lebten beide Kinder bei ihr, da er im schichtdienst tätig ist und es zu dem Zeitpunkt nicht anders konnte, Kontakt zu beiden Kinder war regelmäßig da, sie waren wann immer er frei hatte bei ihm. Vor ca. 10 Wochen ist sie mit beiden Kinder verschwunden, einfach untergetaucht, er wusste nicht wo sie oder die Kinder gewesen sind... er hat die Kinder als vermisst gemeldet und Jugendamt sowie Anwalt eingeschaltet. Nach drei Wochen hat sie die Tochter freiwillig zu ihm gebracht, seid dem lebt sie fest bei ihm/uns , er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie alle Vollmachten vom Gericht erhalten, Sorgerecht ist weiterhin geteilt. Das läuft auch sehr sehr gut (seine Familie, die Familievon der ex und natürlichich helfen wegen der Schichtarbeit), jedoch vermisst die Tochter sowie er selber natürlich den Sohn/Bruder extrem, darum möchte mein Partner seinen Sohn gern versuchen zu sich zu holen.
Da die Mutter ds alleinige Sorgerecht für den Sohn hat, der leibliche Vater nicht bekannt ist, gestaltet sich das ganze schwierig.

Hat jemand ähnliches erlebt und kann uns seine Erfahrung mitteilen?
Wir danken euch!

Liebe Grüße
A. Und S.
Mit N., A., M. Und E. Und hoffentlich bald auch M. Dabei#verliebt

1

In so einer verzwickten Situation würde ich am ehesten einen Anwalt fragen, alles andere hier ist nur gefährliches Halbwissen!

Ich drücke euch ganz fest die Daumen, dass alles klappt und der Sohn ein stabiles Umfeld bekommt ✊🏻

2

Heute,

Danke für deine Antwort! Den werden wir definitiv noch befragen, der wird gleich morgen kontaktiert.

Lg

3

Ich denke Anwalt ist in diesem Fall die verkehrte Adresse. Es besteht ja keinerlei rechtliche Beziehung zwischen Deinem Lebensgefährten und dem ersten Kind der Ex.
Meiner Ansicht nach wäre der korrekte Ansprechpartner das Jugendamt, denn ihr könntet erstmal nur die Pflegschaft für das Kind übernehmen. Und Eure Befähigung dazu zu überprüfen, obliegt dem Jugendamt.

Grüsse
BiDi

4

Ich denke, ein Umgangsrecht kann man erwirken, da es eine soziale Bindung gibt.
Alles weitere sehe ich als sehr schwierig an, es sei denn, der Mutter wird tatsächlich die Kompetenz abgesprochen, sich um ihr Kind zu kümmern. Und da sollte man sich sicher sein, daß die Trennung dem Kindeswohl entspricht, und nicht nur dem Wunsch des Geschwisterkindes, das andere Kind immer zu sehen.

5

In dem Fall würde ich zuerst mit dem Anwalt sprechen
und wie ihr gegenüber dem Jugendamt argumentieren könnt.

Kindeswohlgefährdung?
Ist die Mutter bereit, den Sohn in Pflege zu geben?
Könntet ihr die Pflege übernehmen? Auch wenn ihr keine entsprechende Kurse habt, aber weil Bindung besteht?
Müsste das Kind dann zu Pflegeeltern (bürokratische Vorgaben)?

Ist die Mutter in der Lage Entscheidungen zu treffen?
- Welche Unterstützung könnt ihr ihr anbieten. Z.B. öfter auf das Kind aufpassen. Auch wenn er nicht bei euch lebt. Umgang im Sinne von Unterstützung, ohne über den Umgangsweg.
- Was passiert, wenn sie nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen?

Das würde ich zuerst mit dem Anwalt besprechen.
Nicht, dass ihr beim Jugendamt Meldung macht und das dann entscheidet und ihr bekommt nichts mit.

Wenn ihr mit dem Anwalt gesprochen habt und wisst, welche Möglichkeiten es gibt,
welche Arten von "dem Jugendamt melden" es gibt, könnt ihr auch Erfahren, was ihr tun könnt oder eben auch nicht.

Primär sollte es dem Kind gut gehen. Das sollte auch Ziel des Jugendamts sein.
Anwalt fragen, ob ihr überhaupt Chancen hättet, als Pflegeeltern in Frage zu kommen.
Müsstet ihr Kurse vorweisen oder würde es reichen, dass die Kinder verwandt sind?
Reicht die soziale Bindung aus, damit er den Jungen weiterhin sehen darf? Z.B: auch, falls er in eine Pflegefamilie käme? (Halt bei Menschen mit Erfahrung - er, als sozialer Vater mit weiterhin Bindung zum Kind)

Da gibt es so viele Feinheiten.

Daher würde ich zuerst einen Anwalt fragen, um Infos zu haben, wie ihr mit dem Jugendamt sprechen könnt. Was wichtig ist und was weniger wichtig (auch wenn es für euch menschlich Priorität hat).

6

Ich gehe davon aus, dass es hier nicht einen Fall geht, in dem das Kindeswohl derart gefährdet ist, dass das Jugendamt eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts anzuregen hätte, über das dann gerichtlich zu entscheiden wäre. Das schließe ich daraus, dass er sein leibliches Kind bei der Mutter belassen hat, was bei unhaltbaren Zuständen sicher nicht der Fall gewesen wäre.

Daher ausgehend von dieser Beurteilung:
Die Mutter hat das Sorgerecht, als nicht leiblicher Vater hat er wegen der sozial-familiären Bindung, die auch nach der Trennung nicht aufgegeben wurde, ein Umgangsrecht, aber mehr auch nicht.

Daher ist entscheidend, wie die Mutter des Kindes zu dieser Absicht steht. Und hat das Kind denn geäußert, dass es weg von der Mutter möchte? Das sind doch die entscheidenden Fragen und logischerweise ist die Mutter doch auch die erste Anlaufstelle, alles andere schafft nur Konflikte ohne Aussicht auf Erfolg.

7

Zu berücksichtigen ist, dass sie die gemeinsame Tochter dem Vater übergeben hat. Möglicherweise könnte ein Gespräch mit der Mutter und der Familie stattfinden um eine Lösung zu finden. Im besten Fall ist die Mutter bereit das Kind in Pflege zu geben. Zu vermuten wäre, dass sie das nichtleibliche Kind niemandem aufzwingen will. Ein Gespräch beim Kinderschutzbund wäre in diesem Fall auch eine Möglichkeit.

8

Sollte der Beitrag an mich gerichtet sein? Ich hatte doch auch geschrieben, dass die Mutter erste Ansprechpartnerin sein muss. Da wundert mich auch, dass Fremde in einem Forum gefragt werden, die die Umstände nicht kennen, während die Einstellung der Mutter dazu unbekannt ist.

Daher sind alles andere Vermutungen. Dass ein Kind beim anderen ebenfalls sorgeberechtigten Elternteil lebt, ist an und für sich nicht ungewöhnlich, von einer Verschlechterung der Verhältnisse schreibt die TE nichts, wobei ich es erstaunlich finde, dass der Vater sein Kind bei einer Mutter gelassen hat, die er nicht mehr ertragen hat, weil sie sich für die Kinder nicht mehr interessiert (!) und ein Alkoholproblem hatte. Grund soll sein, dass die Geschwister sich vermissen. Fragen über Fragen.

weitere Kommentare laden
12

Ich weiß das es rein theoretisch geht, da ich selber so einen Fall in meiner Arbeit hatte. Es kann aber nur klappen wenn die Mutter freiwillig den Sohn zu euch weggibt und euch alles notwenige wie (Teil)Sorgerecht überträgt oder es sich eine Kindeswohlgefährdung herauskristallisiert. Es hört sich ja nach einer Vater-Sohn-Beziehung an, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Das alles geht aber nur über das Jugendamt und dann entscheidet oftmals auch das Gericht. Solange der Kleine bei ihr einigermaßen gut aufgehoben ist, stehen da eure Chancen leider sehr schlecht.

Ihr könnt euch aber mal an das Jugendamt wenden, denn es besteht zumindest die Möglichkeit eines Geschwisterumgangs!

15

Hallo an alle die mir hier geschrieben haben, und nochmal danke für eure Antworten!

Es ist leider wirklich so, das er nicht viel machen kann, zumindest zum jetzigem zeitpunkt. Er kann jetzt nur immer und immer wieder sein Interesse an dem Jungen zeigen und es evtl. in einigen Monaten nochmal versuchen. Sehen darf er ihn und kann dies, schon seiner Tochter zur liebe, auch verlangen. Leider ist die "gute" Frau unbekannt verzogen und hat anscheinend auch eine neue telefonnummer so das ein Kontakt derzeit nicht möglich ist.:-(

Wir bleiben aber am Ball und werden den kleinen nicht in stich lassen.

LG an euch alle!