Kindergarten Anmeldung

Hallo ihr lieben...
Leider haben mein Partner und ich uns vor kurzem getrennt.

Wir leben noch zusammen, bis eine Wohnung frei wird. Das wir voraussichtlich ca in einem halben Jahr der Fall sein. Dann ziehe ich mit unserem Sohn aus.

Wir haben ihn für den Kindergarten angemeldet als wir noch zusammen waren.
Jetzt würde ich gerne online das Formular ändern, das ich alleinerziehend bin. (dadurch und durch den Fall das ich berufstätig bin hat man ja dann Vorrang auf der Warteliste)
Mein ex Partner ist aber der Meinung ich würde eine falschaussage tätigen, weil wir ja noch zusammen wohnen.

Wie seht ihr das?
Kann ich die Angaben ändern?

Denn es stimmt ja eigentlich und sobald ich ausgezogen bin, habe ich ganz offiziell keine Hilfe mehr von ihm. (zurzeit kümmert er sich auch nur um das nötigste).


Ich danke euch schon mal für eure Antworten :)

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Hey!

Ruf doch beim Jugendamt an, schildere die Situation und frag, ob du die Angabe schon ändern kannst. Es geht meiner Meinung nach um eure Situation im August- dann bist du ausgezogen.

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Er hat recht!!! Voraussetzung nach der gesetzlichen Definition ist nicht, dass ihr getrennt seid , sondern du ganz allein mit dem Kind in einem Haushalt lebst. Bei jeder weiteren Person gilt es nicht mehr als alleinerziehend.

Das ist auch schwer zu vermitteln, dass du dich als alleinerziehend siehst. Immerhin ist der Vater anwesend und kann sich temporär auch mal um das Kind kümmern. Und finanziell hängt ihr auch beide in der Verpflichtung beim Mietvertrag in der Regel. Im Kühlschrank wird auch selten getrennt. Fakt ist, du bist nach gesetzlicher Definition nicht alleinerziehend. Und ja, auch ich habe 4 Monate vor dem Auszug so gelebt wie du und den Status erst bei Umzug und Ummeldung in die neue Wohnung bekommen.

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Na ja, offiziell bist du ja noch nicht alleinerziehend.
Im Fall der Fälle könnte er / müsste er einspringen.
Im gleichen Haushalt könnte er .....


Dann kommt es noch darauf an, um welche Anträge es geht.
Manchmal zählen alle Erwachsenen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Auch dann, wenn der neue Partner kein Sorgerecht hat.

Manchmal zählt es, ob gemeinsames Sorgerecht vorliegt oder nicht.

Alleinerziehend bist du dann, wenn ihr wirklich getrennt wohnt (nicht vorher).
Je nach Antrag dann eben auch, wenn kein weiterer Erwachsener bei euch wohnt.
Ehe kann auch noch mal einen Unterschied machen. Trennungsjahr ja, nein.

Was interessant wäre: dich beim Jugendamt schon vor dem Auszug ausführlich beraten lassen. Am besten beide.

Was kommt auf euch zu? Wann gilt was?
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Gibt er dir schriftlich, dass du mit Sohn ausziehen darfst? Würde er dir Steine in den Weg legen?
Wie kann Umgang aussehen?
Wie kann gemeinsame elterliche Sorge aussehen?
Krankheitsfall? Unterschriften? Versteht ihr euch noch auf Elternebene so gut, dass er keine Unterschriften verweigert? Dass du ihn informierst, so dass er Bedenkzeit hat und trotzdem Fristen einhalten kann?

Beim Kindergartenantrag würde ich noch nichts machen.
An der Meldeadresse fällt es ja auch auf.
Außerdem könnte dann jeder kommen von wegen "wir haben uns getrennt", wollen den Platz und paar Monate später .... och, wir versuchen es doch noch mal ..... den Platz kann man uns ja jetzt nicht mehr nehmen, Kind ist ja eingewöhnt.

Außerdem ist ja unklar, ob du so schnell und auch in der Nähe eine Wohnung bekommst. Wenn es blöd läuft, müsstest du so umziehen, dass er doch in einen anderen Kindergarten müsste.

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Das jetzt auf dem Formular so anzugeben, macht keinen Sinn, ist eine falsche Angabe, wie dir ja schon viele gesagt haben und wird dir nur Ärger machen.

Aber: Ich würde dennoch beim Jugendamt anrufen für den Bereich wo Kita und Hortplätze vergeben werden und die Trennung und die Situation schildern. Vielleicht können die ja doch etwas für dich machen, oft haben die ja gute Kontakte zu den Kita-Trägern und haben dann zumindest schon mal gehört, dass du definitiv bald einen Platz brauchen wirst, auch wenn sie die natürlich genauso sagen werden müssen, dass ihr erstmal getrennten Wohnraum braucht, damit du die Rechte von Alleinerziehenden in Anspruch nehmen könntest und sie dir sicher nicht gleich begeistert helfen werden können, schadet ein bisschen klingen putzen und den ein oder anderen Tipp abgreifen deiner Situation nicht.