Hallo. Ich habe eine Frage. Hoffe es kann mir jemand beantworten.
Mein Ex und ich sind getrennt aber verstehen uns.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Frage: darf er ab der Abholberechtigungsliste was aussetzen? Seine Mutter is aus persönlichen Gründen nicht abholberechtigt. Könnte er das einfach wieder dazu schreiben?
Wer darf bestimmen? Kita
Natürlich darf er das. Er hat die gleichen Rechte wie du.
LG
Na aber ich habe diese Frau aus gutem Grund weg gelassen und möchte nicht, dass sie mein Kind abholt. Unser Kind lebt bei mir und da kann es doch nicht sein, das ich mein Kind dann bei dieser Person abholen muss? Das kann doch nicht sein. 👀
sie ist die Grossmutter, sie könnte Umgangrecht sogar vor Gericht erwirken
Was sagt denn dein exmann? Würde er wollen dass sie sie abholt? Lg
Hey
Wie genau es rechtlich ist kann ich nicht sagen.
Ich kann dir nur von einer Situation in meiner Gruppe berichten (bin Erzieherin). Die Mutter wollte gerne ihren neuen Partner auf die Liste setzen. Damit hatte der Vater ein Problem und solange die beiden (gemeinsames Sorgerecht) sich nicht geeinigt hatten durfte ich das Kind dem neuen Partner nicht mitgeben.
Ich würde sagen ja er darf jemanden mit auf die Liste setzen, aber es muss mit dir abgesprochen sein.
Aber wie gesagt ich kann nur davon sprechen wie wir es in der Kita gehandhabt haben.
Liebe Grüße
Nun, das würde dann andersrum auch gelten!
Was er in seiner Umgangszeit macht, geht die mutterim Prinzip nichts an. Da kann er zu seiner Mutter fahren wieder will.
Ja dagegen habe ich ja auch nichts gesagt. 😊
Und soweit ich weiß (aber wie schon erwähnt kann ich nicht aus rechtlicher Sicht sprechen, sondern nur von dem was ich bei meinen Kita Kindern erlebt habe) gibt es einen Unterschied ob ein Elternteil MIT dem Kind irgendwo hin fährt oder ob das Kind von jemandem (kein Elternteil) abgeholt oder mitgenommen wird. Da müssen beide glaube ich zustimmen.
Ich bin mir nicht sicher, aber hat das ganze nicht auch was mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun oder sowas in der art?
Und wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, wäre ich schon davon ausgegangen, dass es den jeweils anderen in gewissem Maße etwas angeht was man mit dem Kind macht.
Ich wollte damit auch niemandem zu nahe treten, sondern nur schildern wie es bei uns um Kindergarten gehandhabt wird. Und ich persönlich finde es auch vernünftig, dass beide Eltern damit einverstanden sein sollten wer ihr Kind alleine irgendwo abholt.
Lies mal hier:
https://www.fachstelle-kinderschutz.de/files/01_Fachstelle_Kinderschutz/Publikationen/info%20aktuell/51_Info%20aktuell.pdf
Danach darf nur die Mutter entscheiden, wer das Kind abholen darf, wenn das Kind normal bei der Mutter lebt. Es ist eine Entscheidung des täglichen Lebens.
"Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens"
"Bei der Entscheidung darüber, wer das Kind aus der Kindertageseinrichtung abholen darf, kann von einer Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, also einer Alltagsentscheidung ausgegangen werden. Man kann dies auch damit begründen, dass es bei der Abholung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung eher
darum geht, dass der Elternteil, bei dem das Kind aktuell lebt, seinen Alltag mit und für das Kind organisieren muss."
Was hat dein Ex denn als Grund genannt?
Hallo, also am besten mal in der Kita nachfragen. Bei uns war es so, und auch im Hort jetzt, dass die Liste beide sorgeberechtigten unterschreiben MÜSSEN! Wenn er also seine Mutter rauf setzt, musst du das gegen zeichnen. Deswegen heißt es ja auch gemeinsames Sorgerecht. Einen tagesaktuellen Zettel darf der jenige ausstellen, bei dem das Kind an dem Tag ist, weil der in dem Moment das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat. Ich weiß nicht wie ihr den Umgang geregelt habt. Wenn du allerdings die alltagssorge hast (kann dir nur vom gericht übertragen werden) oder eine Vollmacht von ihm hast darf er das nicht. Wenn du fragen hast kannst du mich auch gerne privat anschreiben, ich musste zwei Jahre viel vor Gericht kämpfen, da der Vater Drogen und spielsüchtig war und aktuell auch in haft ist. Ich habe allerdings das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die alltagssorge zur alleinigen Ausübung. Trotzdem muss er schulisches und alles mit unterschreiben.
Ja, er darf was aussetzen, allerdings kann seine Mutter das Kind nicht einfach holen in deiner Umgangszeit.
Diese Generalvollmacht zeichnet ja ihr beide ab und da solltet ihr euch auch einig sein.
Trotzdem kann dein Ex an seinen Umgangstagen auch abweichend seine Mutter vereinzelt angeben.