Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und hoffe auf Gleichgesinnte und vllt auch einige die ähnliches erlebt haben bzw erleben.
Mein Sohn wurde am 10.3.2019 geboren (7 Wochen zu früh) und er wurde am 5.4.2019 aus dem KH entlassen. Der Kindsvater ist am 19.4.2019 ausgezogen und hat mich mit allem alleine gelassen.
Dann hatten wir unter uns die Regelung er kommt jeden Samstag von 12-14h seinen Sohn besuchen.
Das klappte so lala. In der Regel kam er um mit mir zu diskutieren und Interessen an seinem Kind zeigte er null. Vllt hatte er ihn mal 5 oder 10 min auf dem Arm.
Auch kam er nur um. Fotos zu machen.
Ich habe alleiniges Sorgerecht und auch die Vaterschaft hat er erst anerkannt viele Wochen nach Geburt aber auch nur weil ich Bezüge vom Jobcenter benötigte.
Mein Sohn und ich waren nach den Besuchen des Kindsvaters sehr angeschlagen und mein Sohn war jedes Mal total unruhig und schrie. Auch die Nächte waren sehr hart..
Aufgrund dessen habe ich Ende Februar 2020 den Kindsvater gebeten vorerst nicht mehr zu kommen, weil es uns nicht gut ginge und wir erst einmal zur Ruhe finden mussten.
Seitdem kam von ihm gar nichts mehr. Kein Anruf null.
Er ist sogar zweimal an uns vorbei gefahren ohne uns bzw seinen Sohn zu beachten.
Da ich wirklich eine harte Zeit mit meinem Sohn durch stehen musste hatte ich gedacht er hätte demnach kein Interesse mehr an seinem Sohn weil schließlich auch das Interesse bei den Besuchen vorher eher fragwürdig waren.
Nun kam letzte Woche ein Schreiben von seinem Anwalt, er möchte ab Dezember wieder seinen Sohn sehen und zwar so wie vorher vereinbart ihn zu sich nehmen zu können. An jedem Samstag von 15-18 Uhr.
Das was dort drin steht ist total gelogen weil er meinen Sohn nie zu sich geholt hat, geschweige denn einmal mit ihm alleine gewesen ist.
War selber auch beim Anwalt. Aber habt ihr Erfahrungen für mich? LG Verena
Mit Kindsvater seit 9 Monaten kein Kontakt-letzte Woche Anwalt Schreiben
Dein Sohn ist jetzt korrigiert anderthalb. Der Umgang sollte bei einem so kleinen Kind nicht wöchentlich stattfinden, sondern mehrmals unter der Woche bis man sich aneinander gewöhnt hat. Zu sich nehmen kann er den Kleinen so nicht. Versucht eine sinnvolle Umgangsregelung zu finden. Zur Not moderiert durch das Jugendamt.
Danke. Das weiß ich aber ich bin ja schließlich auch berufstätig und der hat nur einen Gedanken, meinen Sohn mitzunehmen und seiner Mutter zu bringen.
Ich muss dazu sagen, die Mutter hasst mich aus tiefstem Herzen.
Habe wahrend unserer Beziehung damals den Kontakt zu seiner Familie abgebrochen weil die einfach unterste Schublade waren.
Die Frau hat mich bereits 2 x bedroht.
Ich habe einfach Angst um meinen Sohn.. Er kann ja Umgang haben aber mein Sohn ist eh sehr sensibel und ängstlich anderen gegenüber 😔
So ein Anwalt kann ja viel schreiben. Suche dir Unterstützung für einen begleiteten Umgang.
Und ihr solltet dringend daran arbeiten Elterneben und Paarebene zu trennen.
Ich weiß, es ist schwer, ich weiß auch, dass die Abgabe des Kindes zu Personen, denen man nicht vertraut noch schwerer ist, aber wenn der KV sein Umgangsrecht ausüben will hast du wenig Chancen das zu verhindern.
Du kannst es nur versuchen so zu gestalten, dass es für euch passt.
Fürs Kind ist der Vater momentan ein Fremder. Niemand wird dich zwingen ihn von jetzt auf gleich abzugeben.
Ich kann von der Erfahrung meiner Freundin berichten. Der Kindsvater hat die Familie kurz nach der Geburt verlassen, immer telefonisch Kontakt eingefordert - und sich dann immer wieder nicht gemeldet.
Sein Anwalt hat dann genau wie bei dir gefordert, dass er das Kind einmal pro Woche mehrere Stunden allein hat. Parallel haben die Eltern des Kindsvaters auch Umgang eingefordert - über den gleichen Anwalt.
Letztlich wurde vom Gericht entschieden, dass die Großeltern kein Recht auf Umgang haben - also in dem Sinne, dass sie zusätzlich zum Vater das Kind einmal wöchentlich holen/besuchen/etc....
Und auch der Umgang mit dem Vater wurde anders geregelt: einmal wöchentlich für mehrere Stunden in Begleitung der Mutter. Also treffen auf dem Spielplatz etc... eine Person vom Jugendamt (bzw. anderer sozialer Stelle) kann statt der Mutter den Umgang begleiten - ist aber vielleicht schwierig, da das Kind dann gar keine vertraute Person hat. Andererseits musst du eben überlegen, ob du das schaffst, beim Umgang dabei zu sein.
Antworte über deinen Anwalt, dass der Vater bitte begleiteten Umgang beantragen soll, da er und das Kind sich nicht kennen. Schreibe dazu, dass Häufigkeit und Dauer des begleiteten Umgangs sich dann nach den Empfehlungen der ausführenden Stelle (Jugendamt, Kinderschutzbund) richten werden.
Hallo, naja, du hast ihn gebeten, dich und deinen Sohn in Ruhe zu lassen, er hat das gemacht. Was wäre gewesen, wenn er sich dann trotzdem bei dir gemeldet hätte? Hättest du den Kontakt den zugelassen?
Anscheinend könnt ihr beide überhaupt nicht miteinander. Warm das so ist und wer da jetzt schuld hat, kann natürlich niemand von uns hier beurteilen. Aber deinem Sohn zuliebe solltest du die Beziehung zum Vater unterstützen. Er braucht euch beide. Dein Ex mag vielleicht als Partner versagt haben, dass heißt aber nicht, dass er auch ein schlechter Vater ist. Und Interesse am Sohn hat er sicher, warum sonst würde er Geld für einen Anwalt ausgeben? Würde ihn der Kleine nicht interessieren, hätte er es ja jetzt eh perfekt. Auch was seine Mutter betrifft: Ihr habt ein schlechtes Verhältnis, aber sie wird trotzdem eine liebevolle Omi zu ihrem Enkel sein. Nimm das alles deinen Sohn nicht weg. Versuche über deinen Schatten zu springen und einige dich mit dem Vater auf einen geregelten Umgang.