Hallo ihr Lieben.
Ich habe vor ca einem Monat bereits einen Beitrag verfasst, wo es um den Erzeuger meines Sohnes geht.
Kurz zusammen gefasst, er hat sich absolut nicht im Griff.( psychisch Krank, Drogenabhängig, Konflikte mit der Polizei usw)
Mit seiner letzten Aktion hat er das auch wieder unterstrichen. Was im übrigen auch der Grund für diesen Beitrag ist.
Er hat sich mit einer Dame vom Jugendamt angelegt, da er die Frist für die Vaterschaftsanerkennung wieder verlängern wollte. Er muss wohl richtig ausgerastet sein am Telefon. Sie hat es als das "reinste Chaos" betitelt.
Nun ja, jetzt möchte er die Vaterschaft doch anerkennen. Dann hat er auch automatisch das Umgangsrecht.
Allerdings macht mir sein Verhalten mehr und mehr Angst. Mir ist bewusst, dass ich den Umgang nicht unterbinden darf.
Ich wurde damals schon auf den begleiteten Umgang aufmerksam gemacht von einigen Usern hier. Nun habe ich gelesen, das man diesen auch selbst beim JA beantragen kann und nicht zwingend ein Gerichtlicher Beschluss dafür von Nöten ist.
Meine Frage ist nun, ob das nur der Umgangssuchende beantragen kann oder ob ich das genau so "darf"? Und was passiert, wenn der Erzeuger das ablehnen sollte?
LG
Antrag begleiteter Umgang Jugendamt?
Huhuuuu,
Hier Anwältin, unter anderem für Familienrecht.
Du kannst begleiteten Umgang ohne Gerichtsbeschluss vorschlagen. Dann wird das Jugendamt sich mit dem Kindsvater in Verbindung setzen und ihm den vorschlagen.
Bist du dir denn sicher, dass er Umgang einfordern wird?
Es ist so: Solange er ihn nicht einfordert, musst du erstmal gar nichts unternehmen. Du kannst natürlich schonmal beim Jugendamt vortasten. Meist hat jedes Amt seine Anlaufstellen für diesen BU: Kinderhilfswerk, Caritas, einen Kinder- und Jugendtherapeuten etc.
Aktiv werden musst du erst, wenn der Vater den Umgang verlangt.
Dann kannst du den BU vorschlagen.
Geht er auf diesen nicht ein und du nicht auf den unbegleiteten Umgang, wird vom Familiengericht eine Umgangsregelung festgesetzt. Ob die dann begleitet oder unbegleitet ist, entscheidet das Verfahren.
Ich hoffe, das hilft dir.
Vielen Dank.
Und ja , er fordert jetzt schon den Umgang ein. Obwohl Vaterschaft noch nicht anerkannt.
Wie hat er dir das mitgeteilt?
Übers JA?
Persönlich?
Anwalt?
Ich rate dir wirklich dazu, jetzt nen kühlen Kopf zu bewahren.
Er kann Umgang natürlich erst dann einfordern, wenn er rechtlicher Vater des Kindes ist!
Wie kam es denn dazu, dass er die Vaterschaft (doch) anerkennen will?
Hast du ihn als Vater angegeben?
Hast du das Gefühl, er will den Umgang deswegen, weil er zu Unterhalt verdonnert werden wird? Und dass er eigentlich kein Interesse am Kind hat?
Dann würde ich dir tatsächlich dazu raten, das Vaterschaftsfeststellungsverfahren beim Jugendamt zu stoppen.
Je nachdem, wie abhängig du von seinen Unterhaltszahlungen bist, fände ich es unter Umständen besser, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wird. Keine Pflichten sind im Umkehrschluss keine Rechte.
Dein Kind wird ja dennoch von dir erfahren, wer der leibliche Vater ist. Das ist wichtig.
Es könnte sich aber ergeben, dass du einen neuen Partner kennenlernst, der gerne die Paparolle übernimmt und froh ist, wenn es keinen Ex gibt, der das Umgangsrecht als Mittel sieht, dir/euch das Leben schwer zu machen.
Der begleitete Umgang ist immer nur eine Übergangslösung. Das Ziel ist, dass unbegleiteter Umgang stattfinden kann.
Dessen musst du dir bewußt sein.
Ich würde dir dringend raten, da alle Eventualitäten abzuwägen. Solange die Vaterschaft nicht anerkennt ist, wird ein neuer Partner von dir dein Kind problemlos adoptieren können. Sobald die Vaterschaft anerkannt ist, braucht es dazu immer das Einverständnis deines Ex.
Wenn du hingegen sicher bist, dass dein Ex rechtlicher Vater deines Kindes sein soll, dann kannst du dich für den Moment zurück lehnen.
Wenn er dir sagt, er möchte Umgang, kannst du das ignorieren. Selbst das JA ist kein Rechtsorgan, es kann versuchen, zwischen den Eltern zu vermitteln. Mehr nicht. Das JA wird aber vor Gericht gehört und dementsprechend kann es sinnvoll sein, sich mit den Mitarbeitern dort zu besprechen.
Am Ende sind aber nur etwaige Schreiben eines Anwalts deines Ex rechtlich relevant und im Endeffekt wird dann das Familiengericht darüber entscheiden, wie Umgang aussieht bei euch.
Du kannst den betreuten Umgang beim Jugendamt beantragen. Diese werden dann prüfen und bewerten, ob ein betreuter Umgang notwendig bzw. angemessen ist. Daraus resultierend kann es passieren, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden und eine Überprüfung auch seitens des Familiengerichts mit z.B. einem Gutachten stattfindet. Ein gerichtlicher Beschluss geht dann damit einher.
Dankeschön!:)
Nein, dass Jugendamt kann kein Verfahren zur Umgangsregelung vor Gericht in die Wege leiten!
Es sei denn, es hat das Sorgerecht für ein Kind.
Selbst eine Beistandschaft berechtigt das JA nicht, Anträge auf Umgangsregelung zu stellen.
Es wird vom Richter angehört, ja, wenn schon ein AZ beim Amt vorhanden ist.
Mehr nicht.
Das JA ist Mediator. Aber niemals berechtigt, vor Gericht Anträge zu stellen 😅
Hallo,
belgeiteten Umgang musst du nicht beantragen, sondern einfach den Bedarf anmelden. Manchmal ist das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, dass begl. Umgänge stattfinden sollen, aber es muss nicht vors Gericht und braucht keinen Antrag.
Es ist unterschiedlich wo die Umgänge stattfinden. In dem JA in dem ich arbeite machen wir eigentlich keine begl. Umgänge. Die Familien wenden sich an die Erziehungsberatungsstelle und dort werden die begl. Umgänge abgehalten. ich mach jetzt trotzdem für eine Familie welche. Sie brauchen vermutlich nur 2-3 begleitete Termine und dann findet sich eine andere Lösung. Der Vater hat sich an die Erziehungsberatungsstelle gewandt, aber es hätte erst in 4 wochen ein Einzelgespräch für ihn gegeben. Dann hätte ien Gespräch mit der Mutter folgen müssen...dann hätte man erst anfangen könne an Umgänge zu den Kindern zu denken. D.h. Es hätte jetzt mindestens noch weitere 6 Wochen gedauert (er aht die Kinder schon ein paar Wochen nicht gesehen) bis Vater und Kinder sich sehen. Das finde cih nciht gut...daher habe ich angeboten, dass sie zu mir kommen.
Wende dich einfach an der JA und frage, wer in deiner Stadt solche umgänge anbietet.
Wenn du ablehnst, kann der Vater irgedwie versuchen eien Vaterschaftstest zu erwirken..wie genau das abläuft weiß ich nicht.
Vielen Dank!
Erachte das einfach als die beste Lösung für alle, der Kindesvater ist davon komplett abgeneigt, aus äußerst lächerlichen Gründen...
Und ablehnen möchte ich nicht, da ich mir damit nur selbst ins Bein schieße.
Stimmt.
Aber wenn der KV begleiteten Umgang ablehnt, kann das Jugendamt nichts machen.
Wir hatten einen Fall letztes Jahr in unserer Kanzlei, Vater hatte 6 Jahre keinen Kontakt, dann hat er ihn per Anwalt eingefordert.
Die Mutter war erst beim Jugendamt, dann bei uns. Sie hätte Umgang bei ihrer Familie, Freunden (neutral) oder eben dem BU zugestimmt und wir dachten, dass sie nichts zu befürchten hat vor Gericht.
Es kam aber schon sehr viel anders, als gedacht.
Die Mutter hatte sich nie um Umgang bemüht, dass wurde ihr negativ ausgelegt. Ebenso, dass das 7jährige Kind äußerte, nicht allein zum Vater zu wollen (PAS-Verdacht).
Da wurden klipp und klar 4 Termine beim Kinderschutzbund festgesetzt und danach unbegleiteter Umgang.
Und das, obwohl das JA sich für längeren begleiteten Umgang ausgesprochen hatte.
Dreckige Wäsche wurde gewaschen bis unters Dach.
So einfach, wie man sich das vorstellt, ist es nicht. Und das Umgangsrecht des Vaters in den letzten Jahren, mein Gefühl, heilig gesprochen worden. Oder wie erlebst du das auf dem Amt?
Noch ein Tipp. Wie schon geschrieben, ist begleiteter Umgang immer sehr begrenzt. Mir kommen die angedachten 2 Jahre viel zu lang vor. Begleiteter Umgang frisst Geld und Ressourcen. Das will jeder so kurz wie möglich halten.
Falls es für Dich tragbar ist, wäre langfristig am einfachsten, Du könntest den Umgang selbst begleiten. Geht natürlich nur, wenn Du damit klar kommst. Aber das wäre dann zeitlich nicht begrenzt, und für Dein Kind sicher am besten.
Also soweit ich weiß ist der BU kein Problem, allerdings müssen beide Elternteile dem zustimmen. So wurde es mir jedenfalls vom JA erklärt.
Wenn er diesem nicht freiwillig zustimmt, dann kann das ganze über das FG beantragt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Vater dem nicht zustimmt wollen wird.
Beim FG könnte das aber wieder ganz anders aussehen. Ich würde mich diesbezüglich nochmal mit dem JA in Verbindung setzen und das ganze ansprechen.