Familienname des Kindsvaters

Ich habe mit dem Kindsvater 2 Kinder , wir waren getrennt , dann wollten wir es nochmal versuchen wobei das 2te Kind entstanden ist. Bei dem ersten Kind damals hatte ich zugestimmt das sie den Nachnamen des Vaters kriegt , da er mich ständig unter Druck gesetzt hat.

Diesmal hatten wir uns in der Schwangerschaft des 2ten Kindes getrennt , jetzt will er das gemeinsame Sorgerecht dem werde ich zustimmen , da es heutzutage sowieso schwer ist dagegen zu gehen. Jetzt droht er mir ständig wegen dem Nachnamen er will das ich es dem 2ten Kind auch gebe, jedoch bin ich dagegen, da er sich sowieso nicht um die Kinder kümmert und mir in der Vergangenheit Steine in den Weg gelegt hat.

Jetzt macht er nur ständig Terror und meint er wird es durchsetzen dass die 2te Tochter den Nachnamen kriegt. Zu meiner Frage : Kann er das wirklich durchsetzen mit dem Nachnamen , wenn ich strikt dagegen bin ?

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Soweit ich weiß, kommt es ganz darauf an, wann ihr die Sorgerechterklärung macht. Vor der Geburt und er hat ein Mitspracherecht. Nach der Geburt, wenn du bereits einen Namen beurkunden lassen hast, wird es schwieriger. Man kann zwar einen Namen noch in den ersten 3 Monaten (nagel mich nicht fest auf die Zeitspanne) ändern. Aber da musst du zustimmen. Werdet ihr euch nicht einig, kann er ein Familiengericht bemühen. Die legen dann einen Namen fest. Nach welchen Argumenten weiß ich aber nicht. Vielleicht spielt der Name des Geschwisterkindes eine Rolle. Das wäre für mich persönlich zumindest ein Grund. Ich würde wollen, dass beide gleich heißen.

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Ok sorry, meine Aussage lag komplett daneben. Bitte ignorieren. Man kann leider keine Kommentare löschen oder editieren.

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Meines Wissens nach geht das nicht. Egal ob verheiratet oder nicht, Geschwister mit den gleichen Eltern können keine unterschiedliche Nachnamen bekommen. Ihr habt euch bei Kind 1 festgelegt, somit würde Kind 2 auch seinen Nachnamen bekommen.

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/namensrecht-welcher-nachname-fuer-unser-kind_101342.html

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Puh, ok da lag ich mit meiner Antwort gründlich daneben. Danke für den link, wieder etwas gelernt. #pro:-D

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Es ist exakt so, wie edison schreibt. Der Familienname wird beim ersten Kind festgelegt und den erhalten dann auch alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Grüsse
BiDi

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nein kann er nicht, und wenn erdich so unter Drcuk setzt, würde ich es beim Sorgerecht auch auf einen Prozess ankommen lassen.

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Prozess?

Der Vater kann es einfach beim Familiengericht beantragen. Stimmt die Mutter nicht zu, braucht es eine schriftliche Stellungnahme ihrerseits. Da reicht "will ich nicht", "kümmert sich zu wenig", "macht nicht das was ich will"...nicht als Argument aus.
Gründe ihm das Sorgerecht nicht zu geben wären: Missbrauch und Gewalt gegen das Kind oder Entführungsgefahr ins Ausland.

Bleibt immer noch das Thema Name. In diesem Bereich haben sich die Eltern bereits festgelegt. Kind 2 bekommt den selben Nachnamen wie Kind 1.

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Hi, du musst dem Sorgerecht nicht zustimmen!

Ich hatte vor kurzem ein Verfahren, da wollte der KV auch die gem. Sorge. Hat er zum wiederholten Male nicht bekommen.

Offizieller Grund: er und ich haben keine Basis für die Kommunikation und das Kindeswohl wäre wegen der ständigen Streits gefährdet.

Inoffizieller Grund: er ist unzuverlässig, ständig gegen mich.

Das muss man natürlich alles darlegen können. War aber einfach, da es so ist.

Viel Erfolg

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In diesem speziellen Fall würde ich mich beim Standesamt informieren.

Bei verheirateten wird ein Familienname festgelegt. Alle ehelich geborenen Kinder bekommen den gleichen Nachnamen.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, würde ich mich trotzdem erkundigen.
Da beide vom gleichen Vater sind, kann ich mir vorstellen, dass dann beide Kinder den gleichen Nachnamen bekommen müssen.

Außerdem stelle ich es mir schwierig vor, wenn mehrere Kinder, vom gleichen Vater, unterschiedliche Nachnamen haben.
Bei Patchwork, durch Heirat etc. kann ich mir eine Namensvielfalt durchaus vorstellen. In eurem Fall schwieriger.

Das Argument: er kümmert sich nicht, kann ich mir nicht vorstellen, dass das gilt.
Zumindest unter dem Punkt, dass ein Kind ja schon so heißt wie er und er sich da auch nicht kümmert.

Vom Verwaltungsaufwand stelle ich es mir auch schwierig vor. Kind1 Nachname 1, Kind 2 Nachname 2. Ganz ehrlich, ich würde mich da häufiger vertun, beim Arzt falsch anmelden oder bei Formularen da einiges durcheinander bringen.