Nachtrag Umgang Baby 4 Monate

Ihr Lieben,

Ich hatte in der letzten Woche schon mal geschrieben, wegen der Anhörung zum Umgang meines 4 Monate alten Baby und dessen Vater.

Nun kam heute der Beschluss und dieser ist eine reine Kindeswohlgefährdung. Die Interessen bzw. Bedürfnisse des Babys wurden in keiner Weise beachtet. Ich könnt heulen, wenn ich daran denke, dass das Baby einem ihm wildfremden Menschen übergeben werden soll. Es ist doch kein emotionsloses Stück Fleisch, es ist ein 4 Monate alter Säugling mit Gefühlen. Mit 4 Monaten lern er jetzt gerade z.B. was Angst ist und ich soll ihn da einfach weggeben nach dem Motto friss oder stirb, deine Psyche ist mir egal.

So steht zum Beispiel drin, dass der Fakt, dass das Baby ein Schreikind ist keine Rolle spielen könne. Die Mutter konnte es ja auch nicht beruhigen. Ich hatte mehrfach gesagt, dass das die Mittagsschlafenszeit ist und das Baby im dunklen Schlafzimmer an die Brust will. Zudem schreit es viel, weil er schnell Reizüberflutet ist und das wird mit dem Beschluss sicher nicht besser. So steht auch drin, ich soll entsprechende Fläschchen mitgeben. Das Baby ist ein voll gestilltes Baby, ich stille nach Bedarf und der Bedarf richtet sich nicht nach dem KV.

Der Umgang findet Freitag 16:00 Uhr und Sonntag 8:00 Uhr statt und beginnt am 10.12. Feiertage und Geburtstag spielen dabei keine Rolle, Umgang ist Umgang. Ich habe immer wieder betont, dass ich das Baby nicht allein gehen lasse, eh keine feste und sichere Bindung da ist, das wurde völlig ignoriert.
In der ersten Woche jetzt für eine Halbe Stunde, dann zwei Wochen eine ganze Stunde und dann 1 1/2 Stunden.
Ich soll das Baby an der Tür übergeben und mit allem ausstatten. meine Mutter darf in 10m Entfernung den Umgang begleiten und nur helfend eingreifen, wenn der KV sie ruft. So eine Blödsinn, ich hatte mehrfach gesagt, dass ich über die Zeit meiner Mutter nicht verfügen kann und sie zudem auch noch gar nicht gefragt habe. Es stehen noch eine Menge mehr Sachen drin, bei denen ich der Meinung bin, es wurden die Bedürfnisse des Vaters erfüllt und auf die des Babys nicht eingegangen. So erhält das Baby zum Beispiel keinen Verfahrensbeistand, weil es ja noch nicht reden kann. Auch wurden viele meiner Aussagen einfach verdreht. Ich könnte einfach nur noch heulen.

Und ganz ehrlich, ist mir egal wieviel Ordnungsgeld ich bekomme, ich lasse mein Baby nicht alleine, ich werde mitgehen, so lange wie es mein Kleiner braucht.

Gegen den Beschluss kann jetzt innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, was ich auch definitiv machen werden, hab der Anwältin schon geschrieben.
Weiß jemand, ob der Beschluss jetzt schon rechtskräftig ist? Oder ist er innerhalb des Beschwerdeverfahrens noch nicht rechtskräftig?

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Also das du dich reinsteigerst ist nicht zu überlesen. Aber wenn man deine Mutter anheuert, weil man euch als Eltern nciht mal zutraut mit 10 Metern Abstand hintereinander herzulaufen. DAS ARME KIND! Übernehme Verantwortung und suche dir Hilfe, aus deiner Hysterie herauszukommen. Du bist sonst nicht fähig auf dein Kind einzugehen und es in der Ausbildung eigener Emotionen zu begleiten. Du wirst ihm deine Emotionen überstülpen und es in seiner emotionalen Entwicklung gefährden.

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Danke für deinen Beitrag. Selbstverständlich bin ich emotional involviert, habe den Beschluss heute erst bekommen und lieber schreibe ich hier einmal emotional -was völlig verständlich ist, bei der Entscheidung- und dann ist auch wieder gut, als es tagelang mit mir zu schleppen. Und nein, ich reagiere mich da zu Hause nicht ab. Mir ist die psychisch gesunde Entwicklung meiner Kinder sehr wichtig.
Du hast offenbar meinen vorherigen Beitrag nicht gelesen, das ist okay, aber dann wüsstest du, dass ich gern einen begleiteten Umgang gehabt hätte in dem das Baby, der KV und ich die Möglichkeit hätten, ganz in Ruhe den Umgang anzubahnen.
Das Meine Mutter das ganze nun begleiten soll entspringt der Phantasie des Richters, er hatte in der Anhörung ja auch gefragt, ob das nicht einer meiner Großen Kinder machen könne. Davon mal abgesehen, dass er nicht einfach über die Zeit meiner Mutter verfügen kann, finde ich den Vorschlag ein minderjähriges Kind dazu zu berufen fragwürdig.

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Also ganz ehrlich, so langsam glaube ich, die Geschichte soll eher provozieren und ist nicht wirklich echt. Eine Bestandschaft bekommen auch Kinder, die noch nicht reden können. Und was du hier aufzählen ist alles sehr haarsträubende. Warum schreibst du in grau, du bist doch in vollem recht? Sollte der Quatsch wahr sein wende dich an die Presse und den Kinderschutzbund. Kein Gericht der Welt zwingt eine Mutter zum abstillen, damit der Vater alleinigen Umgang hat. Ein bisschen Dick aufgetragen. Und dann kam der Beschluss auch nich sooo fix. Dafür brauchen die Gerichte generell viel länger, da total überlastet. Gerade zu Coronazeiten.

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Dein Beitrag lässt ganz viele Fragen offen. Und ich schließe mich dem Kommentar an: du klingst ganz schön hysterisch.
Woher weiß denn ein Richter überhaupt über die Existenz deiner Mutter? Kann es sein, dass deine Mutter da involviert wurde weil ihr mehr sachliche Betrachtung zugetraut wird als dir?
Wie funktioniert eigentlich nach Bedarf stillen und feste Schlafenszeit zusammen? Kinder die nach Bedarf gestillt werden, haben logischerweise keine festen Schlafenszeiten?
Warum hast du überhaupt den Vater in der Geburtsurkunde eintragen lassen wenn Du nichts mit ihm zu tun haben willst?

Wenn das wahr wäre was du schreibst: dir bleibt noch der Widerspruch bis zur rechtskräftige Entscheidung.

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Meine Mutter kam zur Sprache, weil der KV meinte, dass seine Mutger die Umgänge begleiten könne, sie hätte schließlich zwei Kinder groß gezogen. Ich meinte daraufhin, dass das doch kein Argument ist, weil es dann zwei Fremde Personen sind für den kleinen und wenn es danach ginge wäre meine Mutter wohl kompetenter, da sie vier Kinder groß gezogen hat. Mehr war es nicht. Wieso der Richter dann auf die Idee kommt, sie könne das Übernehmen weiß ich nicht.
Feste Schlafenszeiten gehen sehr wohl auch beim stillen nach Bedarf. Das habe alle meine Kinder so gemacht. Außerdem ist es so, dass er in den Schlaf gestillt wird und ich dann bei ihm bleiben muss, da er sich nicht abdocken lässt. Ich schlafe also einfach mit ihm mit. Dass ich nicht die einzige bin, bei der es so gehandhabt wird, darfst du gern im Babyforum nachlesen.
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich mit dem KV nichts zu tun haben will, wo hast du das den gelesen? Ich habe lediglich gesagt, das sein Umgang langsam aufgebaut werden soll. Würdest du denn dein Kind, einem für das Kind Fremden, mitgeben und deinem Kind dann sagen: „hier, ist auf dem Papier dein Vater, das geht schon klar“
Ich habe auch nie gesagt, dass kein Umgang stattfinden soll. Der Kleine hat j schliesslich auch ein Recht darauf. Aber er hat auch ein Recht darauf, dass seine Bedürfnisse ernst genommen werden, auch wenn er erst vier Monate alt ist.
Ich hatte hier nach Erfahrung und Rat gefragt, mir setzt das Ganze eh schon zu, also vielen Dank für deine Meinung.

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Deine gesamte Story passt einfach nicht zusammen, sorry.
Ich habe deinen Eingangspost gelesen und da kam schon sehr deutlich raus, dass du den Vater des Kindes auf gewisser Distanz halten willst.
Ich finde bei dir klingt eine Panik durch.
Wie soll denn eine "Bindung" aufgebaut werden, wenn der Umgang unter den Argus Augen der Mutter stattfinden soll? Oder mit einer dritten Person vom JA, die das Kind doch auch nicht kennt?

Du schreibst, zwei Mal die Woche Umgang für 1,5 Stunden ab Dezember. Das ist eine sehr kurze Zeit. Das ist der Anfang eines Bindungsaufbaus.
Wenn euer Baby Mal etwas älter ist, wird es ja sicherlich bei seinem Vater übernachten und ein ganzes Wochenende bei ihm sein. Bis dahin muss man ja irgendwie anfangen.

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Ich glaube dir, weil ich leider genau das gleiche nur in noch größerem Ausmaß aktuell mitmache. Mein kleiner ist zwar mittlerweile 23 Monate alt, aber hier wird auch 0,0 auf Bedürfnisse eingegangen. Der Vater ist gewalttätig mir gegenüber, er geht grob mit dem Kind um, sieht nur seine Interessen bzw. will sein Recht auf Biegen und Brechen durchbringen, ohne auf die Bedürfnisse unseres Sohnes zu achten. Er verletzt ihn, „missbraucht“ ihn für seine Machtspiele und der Richter sagt zu mir, ich sei Bindungsintolerant. Ich kann dich verstehen. Das ist die absolute Hölle.

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Danke dir für deine Nachricht. Es ist so schon schwer für die Bedürfnisse des kleinen zu kämpfen. Da wendet man sich hier Hilfesuchende an andere, vielleicht betroffene, und muss sich wieder rechtfertigen. Das ist wirklich anstrengend, wenn man dem so hilflos gegenübersteht.

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Ich kenne das, man fühlt sich wirklich ohnmächtig. Das ungerechte daran ist, dass der Gegenpart knallhart und emotionslos sein Ding durchzieht, dabei auf Außenstehende trotz allem oft sehr sympathisch wirkt, weil er sich aufgrund seiner Skrupellosigkeit sehr gut verkaufen kann und dich selbst, wie eine durchgeknallte hysterische Ziege aussehen lässt, die ihr Kind nur für sich haben will.

Du siehst es hier ja auch an einigen Reaktionen. Genau das habe ich sogar im Freundeskreis erlebt, grausam war das. Ich habe mich selten so alleine gelassen und unverstanden gefühlt.

Aber es ist zu schaffen, glaube mir. Ich habe das auch durchgestanden und danach wirft dich nichts mehr so leicht um.

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Liebe TE,

zunächst einmal, ich glaube dir und verstehe dich. Ich sehe dein Verhalten auch nicht als hysterisch oder psychisch instabil, sondern als völlig normale Reaktion auf einen sehr toxischen Typen.
Ich lege dir mal folgende Link ans Herz, vielleicht hilft dir das weiter.

https://midlife-boom.de/

Ganz viel Kraft und liebe Grüße
Kirsten

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Lieben Dank, ich lese mir das gleich mal durch.
Toxisch, du sagst es. Die ch ärgere mich, dass ich mich von ihm so täuschen lassen habe. War ja nicht umsonst 10 Jahre allein, weil ich eben nicht an so einen Menschen geraten wollte.

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Ich glaube Dir selbstverständlich auch. Sowas ist heutzutage keine Seltenheit.

Ich fürchte, der Beschluss ist rechtskräftig und muss erstmal umgesetzt werden. Dein Anwalt soll Dich weiter beraten. Das Ganze kann sicher zügig per Eilantrag gestoppt werden, bis dahin darfst Du aber den Umgang nicht verweigern, egal wie gerechtfertigt das sein mag.

Der Richter DARF das Baby nicht zur Flasche verdonnern, wenn es vollgestillt ist. Er darf aber vermutlich erwarten, dass das Baby 30 Minute ohne auskommt.

Ich weiß, das ist echt hart, aber bitte versuche zum langfristigen Wohle des Kindes den Umgang erstmal stattfinden zu lassen. Am besten mit Dir dabei. Im schlimmsten Fall nehmen sie Dir das Kind weg, weil Du angeblich nicht bindungstolerant bist. Dann ist es langfristig viel schlimmer fürs Kind.

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Auch die lieben Dank für deinen Beitrag. Ich stand und stehe einem Umgang nicht im Weg, das steht dem Kleinen zu und ich habe zu keiner Zeit vorgehabt diesen zu boykottieren. Auch will ich den Umgang nicht eingreifen, der Vater soll ja irgendwann allein mit ihm klar kommen. Es geht doch nur darum, dass er langsam an ihn gewöhnt wird und nicht angstvoll und hungrig verzweifelt weint und keiner macht was.
Da der Richter ja über die Zeit meiner Mutter verfügt hat, ohne zu fragen, werde ich ihren Part einnehmen und den Umgang im gebührenden Abstand begleiten. Der Beschluss ist erst nach der 4 Wöchigen Beschwerdefrist Rechtskräftig. Habe heute noch mal nachgefragt.

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Hey!

Die, dich hier kritisieren, würden wahrscheinlich ihr Baby auch nicht den Schwiegereltern zum Spaziergang mitgeben.
Dein Kind hatte einen Beistand, oder? Der stand auf deiner Seite, wurde aber auch ignoriert. Was sagt dein Anwalt dazu?
Ich finde es auch sehr merkwürdig und würde mich erstmal beratschlagen, aber einem so kleinen Kind garantiert keine Flasche geben, das eigentlich vollgestillt wird. Da würde ich nun Himmel und Hölle in Bewegung setzen.

Liebe Grüße
Schoko

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Nana Schocki, ich gebe meine Kinder Schwiegereltern und Eltern regelmäßig mit. Ich glaube schon, dass es Typen gibt, die richtig narzisstisch sind und nur der Mutter das Leben zur Hölle machen wollen. Ich bin nur ungläubig über den Beschluss und der Richter (gewesen). Da ich hier nun gelesen habe, dass es wohl doch reichlich inkompetente Familienrichter gibt, ist der Rat dann trotzdem der Gleiche. Wiederspruch einlegen ind Kinderschutzbund hinzuziehen. Und offiziell Beschwerde gegen den Richter einlegen.

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Nein, der Kleine hatte keinen Beistand, der Richter meinte der Kleine kann mich nicht reden und braucht keinen. Das finde ich eine sauerrei, ich war also die einzige welche seine Interessen vertat und mir wird nicht zugehört. Wir legen auf jeden Fall Beschwerde ein.

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Mir würde es auch sehr schwer fallen so einen Umgang umzusetzen. Meine Tochter habe ich auch voll gestillt und Flasche wollte sie nie. Aber vielleicht habt ihr Glück und alles läuft nicht so schlimm ab? Und wenn der Kleine wirklich schreien sollte, wird der KV schneller auf der deiner Matte stehen als du glaubst. Im Moment hat er keine Ahnung vom Baby und denkt, das wird er super hinbekommen, Geht er spazieren oder was will er in der Zeit machen?

Versuch positiv zu denken. Wenn der Kleine die kurzen Ausflüge mit Papa gut übersteht und sogar gern bei ihm sein wird, wirst du auch etwas entlastet. Bald bekommt das Kind Beikost und bleibt länger satt, so dass der Umgang entspannter sein wird.

Und wenn der Umgang schlecht laufen und nur vom Schreien begleitet wird, wird der Ex sicher nachgeben und eventuell abwarten bis das Kind etwas älter ist.

Meine Mutter hat mich nach 3 Monaten zur Tagesmutter gegeben weil sie Vollzeit arbeiten musste.Früher gab es die ganzen Erleichterungen für Eltern nicht, an Kinder hat auch niemand gedacht. Ich habe sehr gut auf die Tagesmutter reagiert obwohl sie nicht mal verwandt mit mir war. Und hier handelt es sich sogar um den Papa, der hoffentlich seinen Sohn lieben will und wird.

Berichte mal wie es lief und Kopf hoch

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Lieben Dank für deine Antwort, sie ist wirklich sehr konstruktiv und ich hoffe du behältst recht.
Flasche möchte mein Baby auch nicht, beim Schnuller weiß er auch nicht, was er damit machen soll.
Ich würde mich ja sehr freuen, wenn ich mal ein paar Minuten, in dem Fall ja dann 1 1/2h hätte, wo ich vielleicht mal ein Bad nehmen oder einfach mal die Füße hochlegen und was lesen kann. Auch wenn später dann mal Umgang an den Wochenenden stattfinden kann. Denn das Umgang stattfindet ist nicht mein Problem. Das Wie am Anfang, das ist das Problem.
Für den Kleinen hätte ich gern eine langsame Entwöhnung. Und wenn dem Vater sein Wohl in der Beziehung schon egal ist, dann wird er sich auch nicht die Blöße geben, ihn eher zurückzubringen, wenn er schreit. Lieber wird er ihn schreien lassen, als auch nur eine Minute nachzugeben.
Ich habe noch mal mit Anwalt gesprochen, da meine Mutter nicht gefragt wurde bzgl. der Begleitung, werde ich das machen. Ich greife nicht ein, ich verhalte mich so, wie es gefordert wurde mit Abstand. Dann werde ich sehen können, wie er sich verhält.

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Du weißt noch gar nicht ob er ihn schreien lässt nur um dich zu ärgern. So ein Babygeschrei ist schon sehr nervenzehrend und kaum jemand bleibt da gelassen. Wir vor allem Alleinerziehende müssen immer damit rechnen, dass eine unvorhersehbare Situation eintreten kann wo wir die Kinder, sogar Babys anderen Personen anvertrauen müssen. Unfall, irgendeine OP, die nicht warten kann usw. Wenn jemand lieb und einfühlsam mit einem Baby umgeht, wird es sich schnell an neue Bezugsperson gewöhnen. Und du kannst dann auch Termine planen, Arztbesuche usw ohne Baby im Schlepptau.

Meine Tochter hab ich dank des Vaters abgestillt. Wo keine Mama ist, kann ich auch nicht nach Brust verlangen und es war ok. Sobald sie mich wieder sah, wollte sie ran. Beim Vater hat sie die Flasche genommen. Menschliche Babys sind gar nicht so unflexibel, die schlimmen Gedanken entstehen eher in Köpfen der Mamas😌

Wenn das erste Zusammensein gut klappt, würde ich den Ex an deiner Stelle sogar loben und mich bedanken. Und wenn der weitere Umgang mit längeren Zeiten gut funktioniert, würde ich sogar über meinen Schatten springen und mich beim ihm entschuldigen, dass du voreilig negativ reagiert hast und ihm die Paparolle nicht so zugetraut hast. Vielleicht wird die schlechte Stimmung bei euch dadurch besser und dein Ex nicht wegen jeder Unstimmigkeit zum Gericht rennt, sondern alles normal mit dir klärt.

Alles Gute

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nicht Euer Kind dem Vater eine halbe Stunde allein zu überlassen, die dann auf die "unzumutbare" Zeit von 1,5 Stunden gesteigert werden soll.

Zusätzlich darf dir zuliebe sogar deine Mutter hinterhergehen.

Du hast ein ernstes Problem und ich sehe Euer Kind durch deine Haltung eher gefährdet als geschützt.

Meiner Meinung nach solltest du dir fachliche Hilfe suchen, die dir hilft mit deinen Ängsten realistisch umzugehen.

AllesGute

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Leider kann ich deine Aussage nicht ernst nehmen, wenn du sie nur vertreten kannst, indem du dich unkenntlich machst.

Du hättest dir durchaus die Mühe machen, um alles lesen können, dann wäre dir aufgefallen, dass ich mehrfach!!! sagte, dass nicht die Dauer des Umgangs, oder die Tatsache das überhaupt Umgang besteht, zu Debatte besteht. Dem Kleinen steht der Umgang zu, da gibt es keine Diskussion und vom boykottieren war auch niemals die Rede und unterm Strich freue ich mich doch, wenn das irgendwann richtig gut klappt und ich so einen verlässlichen „Babysitter“ hätte.
Ich hatte auch gesagt, dass ein Verhältnis wie zum Papa der Großen wünschenswert ist.

Und mir zuliebe darf meine Mutter gar nicht mit, das wurde einfach bestimmt, ohne sie zu fragen.

Dir jetzt aber noch mal zu erklären, warum es im Endeffekt geht, werde ich mir sparen. Du kannst es gern nachlesen. Nur eins noch, wir sind jetzt im Program der Baby (Schrei)Sprechstunde unserer Stadt und diese haben beim lesen des Urteils gemeint, dass dies eine Katastrophe für den Kleinen ist und ganz anders angegangen hätte werden müssen.
Also sag du mir nicht, wie ich realistischer damit umzugehen haben, ich werde ja wohl die Persönlichkeit meines Kindes kennen und wissen, was man ihm zu trauen kann und was nicht.

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Du schaffst es nicht Euer Kind dem Vater für eine halbe Stunde alleine zu überlassen selbst wenn deine Mutter hinterherläuft. Letzteres war eine "kostenlose" Zugabe, auf die du und oder deine Mutter ja verzichten kann.

Da war doch nichts falsch zu verstehen.

Weil du Euer Kind alleine am besten kennst und wissenschaftlich erwieasen ist, dass selbst vier Monate alte Kinder schwere Schäden in dieser kurzen Zeit erleiden... auch nein, du bist es ja allein die das weiß und alle anderen haben keine Ahnung.

Hol dir Hilfe die die hilft deine Ängste realistisch zu beurteilen die nur in deinem Kopf sind.

Allein das du nur fähig bist Antworten die erkenntlich den Verfasser erkennen lassen ernst zu nehmen ändert doch nicht am Inhalt. Auch daran musst du arbeiten.

Auch vollkommen Unbekannte können Hilfen und Warnungen erteilen die trotzdem stimmen.

In dieser kurzen Zeit wird Euer Kind keinen schweren Schaden erleiden. Und das bleibt solange im Raum stehen bis du das Gegenteil BEWEISEN kannst. Behaupten kann man viel.

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du kannst Beschwerde einlegen, aber es wird sicher nicht für dich nachgebessert und natürlich ein KInd mit 4 MOnaten keinen Verfahrensbeistand. Ein kind muss sprechen können, um einen zu erhalten. und der Beschluss gilt, auch wenn du EInspruch einlegst, ist er erst mal gültig, kann aber durch einen weiteres Urteil geändert werden, aber noch weniger Zeit geht gar nicht.
Es geht nicht nur um Ordnungsgeld, der Vater hat die gleichen Rechte am Kind wie du. wenn du ihm das Kind nicht rausgibst, kann er es mit der Polizei abholen
Deinem 4 monatigen Kind ist es noch egal, wer es betreut. Gib ein getragenes Shirt, von dir mit, dann hat es den Geruch der Mutter bei sich. Wer sagt denn, dass Papa es nicht ruhiog bekommt?

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Ich glaube, ich dreh mich im Kreis, um die Zeit geht es überhaupt nicht, auch nicht darum ob Umgang stattfindet, oder nicht. Das steht alles überhaupt nicht!! zur Diskussion. Auch soll Umgang nicht boykottiert werden, daran habe ich kein Interesse. dem Kleinen steht der Umgang zu.

Es geht darum, dass man den Kleinen nicht ins kalte Wasser schmeißen kann. Unsere Therapeutin und Hebamme der Baby (Schrei)Sprechstunde ist ebenfalls der Meinung, dass das eine Katastrophe für den Kleinen in seiner Situation ist. Ihm ist es ganz und gar nicht egal, wer ihn betreut und nein, er würde den Kleinen dann nicht ruhig bekommen. Warum sollte er etwas schaffen, als fFremder, was seine Brüder/Oma etc. die er regelmäßig sieht nicht schaffen? Weil auf dem Papier steht, dass er der Vater ist?
Was sind den. Babys für euch? Gefühl- und Emotionslose Wesen?

Und ernsthaft, du kommt mir jetzt mit Rechten des Papas? Die hätte er auch in der Schwangerschaft und in den letzten vier Monaten wahrnehmen können. Hat er aber nicht und kommt jetzt an und entschiedet, dass sein Verfahren gut für den Kleinen ist.

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der Vater kann seine Rechte nach 10 Jahren geltendmachen, so ist die Rechtslage, ich habe schon Richter erlebt, die haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater übertragen, weill die Mütter quer geschossen haben und dachten , nur sie hätten Rechte.
weder die Aussage der Hebamme oder der Therapeuten ( Physio) oder sind aussageekräftig. Wir waren früher Notpflegestelle und bekamen ganz oft Babies mit 3- 10 Monaten, die haben sich sofort umgestellt, deswegen habe ich geraten ein Shirt von dir mitzugeben, dass dein Geruch da ist und dann klappt das, egal bei welchem KInd, auch bei deinem.

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