der vater meines sohnes ist noch verheiratet und hat schon 2 größre söhne 15 & 16 jahre alt er zahlt seinr frau die im gemeinsamen haus mit den söhnen lebt monatl 2500 Euro wir 3 wohnen derzeit im neuen alten haus wir werden uns trennen. muß der vater uns, also auch mir, UNTERHALT zahlen ich hatte vor der schwangerschaft einen nettoverdienst von 1500 Euro und er einen nettoverdienst von 3500 Euro: was stet uns / MIR zu? denn ohne geld wirds mächtig kompliziert.
bekomme ich trotzdem HARZ IV wenn ich viel gespartes Geld auf der Seite habe?
kann ich als mutter auch Unterhalt vom Kindsvater beantragen?
Ja, Du darfst auch gespartes Geld haben - die genauen Summen kannst Du bei
www.tacheles.de
nachsehen.
Ja, Dir steht Unterhalt zu. Zuerst wird der Kindesunterhalt ausgerechnet nach Tabelle und der Rest (über dem Selbstbehalt) wird unter den Ex-Frauen aufgeteilt.
Wende Dich an eine versierte Anwältin, die Deine Ansprüche ausrechnet und durchsetzt. Auch wenn Du nicht verheiratet warst, hast Du Anspruch auf Betreuungsunterhalt, mindestens bis das Kind 3 Jahre alt ist, gegebenenfalls (es gibt schon Urteile in diese Richtung) länger.
Gruß
Manavgat
kannst du mir mal sagen was das für ein link
www.tacheles.de
sein solll? Ich verstehe nix???
Hi!
Schau mal hier rein, da hab ich gestern schon Links zur
Unterhaltsberechnung eingestellt - vielleicht hilft es dir weiter.
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=550699&pid=3559830&bid=27
Die Hartz4-Bestimmungen kannst du unter der Seite deines
zuständigen Arbeitsamtes nachlesen...
Liebe Grüße,
Anette