Betreuungsunterhalt berechnen

Hallo zusammen,

gibt es unter euch Profis, die den Betreuungsunterhalt ausrechnen können oder sich da auskennen ?

Welchen Bemessungszeitraum für das bereinigte Netto nimmt man eigentlich dafür?

Zu mir: ich habe fast ein Jahr vor der Geburt Vollzeit gearbeitet und verdiente etwa 2000 netto. Davor habe ich Teilzeit gearbeitet (wegen anderem Kleinkind/Elternzeit). Hätte ich das Baby nicht, würde ich weiterhin Vollzeit arbeiten. Jetzt nehme ich Elternzeit, erstmal voll und dann ggf. Teilzeitarbeit in Elternzeit nach nem halben oder spätestens ganzem Jahr.

Zu Anfang Februar laufen Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss aus, dann habe ich nur Elterngeld als Einkommen.

Der Kindsvater (sind und waren nie zusammen) zahlt Kindesunterhalt nach DD-Tabelle (Stufe 2, 291€ nach Abzug halbes Kindergeld). Er wohnt allein und hat 2 weitere Kinder im Wechselmodell.

Für den Kindesunterhalt (hatten wir im Oktober für das Ende Nov. geborene Kind über das JA unverbindlich berechnen lassen) wurde der Bemessungszeitraum August 2020-September 2021 herangezogen (Mischmasch aus Corona-Kurzarbeit und Vollzeit, ab Januar 2022 arbeitet er wieder nur in Vollzeit). Hieraus ergibt sich ein Durchschnittsnetto von 2177€ (nach Abzug Fahrtkosten, vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Berufsunfähigkeitsversicherung).

Der Gesamtzahlbetrag für den kompletten Kindesunterhalt (halbe Sätze für Wechselmodell abzüglich hälftigem Kindergeld) für alle 3 Kinder (unseres und seine 2) zusammen ist 547,00 EUR.

Wenn ich sein bereinigtes Netto nehme und Unterhalt für die Kinder abziehe und seinen Selbstbehalt (sind doch bei Betreuungsunterhalt 1280?) dann sind ja noch über 400 über.

Wie kann ich das genau ausrechnen? Und dann könnte/müßte ich es schon im Januar anfordern bei ihm, oder?

Ich sehe nämlich irgendwie nicht ein, mit bissel über 1000€ rumzukrebsen (er bietet mir natürlich nichts an...) wo er das Kind komplett auf mir ablädt (Umgang will er auch verweigern) und er verdient fröhlich 2500/2600 EUR ab Januar.

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Hallo,
Richtig ist, dass die letzten 12 Monate betrachtet werden.

Stufe 2 für 3 Kinder ist allerdings nah an der Armutsgrenze. Da ist ja nicht mal Mehrbedarf drin, der ja auch anfällt.

Wenn nach deiner Rechnung noch 400 Euro übrig sind, vergisst du leider, dass ein Wechselmodell nochmal richtig was kostet für deinen Ex. Wohnraum, Verpflegung etc.

Ein halbwegs gescheiter Anwalt, wird für ihn einen erhöhten Selbstbehalt durchkriegen zweifelsfrei.

Tut mir leid, aber ihr seid beide eher Geringverdiener, da gibt es keine Gewinner und das wird eher eine Null Nummer für dich.

Von deinem Einkommen wird alles ab etwa 300 Euro vom Elterngeld (Lohnersatzleistung) angerechnet. Am besten liest du mal die Leitlinien des zuständigen OLG durch. Du bist auf Rang 2, daher ist der Selbstbehalt korrekt mit 1280 Euro.

Hättest du eigenes Einkommen aus Erwerb, würde das zu 50% in die Berechnung einfließen da überobligatorisch.

Wenn du noch den letzten Euro von deinem Ex auspressen willst, wirst du dazu einen Anwalt brauchen.
Mit deinem Einkommen jetzt solltest du dafür einen Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten. Glücklicher wird dich das allerdings auch nicht machen.
Viel Erfolg dabei.

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bei dem Gehalt, bleibt für dich nichts übrig, er muss die KInder ja versorgen, wenn sie 50% bei ihm leben.

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Für alle 3 Kinder ist der Unterhalt schon abgezogen. Unser Kind muss auch mit Unterhalt und halbem Kindergeld klarkommen, die anderen 2 auch. Unterhalt für die 3 UND Selbstbehalt gesichert.

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Du rechnest nicht richtig: wenn die Kinder im Wechselmodell leben, zahlt er wohl einen Ausgleichsanteil an die Kindesmutter.
Das deckt aber nicht den gesamten Kindes Bedarf, der Rest wird in Bar und Naturalunterhalt vom Kindesvater geleistet.
Der Bedarf eures Kindes im Residenz Modell ist aber durch die Unterhaltszahlung gedeckt.

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