Guten Morgen
Wir haben demnächst einen Termin beim Gericht um das Kontaktrecht und auch das gemeinsame Sorgerecht festzulegen.
Es geht dabei um die Tochter meines Mannes. Sie hatte jahrelang Kontakt zu uns, seitdem die Mutter allerdings verheiratet es, darf sie nicht mehr zu uns. Sie kann uns auch telefonisch nicht mehr erreichen. Ein halbes Jahr haben wir das Theater mitgemacht. Dann aber vor einem Jahr das Kontaktrecht eingeklagt. Auch mit dem Jugendamt haben Wien natürlich Kontakt. Die Mutter hatte schon vor der Gerichtsverhandlung 3 Termine angesetzt um das Besuchsrecht zu klären. Zu den ersten beiden ist sie nicht erschienen, beim 3. Wurde ihr mitgeteilt, dass ohne sie eine Regelung festgelegt wird, also hat sie doch blicken lassen - mit dem Ergebnis, dass sie sich auf keine Einigung einlies. Nun steht also die "richtige" Verhandlung an. Hat jemand Erfahrung wie das abläuft? Die Tochter ist 9, muss sie dort aussagen? Wir wissen, dass die Mutter ihre Tochter unter Druck setzt und ihr sagt, dass sie sie nicht mehr lieb hat, wenn die Tochter irgendwo erzählt, dass sie uns sehen will. Zudem liegt der letzte Kontakt nun doch schon einige Zeit her, vielleicht will uns seine Tochter nun wirklich nicht mehr sehen? (bei den Geschichten, die sie über ihren Vater zu hören bekommt, würde mich das nicht wundern). Das Gericht weiß aber über die zahlreichen Bemühungen meines Mannes natürlich Bescheid, er war ja ständig in Kontakt mit den zuständigen Stellen. Aber trotzdem hat er Angst, wie der Termin nun ablaufen wird. Aus diversen Gründen möchte er nun natürlich auch das geteilte Sorgerecht haben (wird in einer Verhandlung mitentscheiden).
Könnt ihr mir eure Erfahrungen schildern?
Und wenn er das Kontaktrecht bekommt, wie lange dauert es, bis er seine Tochter dann das erste mal sehen "darf"?
Danke und liebe Grüße
Gerichtsverhandlung Kontaktrecht
Ich kann deine Fragen nicht beantworten aber ich kämpfe seit 13 Jahren darum, dass unser Kind öfter zu seinem Papa darf weil unser Kind das gern würde. Aber vergeblich. Traurig, dass andere Kinder (und auch Mütter selbst!) diese Möglichkeit hätten, aber nicht bekommen (wollen).
Klar, wenn das Kind selbst nicht will, sollte es von NIEMANDEM gezwungen werden. Auch nicht von dem Elternteil bei dem es nicht lebt. Und für diese Entscheidung grundsätzlich erstmal den Elternteil bei dem das Kind lebt verantwortlich machen aber auch nicht unbedingt! Die Tochter von deinem Partner ist mit 9 ja nun auch schon recht weit und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es wäre alles andere als leicht gegen den Kindswillen Tag ein Tag aus anzukämpfen Mir persönlich wäre es das auch nicht wert mir von meinem Kind irgendwann vorhalten lassen zu müssen ihm welche Möglichkeiten auch immer verwehrt zu haben. Aber gut, viele handhaben das auch anders. Was ich damit sagen will ist, dass ihr erstmal beides nicht ausschließen solltet.
Nun ja, das Gericht wird ja bald eh entscheiden.. Hoffentlich so wie es für die Tochter am besten ist. Sie ist in dem Alter mittlerweile eigentlich auch bestrebt ihren eigenen Willen zu äußern und durchzusetzen. Ich glaube schon, dass sie angehört wird.