Was muss wie geregelt werden

Hallo zusammen,

mein Ex und ich trennen uns, wir haben zwei kleine Kinder (bald 5 und 1,5 Jahre) zusammen. Bislang verläuft die Trennung sehr friedlich und ich gehe auch davon aus, dass wir das weiterhin schaffen. Über unsere gemeinsamen finanziellen Themen (Haus, Darlehen, Auto usw) sind wir uns einig und grundsätzlich auch über die Themen Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle für die Kinder, ich bekomme leider nichts, da wir nicht verheiratet sind) und Umgang. Sorgerecht haben wir beide und das soll auch so bleiben. Nun aber meine Frage: Müssen/sollten wir diese Themen wie Unterhalt und Umgang irgendwie festhalten, sprich einen Vertrag aufsetzen? Vor Gericht müssen wir doch nicht, wenn wir uns einig sind, oder? Gibt es noch andere Dinge in Bezug auf die Kinder, die wir besser schon besprechen und regeln?

Und dann noch ein weiteres Thema, welches mir Bauchschmerzen macht: Die Regelung jedes 2. Wochenende bei Papa. Bei der Großen sehe ich da gar kein Problem, aber die Kleine hängt extrem an mir und weint/schreit wirklich herzzerreißend, wenn er sie ins Bett bringt oder ich beim Aufwachen kurz nicht da bin. Natürlich müssen wir da irgendwann alle durch, aber ich möchte es möglichst angenehm für die Kinder gestalten. Es bringt ja nichts, wenn die Kleine irgendwann gar nicht mehr zu ihm möchte (er darf sie ja jetzt schon abends nicht mehr auf den Arm nehmen, seit er sie ein paar mal ins Bett gebracht hat). Habt ihr Tipps?

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Er muß für Dich Unterhalt zahlen, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Auch unverheiratet.

Mit 1,5 Jahren jedes 2. Wochenende ist nicht unbedingt üblich. Wollt Ihr das beide so? Bei kleinen Kindern macht man ja eher öfter, dafür kürzer.

Du brauchst prinzipiell kein Gericht, um Umgang festzulegen. Ohne Gericht seid Ihr beide flexibler. Wenn sich einer nicht dran hält, kann der andere aber auch nix tun. Mit Gericht seid Ihr beide festgelegt. Wenn sich einer nicht dran hält, kann der andere Ordnungsgeld beantragen (sollte dann aber auch im Gerichtsentscheid so drin stehen).

Wenn Ihr Euch noch gut versteht, und Euch einig seid, ist ohne Gericht sicherlich besser. Aber wie gesagt, wenn Du keinen Unterhalt für Dich bekommst, und das kleine Kind jedes 2. WE zum Vater soll, ist das meines Erachtens für den Vater vorteilhaft, für Dich (und das Kind) nicht.

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Betreuungsunterhalt für unverheiratete Mütter:

"In den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes kann der betreuende Elternteil sich vollständig der Betreuung des Kindes widmen, in diesem Zeitraum besteht keine Erwerbsobliegenheit.
Auch nach dem 3. Geburtstag ist eine Verlängerung denkbar, soweit die Kinderbetreuung an Berufstätigkeit hindert. Je mehr das unverheiratete Paar wie Eheleute Verantwortung füreinander übernommen hatte, desto ähnlicher wird der Anspruch dem aus der Ehe."

https://www.erstberatung-familienrecht.de/unterhalt-ohne-ehe

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Umgangsdauer: wenn man das mal googelt, findet man für das Alter üblicherweise sowas wie jedes Wochenende 1 Tag von 10-18 Uhr, evtl. + an einem Wochentag nachmittags 2h. Ist sicherlich für das Kind besser als jedes 2. Wochenende komplett. Das kann man dann langsam hochfahren, dass es dann vielleicht 1x pro Wochenende übernachtet, und dann irgendwann bei einem ganzen Wochenende alle 2 Wochen landet.
Sprich doch mal in Ruhe mit ihm, ob das nicht auch eine temporäre Lösung ist, die vermutlich besser fürs Kind ist.

https://www.ra-kotz.de/umgangsrecht_mit_zweijaehrigem.htm

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Unterhalt würde ich mich noch mal informieren. Ich meine, es gäbe auch Faktoren für Unverheiratete, wenn eines der Kinder unter 3 Jahre alt ist. Welche Faktoren das konkret sind, würde ich mich noch mal informieren.
Auch bei der Düsseldorfer Tabelle, gibt es Faktoren, die rauf oder runter gehen.
Wenn er regelmäßig zahlt, ist gut. Falls er das dann doch nicht macht, kann es hilfreich sein, zu wissen, wo du dich informieren kannst (Jugendamt/Anwalt etc.)

Für weiteres kannst du auch bei profamilia, caritas und co nachfragen. Erst mal für dich zum vorsortieren und ggf. auch für einen Termin für Tipps wie ihr das gemeinsam für und mit den Kindern lösen könnt. Wenn er nicht weit weg wohnt, evtl. mit eintägigen Umgängen beginnen und dann abends/nachts ausweiten, wenn sie soweit ist. Dafür auch mal den ein oder anderen Nachmittag, damit die Abstände nicht zu groß sind.

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Liebe TE,

ich kann euch den Tipp geben, euch ans Jugendamt zu wenden. Dort könnt ihr kostenfrei eine Beistandschaft für eure Kind beantragen. Das Jugendamt ermittelt dann kostenfrei den richtigen Unterhalt für die Kind und dich und sollte es dann doch auch mal zu Unstimmigkeiten zwischen dir und deinem Ex geben, setzen sie sich für die Kinder ein und kümmern sich drum, dass der Unterhalt auch wirklich bezahlt wird.
Auch in euren Fragen bzgl. Umgang können sie euch beraten.

Alles Gute für die kommende Zeit!

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