Umgang KV

Ich brauche mal euren Rat und Fachwissen. Meine Kleine ist jetzt 6 Monate alt. Der KV hat mich in der Schwangerschaft ignoriert oder beleidigt. Auch nach der Geburt hatte er kein Interesse an ihr und war wochenlang erstmal weg. Nach einem Vaterschaftstests habe ich ihn nochmal angeboten sie kennen zu lernen. Haben dann auch Absprachen getroffen. Leider kam es immer vor, dass er diese mal abgesagt hat oder weggefahren ist. Normalerweise hat er hier alleine aufgepasst oder ist rausgegangen. Jetzt war sie einmal ( vor Weihnachten) bei ihm und das hat wohl medi gut geklappt. Dann kam Weihnachten etc und er hat sie 3 Wochen nicht gesehen und ich wollte,- dass er dann erstmal wieder hier aufpasst um die Bindung neu aufzubauen. Dies wollte er auf keinen Fall und hat sie einfach zu sich genommen ( Habe es ihm verboten, er kam dann wieder ) und jetzt will er sich erstmal gar nicht mehr um sie kümmern. Schickte mir auch Gesetztestexte ich darf das nicht verlangen etc etc. Habe aber das alleinige Sorgerecht. Leider bekommt sie öfters den Streit mit. Auch hat er seine Freundin heimlich zu den Treffen mitgenommen, was auch gegen die Absprachen war. Da die beiden ja erst eine Bindung aufbauen sollten. Jetzt vertrau ich ihn gar nicht mehr und ihm die Kleine jetzt nach den Wochen itzugeben, bereitet mir Bauchschmerzen. Weiß auch nicht, wie man die Situation jetzt klären kann. Hier aufpassen ( alleine ) will er nicht, zu ihm dsrf ich nicht mir..raus hat keiner was davon .

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Du kannst Deinem Ex nicht vorschreiben, wie er den Umgang zu gestalten hat, solange er nicht das Kindswohl gefährdet. Du kannst ihm also vorschreiben, dass der Umgang nur bei Dir zuhause stattfindet oder die Freundin nicht dabei sein darf. Im Zweifelsfall wird das Jugendamt über die Art des Umgangs entscheiden.

Grüsse
BiDi

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Du kannst ihm NICHT also vorschreiben

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Es ging ja nur darum, dass er erst alleine hier aufpasst und danach wieder raus zu sich. Der Kleine hat ihn leider ewig nicht gesehen und festgelegt war ja erstmal was anderes...

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er hat die gelichen Rechte wie du, auf schriftlichen Antrag erhält er das halbe Sorgerecht.
wenn er mit dem KInd trifft ist seine Sache.
wenn du ein Problem hast, vereinbare im JA einen gemeinsamen Hilfegesprächstermin.

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Also kann er das dann erstmal nicht. Wen er dann trifft ist mir an sich egal...Nur solange nichts anderes vereinbart war, fand ich es nur nicht cool. Glaube auch kein JA der Welt wird das bei so ner Zeitspanne erlauben ihn einfach mitzunehmen..

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Unter den Umständen wäre begleiteter Umgang das Richtige. Er will nicht mit zu Euch nach Hause, um da Zeit mit dem Baby zu verbringen?
Bekommt das Baby die Flasche? Oder stillst Du?
Wenn er partout nicht zu Dir will, und Du nicht zu ihm darfst, dann bleibt nur ein neutraler anderer Ort. ZB Räumlichkeiten bei der Caritas, dem Kinderschutzbund, etc.

Dein Anliegen, dass er die Bindung erst wieder aufbauen soll, ist normal und verständlich. Die Sprüche, dass er als Vater die gleichen Rechte hat, stimmen so nicht. Wenn er keine Bindung zum Kind hat, entspricht das nicht dem Kindeswohl. Du untersagst den Umgang ja nicht.

Also schlag ihm vor, dass Ihr die Treffen woanders abhaltet.

Im Übrigen stimmt es aber, dass er jederzeit problemlos das geteilte Sorgerecht einklagen kann. Er wird es sicher bekommen. Hilft aber beim Umgang auch nicht weiter.

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Vielen Dank. Die Idee ist gut. Er will gar kein gemeinsames Sorgerecht.