Rechte während der Inobhutnahme

Hallo,

mein Kind wurde in Obhut genommen. Jetzt ist es so, dass bei meinem Kind eine CT-Untersuchung gemacht werden muss. Vorher muss Blut angenommen werden.
Das Jugendamt möchte nicht, dass ich dabei bin, darf es das ?

Ich habe einen Termin für die Blutentnahme ausgemacht. Das Jugendamt hat diesen Termin verändert, da die Mitarbeiter der Einrichtung mehr Zeit brauchen. Geht das ? Darf das Jugendamt selbst Termine ausmachen oder darf ich es überhaupt ?

Dann habe ich eine andere Frage. Anfang September muss bei meinem Kind die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Das Jugendamt teilte mir mit, dass bei dem Termin Anwesenheit meines Kindes notwendig ist. Ich darf das Kind aber nicht sehen. Sie baten mich, dass ich Ihnen alle Unterlagen gebe, damit sie dann mit dem Kind die Aufenthaltserlaubnis verlängern gehen können. Ist dies rechtens ?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mich aufklären könnt, was eigentlich Jugendamt während der Inobhutnahme machen darf ?

Lieben Dank für eure Hilfe.

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Das Günstigste wird sein wenn du dir einen Anwalt minnst und dich und die Interessen deines Kindes von ihm vertreten lässt. Aus meiner Sicht kann es günstig sein wenn der Anwalt nicht aus der näheren Umgebung kommt.

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Ist das JA Vormund? Hast du noch Sorgerecht? Warum wurde es in Obhut genommen?

Bei meinen pflegegeschwistern gab es nur bestimmte Zeiten, in der die leibliche Mutter die Kinder sehen durfte. Alles andere hat meine Mutter (pflegemutter) in Rücksprache mit dem Jugendamt gemacht, da das Jugendamt die Vormundschaft hatte.

Letztlich gibt es viele Faktoren die es zu berücksichtigen gilt, und da solltest du dir wirklich einen Anwalt nehmen, der dir ggf sagt was deine Rechte sind, und was das JA darf bzw nicht darf.
Fakt ist, dass das JA eher auf das Wohl des Kindes achtet als auf das Wohl der Eltern. Je nachdem aus welchen Gründen die Situation entstanden ist, kann es durchaus sein, dass es besser für das Kind ist dich nicht zu sehen.

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Hey!

Die Kinder, mit denen ich frisch nach der Inobhutnahme zu tun hatte, wurden alle erstmal für ein paar Wochen von der Familie getrennt. Auch die, die freiwillig in die Pflege gegeben wurden. Die Kinder sollten sich ohne Kontakt zu denEltern in die neue Umgebung gewöhnen.

Bei dir kommt es nochmal auf die Gründe an- wenn es um Misshandlung geht, wirst du das Kind sicher erstmal nicht sehen, bis die Situation geklärt ist.
Letztlich kann es nicht schaden, wenn du dir einen Anwalt nimmst.

Liebe Grüße
Schoko

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wenn das Kind in Obhut genommen wurde liegt das Sorgerecht beim JA, somit hats du keinen Anspruch dabei zu sein. und natürlich iste es rechtens, alle Belange deines Kindes regelt das JA. Wieso braucht es eine Aufenthaltserlaubnis? Lebt der Vater auch hier oder im Ausland?