Wie Umgang und Unterhaltszahlung angehen? Baby 3 Wochen alt

Hallo zusammen!

Der Papa meines 3 Wochen alten Babys (verstehen uns gut) hat uns bisher einmal besucht.

Nun stellt sich langsam die Frage wie wir das in Zukunft regeln wollen, werden uns bald zusammensetzen. Er möchte sich kümmern, aber hat vermutlich keine richtige Idee wie. Es wird so laufen dass ich einen Vorschlag machen werden muss und ich weiß auch nicht was am meisten Sinn macht.
Mein Gefühl sagt, dass anfangs Umfang in meinem Beisein stattfinden sollte, mindestens einmal die Woche so dass die beiden sich kennenlernen.. Er wohnt aber 1h Autofahrt entfernt und arbeitet viel. Keine Ahnung wie er das hinbekommen sollte..

Wie ist da eure Erfahrung?

Dann zum Unterhalt: Wie legt man den fest?

Danke bereits im Voraus.

:-)

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Lass den Unterhalt vom ja berechnen.
Wird anhand des bereinigtem Netto berechnet.

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Bei Babys kenne ich so, dass es zwei mal pro Woche ist und dafür kürzer.

Abends, sofern es mit Arbeit und Babys Schlafenzeit vereinbar ist.
Einschlaffläschchen kann er ja begleiten.
Beim Eincshlafstillen ist natürlich doof für ihn daneben zu sitzen und unangenehm für sie, vor dem Ex die Brust offen zu haben.

Abstillen muss deswegen aber nicht sein.

Am WE oder je nachdem, wann er seine freien Tage hat, dann auch tagsüber. Je nachdem wie Baby das so mitmacht. Eine Stunde sollte schon sein. Mehr je nach Baby und so, dass es für die Eltern machbar ist.
Spazieren gehen, wenn es zum Rhythmus passt. In der Wohnung, wenn es für euch Eltern passt. Neutraler Ort...

Falls ihr so gar keine Idee habt, könnt ihr auch das Jugendamt um Rat fragen.
Ihr wollt euch einigen, bittet um Rat, weil ihr beide für das Kind da sein wollt.
Über bisschen Starthilfe geben freuen sie sich auch. Das macht es langfristig einfacher ;-)

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Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Baby.

Ich würde versuchen, dass er so oft es geht Umgang bekommt. Sofern Du nicht stillst, muss dieser ja nicht zwingend bei Dir stattfinden. Aber normalerweise empfiehlt man in dem Alter häufige kurze Umgänge.

Zum Unterhalt: Man orientiert sich grundsätzlich an der Düsseldorfer Tabelle. Er muss sein Einkommen der letzten 12 Monate angeben, daraus errechnet Ihr den Durchschnitt. Hat er Fahrtkosten zur Arbeit oder Kredite aus Eurer gemeinsamen Zeit, können diese abgezogen werden. So erhältst Du grob das bereinigte Netto. Kann natürlich auch komplizierter sein, muss aber nicht. Nun schaut Ihr in der Düsseldorfer Tabelle nach und zieht von diesem Betrag die Hälfte des Kindergeldes, das Du ja erhältst, ab.

Zusätzlich ist er vorerst Dir ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet, bis Du wieder arbeitest bzw. der Zwerg 3 Jahre alt ist.

Sofern er nicht ziemlich gut verdient, wird die Berechnung hier etwas kniffliger.

Das hier ist - wie ich finde - als Orientierung eine recht gute Seite zum Ausrechnen beider Unterhaltsbeträge:

http://www.lawyerdb.de/Unterhalt.aspx

Alles Gute!