Hallo Zusammen,
mein Mann und ich sind seit nunmehr gut 4 Jahren geschieden und haben bei der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für unsere beiden gemeinsamen Kinder vereinbart.
Nun ist es aber so, dass mein Ex-Mann sich kaum noch kümmert und auch kaum erreichbar ist. Nicht nur, dass es für meine beiden Kinder natürlich schrecklich ist, dass ihr Vater sich kaum für sie interessiert, es ist tatsächlich auch in vielen Situationen wirklich problematisch.
Bei vielen Dingen die zB die Schule betreffen oder auch die medizinische Versorgung der Kindern ist es nötig, dass beide Sorgeberechtigten zustimmen, ich ihn aber teilweise über Wochen nicht erreichen kann. So war es beispielsweise als die Anmeldung der Kleinen für die Schule bevorstand.
Ich würde nun gerne das alleinige Sorgerecht beantragen, aber obwohl er sich nie kümmert hat er im letzten Gespräch deutlich gemacht, dass er dem auf keinen Fall zustimmen wird.
Nun frage ich mich, ob es auch ohne seine Zustimmung geht und wie lange soetwas wohl dauern wird bzw. ob soetwas teuer ist. Denn so wie die Situation derzeit ist, so kann es einfach nicht weiter gehen.
Vielen Dank schon vorab für eure Hilfe und liebe Grüße!
Kann ich ohne Zustimmung des Vaters das alleinige Sorgerecht bekommen?
Hey!
Dann solltest du dich mal hinsetzen und aufschreiben, welche Situationen wann gewesen sind. So präzise wie möglich. Datum, Kontaktaufnahmen.. wann hat er dann reagiert, gab es Konsequenzen bzw Nachteile für die Kinder?
Dann würde ich damit zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und mir einen Rat einholen. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, wie solltest du nun vorgehen.. sicher ist es sinnvoll, die Problematik auch beim Jugendamt anzusprechen. Dazu kann dir sicher der Anwalt Tipps geben, sodass du erst zum Anwalt und dann zum Jugendamt gehen solltest.
Liebe Grüße
Schoko
Meine Schwester hat das mal versucht und ist kläglich gescheitert. Und das obwohl der Kindsvater ihr schriftlich mitteilte, dass er mit seinem Sohn nix mehr zu tun haben wollte und das auch in jeder Konsequenz durchzog. Den Verzicht auf die gemeinsame Sorge wollte er aber auch nicht unterschrieben. Das Gericht sah trotzdem keinen Grund, ihr das alleinige Sorgerecht zuzusprechen: Sie müsse sich halt um ein gutes Verhältnis bemühen.
Schlussendlich lief es darauf hinaus, dass meine Schwester einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge in medizinischen und schulischen Angelegenheiten stellte und der auch bewilligt wurde.
Grüsse
BiDi
Da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll..
Das wird nicht einfach werden und es müssen nicht unerhebliche Nachteile für die Kinder vorliegen.
Wie würde es denn bisher gelöst, zB bei der Schulanmeldung? Warum kannst du ihn nicht erreichen? Stellt er sich tot oder ist er zB im Ausland? Ist es ihm dann egal, welche Entscheidung du fällst oder will er mitreden, bzw werdet ihr Euch nicht einig?
Wie oft hattest Du schon Probleme wegen seiner fehlenden Unterschrift?
Ich befürchte, Du wirst zum jetzigen Zeitpunkt kein all.SR bekommen,da wird zu wenig vorgefallen sein und du warst zu "nett", indem Du ihm wochenlang hinterher rennst, anstatt seine Unterschrift beim FG ersetzen zu lassen.
Der erfolgreichste Weg wird wahrscheinlich sein, dass Du bei notwendigen Unterschriften, ihn entsprechend in Kenntnis setzt ( möglichst mit Nachweis), ihm eine kurze Frist setzt, die Unterschrift zu leisten oder mitzuteilen, was gg Deine Entscheidung spricht. Gleichzeitig informierst Du ihn, dass Du, wenn er sich nicht meldet, Dich an das FamG wendest, um seine Unterschrift ersetzen zu lassen. Wenn Du das ein paar Mal gemacht hast, sieht das FamG zumindest, dass er nicht mitarbeitet ( und dem FamG überflüssige Arbeit beschert) und ist eher gewillt, Dir die Teilsorge in bestimmten Bereichen zuzusprechen.
LG
Ich glaube schon, dass es möglich ist, jedoch brauchst du einen guten Anwalt dazu und du solltest anfangen, genau und detailliert aufzuschreiben, wo er dich überall hängen lässt und das Leben schwer macht(Unterschriften, denen du mühselig nachlaufen musst zum Beispiel). Es wird weder einfach werden noch schnell gehen, das Um und Auf ist ein guter Anwalt.
wo du diese großen Probleme hattest.
Du fängst an mit bei vielen Dingen und vielen Situationen dann kommt nur die Schulanmeldung.
Es sind nämlich nicht viele Dinge. Und deshalb stimmt dein Einwand auch nicht.
Und deshalb ist (d)ein alleiniges Sorgerecht so gut wie nie notwendig (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Und was ist wenn dir etwas passiert? Oder du anfängst den Kindern zu schaden (ich weiß, das Mütter angeblich ihren Kindern nie schaden)? Soll der Vater dann keine Möglichkeiten haben einzugreifen?
Was du bis jetzt schilderst rechtfertigt nicht ansatzweise moralisch und rechtlich das Sorgerecht zu entziehen.
Oder mach eine Liste weshalb der Entzug des Sorgerechts eure Kinder vor welchem konkreten Schaden bewahrt.
Ich wette du wirst keine einstellen.
Da wird nämlich nichts Vernünftiges bei rauskommen. Weil du das damit gar nicht erreichst.
Hey!
Das gemeinsame Sorgerecht ist natürlich grundsätzlich vorgesehen und auch durch die deutsche Verfassung geschützt. Von daher gibt es hohe Hürden, um ein Elternteil von der Sorge für sein eigenes Kind auszuschließen.
Juristisch gesprochen, bedarf es einer Gefährdung des Kindeswohls (https://scheidung.link/Sorgerecht), um einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Wenn medizinische Versorgung etwa nicht gewährleistet werden kann, mag dieser Tatbestand vorliegen. Befrag hierzu allerdings einen Anwalt. Eine verlässliche Antwort kann dir dieses Forum nicht geben.
Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle aus ganz praktischen Gründen erstmal alleine entscheiden. Wenn sich der Vater sowieso nicht interessiert, wird er sich darüber wohl kaum beklagen.
Viele Grüße
ein Beispiel wo medizinische Versorgung durch Entzug des Sorgerecht gewährleistet wird?
Das muss ja schon recht außergewöhnlich sein. Bei eiligen Sachen wird eine Zustimmung ja nicht benötigt.
Wäre beispielsweise impfen. Vater dagegen mutter dafür. Gericht folgt da meist der stiko
Ich glaube das Wichtigste ist das was Bi_Di geschrieben hat:
"Antrag auf alleinige elterliche Sorge in medizinischen und schulischen Angelegenheiten"
Das wäre wahrscheinlich schneller und unproblematischer zu schaffen als dein Anliegen und würde dir ja schon helfen.
VG
Hallo,
Gott sei Dank kannst Du es nicht ohne den Vater tun.
Du kannst Teile des Sorgerechts beantragen und dies immer mit einer Begründung. Der einfachste Weg ist, dass Du zu einer sog. Rechtsantragsstelle eines Familiengerichts gehst und da lässt Du Deinen Antrag diktieren.
Dann kommt es über das Gericht zum Jugendamt. Das Jugendamt muss dann eine Stellungnahme verfassen und dann kommt es wieder zurück. Bevor überhaupt an so etwas zu denken ist, wird man versuchen euch verpflichtend zur Mediation zu schicken. Nur in Ausnahmefällen wird es dann schnell gehen.
Würde der Vater vielleicht zustimmen, dass du er dir die Entscheidungsgewalt für medizinische und schulische Entscheidungen überlässt?
nicht vorher Notwendigkeit geklärt werden?
Ich konnte die bis jetzt nicht erkennen. Und nachvollziehbar dargelegt würde diese trotz Nachfrage auch nicht.
Was ist wenn der dann alleinige Sorgeberechtigte plötzlich "merkwürdige" Entscheidungen treffen will.
Z. B. unnötige Beschneidungen oder Walldorfschulenbesuch etc.
Sollten solche Dinge nicht besser einvernehmlich geklärt werden und wenn das nicht klappt über das Gericht?
Mir leuchtet nämlich nicht ein, wie das Kind durch das alleinige Sorgerecht des Alleinerziehenden besser geschützt wäre, sondern sehe eher das Gegenteil.
Und Schutz geht bei mir vor Bequemlichkeit.
Sehe ich genauso. Beide sind Elternteile und sollten dementsprechend auch beide gleichberechtigt bei den Entscheidungen sein. Klar ist es für einen "einfacher", wenn nur eine Person die Entscheidungsgewalt hat, aber man hatte sich entschieden mit dem Menschen ein gemeinsames Kind zu bekommen und dann sollte man auch die Konsequenzen tragen und den anderen als Elternteil und dessen Meinung respektieren.