Finanzielle Unterstützung- Elternzeit

Hey, ich hab mal eine Frage...

Ich bin schwanger und mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen.
Er will zwar Unterhalt für das Kind zahlen, aber wir ist das denn in der Elternzeit? Ich hab da ja schon erhebliche finanzielle Einbußen.... ist er denn rein rechtlich in irgendeiner Art verpflichtet mich bzw uns da zu unterstützen? Schließlich werde ich mit dem Kind zuhause bleiben während er wie gewohnt weiter arbeiten geht und das Kind nicht betreuen wird!? Wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeite wird es finanziell ja sicher etwas entspannter, aber vor diesem Jahr hab ich grad echt Angst... ich muss (darf) mich komplett allein kümmern, es hängt dann alles ganz allein an mir, die schlaflosen nächte und das geringere Einkommen 😔
Ich hab da grad echt etwas Panik....

Ich hoffe ihr könnt mir bisschen weiter helfen wie es da mit den Rechten und Pflichten bezüglich des Kindsvater aussieht...

Liebe Grüße an Euch und danke im Vorraus

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Der Kv ist für bis zum 3 Lebensjahr des Kindes auch zu Unterhalt verpflichtet. Du kannst Stkl. 2 beantragen.

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grundsätzlich ist der kindsvater nur den kindern unterhaltsverpflichtet, nicht dir, oder nur in ausnahmefällen. bei ganz kleinen gibts da ein paar extraregelungen 8anwalt fragen, das ist kompliziert) aber sobald das kind (theoretisch) in eine krippe gehen könnte, könntest du selber arbeiten gehen und damit ist er raus.

dir stehen aber ja alle sozialleistungen zu, wenn du zuhause bist...

unterhalt muss er ja anteilig von seinem gehalt zahlen, je höher das ist, desto mehr bekommen auch die kinder. ich würde da auf jeden fall einen anwalt dazu holen, damit dir nichts entgeht, was euch zusteht.

ich bekomme nur mindestunterhalt, da vater arbeitslos, aber dazu eben im anschluss an mein gehalt die sozialleistungen +%e wegen alleinerziehend.

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Das ist falsch.! Bis zum 3 Lebensjahr ist er auch ihr zi. Unterhalt verpflichtet. Lies bitte erst nach, bevor du Unwahrheiten schreibst.

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ich habe nicht irgendwas zitiert, sondern hatte selbst genau das problem.
aber schön, wenn es anders geht. wüsche dass es klappt

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Hallo,
ja er ist verpflichtet, dir bis zum 3 Jahr deines Kindes Betreuungsunterhalt zu zahlen. Der Kindesunterhalt geht aber vor. Sollte er danach noch in der Lage sein zu zahlen, (Selbstbehalt) dann muss er dir diesen Unterhalt zahlen und an dein vorheriges Gehalt vor dem Elterngeld anpassen. Das gilt auch für Unverheiratete. Du könntest sonst auch aufstocken beim Amt, wenn alle Stricke reißen.

Lg

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Danke für deine Antwort.
Sowas hab ich nun auch mehrfach im Internet gelesen.... hab vorhin auch schon mal versucht drüber zu reden mit ihm, aber er glaub es sei natürlich anders....