Zustimmung Vaterschaftsanerkennung

Hallo zusammen,

ich wollte mal nach Erfahrungen suchen von Mamas die die Vaterschaft nicht anerkannt haben.

Ich stehe derzeit vor der Entscheidung und bin mir wahnsinnig unsicher was ich tun soll.
„Kurzfassung“ - der KV wollte die Kleine nicht und hat mir seit Anfang der Schwangerschaft Stress gemacht, mich bedroht und Telefonterror gemacht.
Er hat sie die ganze Schwangerschaft über weder gekümmert noch interessiert.
Auch von der Geburt und den ersten 3 1/2 Monaten hat und wollte er nichts mitbekommen, weil er vorher einen Vaterschaftstest (den er nur gemacht hatte um nach eigener Aussage alles hinauszuzögern und um uns Prügel zwischen die Füße zu werfen, denn er wusste dass er der Vater ist) wollte.
Die notwendigen Unterlagen für Unterhalt hat er bis jetzt noch nicht vollständig beim Anwalt eingereicht, Unterhalt hat er bisher nur einen Teil bezahlt nachdem ihm mit Gericht gedroht wurde.
Als der Vaterschaftstest vorlag wollte er sofort Umgang - den ich ihm natürlich auch gewährte denn ich empfand es als wichtig das meine Tochter einen Vater hat.
Jetzt verhält er sich aber echt übel uns ggü. Er gibt mir meine Tochter nicht wenn sie weint und er sie verständlicherweise noch nicht trösten kann. Beschimpft mich vor ihr dass ich Mutti in die Küche gehen soll zum kochen, macht mich runter weil ich meine Tochter stille und er sie somit nicht über Nacht mitnehmen kann, steht bei uns vor der Wohnung und beobachtet uns usw…
Das nur als kleiner Einblick, es viel noch viel mehr vor das ich jetzt hier nicht ausführen möchte.
Ich hab ihm mehrfach gesagt wie wichtig ich es finden würde wenn er für sie da wäre, auch wenn wir keine Beziehung haben. Habe auch mehrfach beim JA, Caritas und ner anderen Beratungsstelle Rat geholt - bisher leider ohne Erfolg.
Auch persönliche Gespräche bringen keine Besserung.
So, da er mir noch angedroht hat dass er wenn ich die Vaterschaft anerkenne er auf seiner Rechte pochen wird und auf biegen und brechen vor Gericht zieht frage ich mich ob ich das zulassen soll.
Die kleine wird das alles mitbekommen, hat einen „Vater“ da der uns das Leben schwer macht.
Ich habe diese Streitigkeiten in meiner Kindheit hautnah miterlebt und würde das meiner Tochter unter keinen Umständen antun wollen.

Ich habe sie bisher gut alleine versorgt, auch für die Zukunft sehe ich da kein Problem da ich mich im Vorfeld schon um alles gekümmert habe.

Von mehreren Seiten höre ich nun dass ich ihn ziehen lassen soll.
Ein Anwalt riet mir auch dazu in Anbetracht dessen was vorgefallen war mir die Vaterschaftsanerkennung sehr gut zu überlegen.

Nun frage ich mich ob es jmd ähnlich erging? Wer hat die Zustimmung nicht erteilt?
Habt ihr das bereut?

Übrigens - ich würde meiner Tochter nie den Vater vorenthalten. Wenn sie in Zukunft Kontakt wünscht, würde ich ihn fördern wie bisher auch.

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Hallo,

kann es sein, dass du mit „Vaterschaftserklärung“ eigentlich „Sorgerecht“ meinst?

Also zumindest war es nämlich bei uns so, dass der Vater die Unterschrift für die Anerkennung der Vaterschaft geleistet hat, ich habe da nicht zugestimmt.
Anders dagegen beim Sorgerecht, da musste ich tatsächlich zustimmen, da es bei nicht verheirateten Paaren erste einmal bei der Mutter allein liegt.
Allerdings ist das Elternrecht ein Grundrecht, und es müsste scho wirklich sehr schwerwiegende Gründe (Drogen, Gewalt gegen das Kind) vorliegen, damit er es vor Gericht nicht bekommt.

Desweitern schreibst du, dass er einen Vaterschaftstest gemacht hat Uhr schon Unterhalt gezahlt hat. Und das ohne, dass die Vaterschaft anerkannt wurde? Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Bitte bedenke, falls es tatsächlich um die Vaterschaft geht:
-der Unterhalt des Vater ein Recht deines Kindes ist. Falls du ihn nicht zum lernen brauchst, kennst du ihn ja ansparen.
- Falls du irgendwann mal auf Sozialleistungen angewiesen sein solltest, wirst du immense Schwierigkeiten bekommen. Unterhalt ist allen Leistungen vorrangig.
- Personenstandsfälschung
- Erbansprüche?

Ich verstehe, dass du dir wegen des Umgangs Sorgen machst bei der Vorgeschichte.
Stichen begleiteter Umgang.
Und ich würde mich für eine Mediation mit dem JA in Verbindung setzen, die können vermitteln.

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Hey, erstmal danke für deine Antwort aber es ist genau so wie ich es geschrieben habe.
Es hilft mir wenig dass du dir irgendwas nicht vorstellen kannst?!
Reicht Mediation übers JA, Caritas und Kinderhilfswerk?
Sei mir nicht böse, aber ich weiß das was du schreibst alles sehr wohl. Deshalb habe ich bewusst nicht danach gefragt.

Wenn jmd so uneinsichtig ist und uns das Leben (nicht nur in der Vorgeschichte! sondern auch aktuell/bei jedem Besuch) so schwer macht muss ich als Mutter reagieren. Denn so kann ich es nicht weiterlaufen lassen.

Und Ja, der Vaterschaftsanerkennung muss man zustimmen. Das ist eine freiwillige Willenserklärung unter anderem auch der Mutter. Dies wird beim Jugendamt oder Standesamt gemacht.
Sorgerecht ist eine ganz andere Hausnummer um die es hier aber auch nicht geht.
Das nur für dich zur Info.

Und jetzt würde ich bitte wie schon oben erwähnt um Erfahrungen und Austausch von Müttern bitten die in der selben Situation waren.

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Ach ja, und sämtliche soziale Leistungen ist auch nicht richtig.
Dies betrifft nur Unterhaltsvorschuss und Harz4.
Wie gesagt, bitte antworte nicht wenn du nur Halbwahrheiten zur Hand hast.

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Guten Morgen,

Ich kenne mich mit dem ganzen juristischen Kram über Vaterschaftsanerkennung und dergleichen nicht aus. Deshalb kann ich dir auch da leider keinen Tipp geben.
Im Normalfall würde ich dir Raten kämpfe um dein Recht. Aber so wie du deinen Ex beschreibst, würde ich diesen Psycho nicht in meinem Leben und das meines Kindes haben wollen.

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Guten Morgen
Musst du auch nicht. :)
Ich hab nach Erfahrungen gefragt, rechtlich bin ich sehr gut durch zwei Anwälte beraten.
Aber danke für deine Meinung. So denken eigentlich alle in unserem Freundes- und Familienkreises.
Nachdem wie er sich gezeigt hat denke ich eben auch dass es nicht dem Kindeswohl entspricht.

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Ich kann Dir nur in der Theorie ( als ehemalige Beiständin) antworten.
Durch die Verweigerung der Zustimmung haben der Erzeuger und das Kind keine rechtliche Bindung, es gibt quasi keinen Vater.
In erster Linie hat dies natürlich monetäre Auswirkungen: Er muss keinen UH zahlen, du hast keinen Anspruch auf UVG. Darüber hinaus hat dein Kind Vaterseite keinen Anspruch auf Halbwaisenrente, ebenso keine Erbschaftsansprüche.
Deine Vorteile wären: keine Auseinandersetzung mit dem Erzeuger wegen Umgangs - evt sogar Sorgerecht (falls er dies beantragen würde).
Letztendlich musst Du für Dich, aber auch im Sinne Deiner Tochter abwägen, welche Seite überwiegt. Die momentane Hauptfrage ist, kannst Du den Unterhalt alleine stemmen.
Darüber hinaus hast du durch die Verweigerung der Zustimmung vll nur bedingt etwas Luft bekommen. Wenn ich das Gesetz und die Kommentare richtig interpretiere, hat der Erzeuger die Möglichkeit, selbst die Vaterschaftsklage in die Wege zu leiten. Da schon ein Test vorliegt und Du Dich auch so verhältst, als sei er tatsächlich der Erzeuger des Kindes (Umgang, Annahme von Unterhaltszahlungen) würde eine solche Klage erfolgreich sein. Die Frage ist auch hier, wie klagewütig schätzt Du ihn ein.
Ich persönlich finde das "Kind hat Anrecht auf seinen Vater" ist immer so ein Totschlagargument, das in meinen Augen nicht immer das Beste ist. Ein Kind bekommt nicht unweigerlich ein Trauma, nur weil in der Geburtsurkunde kein Vater steht.

In Deinem Fall ist jedoch der Vater schon sehr in den Prozess eingebunden und es wird schwierig werden, diesen Prozess zu stoppen.
Obwohl er momentan keinerlei Rechte hat, schaffst du es nicht, Grenzen zu ziehen.
Ich kann Dir nur raten: Wenn er sich schlecht benimmt- wirf ihn raus. Wenn er Dir das Kind nicht gibt- wird ihn raus. Bist Du Dir sicher, dass er einen Rückzieher macht und den Kontakt abbricht, wenn Du nicht zustimmst? Dass er dann nicht mehr vor Deiner Tür steht und Dich in Ruhe lässt? Dass er keine Vaterschaftsfeststellungsklage in die Wege leitet?

Falls Du befürchten musst, dass er - trotz fehlender Zustimmung Euch weiterhin belästigt und gängelt, kannst Du auch gleich zustimmen und über Jugendamt den Unterhalt festsetzen und einziehen lassen , dann sollen die sich mit ihm diesbezüglich rumschlagen und auch das Umgangsrecht regeln lassen. Durch die Vaterschaft hat das Kind zwar ein Recht auf Umgang, wie der aber auszusehen hat, hat er nicht alleine zu bestimmen. Du musst ihn nicht in Deine Wohnung lassen. Sei mutig und lass Dir nichts von ihm gefallen!
Alles Gute!

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Danke für deine Antwort!
Ja so wie es aussieht geht es ihm tatsächlich nur ums Geld.
Gehört habe ich nichts mehr von ihm. Warum auch, er schien sehr erleichtert nach unserem Gespräch.
Er hatte mir auch gesagt dass er die Anerkennung nach einem Jahr wieder zurückziehen wird und ich es mir deshalb nicht anders überlegen und nicht doch noch vor Ablauf unterschrieben soll.
Auch was den Kontakt zu seinem Kind betrifft - ich bat ihn um ein aktuelles Foto damit ich der kleinen wenn sie nach ihrem Vater fragt etwas zeigen kann. Wollte er nicht. Er meinte ich soll nichts was ihn angeht sagen. Geht’s noch?
Auf die Frage wie er sich das vorstellt, ich kann ihr doch nicht sagen dass er gestorben ist hat er geschwiegen.
Abschließend hat er uns noch ein schönes Leben gewünscht.
Mir fehlen hierzu nur noch die Worte.
Deshalb tendiere ich immer mehr dazu ihn nicht anzugeben. Denn das JA hatte uns nicht wirklich geholfen und mich sehr salopp abgewiesen das wir das selber klären sollen. Deshalb habe ich da nur noch wenig Vertrauen drin.

Abschließend kann ich sagen, dass ich mir sehr sicher bin dass wir so schnell nichts mehr von ihm hören werden.

Wie ist das eigentlich später wenn mein Kind alt genug ist und sich entschließt nachträglich UH einzufordern? Geht das?
Den Vaterschaftstest der vor Gericht verwendet werden kann haben wir vorliegend.

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Es gibt 2 verschiedene Sachen die beim Jugendamt unterschrieben werden können.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.

Vaterschaft wird sowieso anerkannt wenn er den Vaterschaftstest macht. Das ist auch wichtig für dich wegen Unterhalt.

Sorgerecht ist etwas anderes. Ihr könnt euch das teilen oder nur du hast es.
Wenn du es nur hast brauchst du nie seine Unterschrift oder Einverständnis für uns Kita/Arzt/Schule etc

Wenn sie geteilt ist muss er auch unterschreiben. Würde dir nicht raten ihm überhaupt davon was zu erzählen. Bei uns im Jugendamt fragen sie immer erst die Mutter ob sie will dass der Vater Sorgerecht hat sonst erwähnen sie das Wort vor dem Vater nicht.

Er wird sich wahrscheinlich nicht drum kümmern. Sag es ihm nicht und fertig. Aber Vaterschaftsanerkennung muss er unterschreiben!

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Es gibt kein geteiltes Sorgerecht…

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Wenn ich Dich richtig verstehe, dass er die Vaterschaft nicht will und Dir und dem Kind ansonsten das Leben zur Hölle machen möchte, würde ich drauf verzichten.

Meiner Meinung nach hat er leider alle Möglichkeiten, Deinem Kind und über das Kind als Druckmittel auch Dir zu schaden.

Finanziell solltest Du ohne ihn klar kommen müssen. Aber Du sparst Dir und Deinem Kind die Gerichtsprozesse und die Konflikte.

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Der Kindsvater meines Kindes ist nicht eingetragen, damit mein Kind geschützt ist.
Beim Unterhaltsvorschuss sagte ich, dass ich ihn nicht kenne. Wurde abgelehnt (was völlig legitim ist). Beim ALG2 reichte die Ablehnung des Antrags plus Stellungnahme. Und ich arbeite und finanziere mich mittlerweile selbst.

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Hallo,

Erfahrung noch nicht.
Allerdings ist in seinem Land eine Ehe(und auch Kindeszeugung) per Gesetz strengstens verboten.
Wir werden/haben daher bei der Vaterschaftsanerkennung angegeben, dass wir(also ich) das "aus Sicherheitsgründen" nicht möchte.
Für das Kind haben wir beim Anwalt ein Schreiben aufgesetzt(bzw. wird das gerade gemacht), welches es beim 18.Geburtstag bzw. bei Tod von mir bekommen wird, bez. Vaterschaft.
Nachteile sind soweit ichs durchschaut habe nur, fass kein Unterhaltsvorschuss gegeben wird dkm Fall der Fälle, und irgendetwas beim Erbrecht, was aber bei uns durch die 2 Staatrn/Kontinentsache sowieso komplizierter ist.

Hast DU das Ergebnis dieses privaten Vaterschaftstests?
Falls ja, würde ich an deiner Stelle überlegen, ihn nicht offiziell anzugeben.
Ausser du hast das Gefügl, er benimmt sich derzeit nur so, um die nächsten 18jahre nix zahlen zu müssen...

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*eine Ehe/Kindeszeugung mit einem/Einer AusländerIn...

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Ich kann mit dir fühlen. Ich stecke in der gleichen Situation und habe Angst. Angst, dass er die Vaterschaft anerkennen will. Ich hab mich getrennt auf Grund diverser Vorkommnisse und er hat nie Interesse am Kind gezeigt, aber hegt Ansprüche. Auf deutsch ist er froh, mit nichts was zu tun zu haben und ich hab Angst, dass er später ansprüche an mich stellen wird. Hier sind Sachen vorgefallen,da schlottern meine Knie, wenn ich nur daran denke, dass ich das Kind allein zu ihm geben müsste. Um das zu umgehen würde ich sofort auf das Geld verzichten, obwohl er deutlich mehr zahlt als er müsste. Meine berechtigte Angst ist so groß. Ich hab Angst um das Kind.
Er hat die Vaterschaft bisher nicht anerkannt. Ich hab Angst, dass er darauf aufmerksam gemacht wird.
Was für Wege gibt es dann?
Anwalt meint, dass man direkt vom Gericht angeschrieben wird und man nur zwei Wochen hat. Mich belastet das enorm.
Ich weiss er hat heute kein umgangsrecht, aber das hat er als Vater und das kann er jederzeit anerkennen.

Wie geht man mit sowas um? Wie gehst du mit dem Gedanken um dass der jederzeit wieder auftauen könnte? :(

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Hallo ihr lieben,
schön dass es anscheinend doch ein paar gleichgesinnte gibt. Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe vor kurzem die Berechnung meines Anwalts über den UH bekommen - nur ist mir klar warum er so einen terror schiebt. Er müsste ziemlich viel bezahlen (verdient genug, deshalb tut es ihm nicht weh), das möchte er natürlich nicht.
Ich werde mir trotzdem noch Zeit lassen bei meiner Entscheidung.
Er möchte die kleine sofort mitnehmen wenn ich anerkannt habe. Ich weiß das Recht hat er nicht, trotzdem ist es der erste Konflikt von vielen den ich meiner Maus ersparen möchte.
Weiß jemand wie das ist wenn mein Zwerg alt genug ist selber zu entscheiden und dann den Unterhalt nachträglich einfordern möchte?
Ergebnis vom Vaterschaftstest (verwendbar für Gericht) habe ich da.
Angemahnt wurde er ja schon damals von meinem Anwalt.
Wie ich das verstanden habe, sollte es dann doch für sie möglich sein oder?

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Ich weiß nicht, wie du lebst.
Auf mich bezogen, würde ich ihn in dieser Situation nicht angeben.
Er hat dir ein schönes Leben gewünscht- da würde ich nicken und mir ein schönes Leben machen.
Väter sind super- wenn sie dem Kind gut gegenüber stehen und das Leben bereichern. Das kann ich bei dem Kerl nicht sehen.
Ich würde mein Kind vor ihm schützen wollen.

Liebe Grüße!
Schoko