Berechnung Unterhalt

Hallo,

Leider werden mein Partner und ich uns trennen. Wir haben eine 1,5 jährige Tochter.
Nun habe ich eine konkrete Frage zum Thema Unterhalt, die mir meine Google Recherche leider nicht beantworten konnte.
Ich kenne schon die Düsseldorfer Tabelle. Aber gibt es einen Mindestunterhalt? Bzw die Beträge sind ja nur Richtwerte. Gibt es eine maximal zulässige Abweichung? Ich hatte iwo was von 20% Abweichung gelesen.
Mir geht es explizit nicht darum das Maximale "rauszuholen", sondern im Gegenteil ich möchte es absolut fair für alle gestalten.
Eigentlich würde ich gerne eine "individuelle Summe" vereinbaren. Da ich den Unterhalt aber bspw bei der Kitagebührenstelle nachweisen muss, habe ich Bedenken, dass sie unsere Summe nicht akzeptieren (wenn sie zu niedrig ist).

Und keine Angst unserer Tochter wird es auch mit weniger Unterhalt NIE an etwas mangeln ;)

Danke vorab für alle Antworten

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Ich würde euch empfehlen den Unterhalt beim Jugendamt festlegen zu lassen. Ihr erhaltet ein Schreiben, auf dem der Unterhalt inkl. der Steigerungen (ab Alter x ändert sich der Betrag jeweils) aufgelistet sind.
Das kann man bei Kita-Gebühren, später OGS-Gebühren etc. mit einreichen.
Ich würde nicht meine Kontoauszüge mit dem gezahlten Unterhalt vorzeigen wollen 🤷🏻‍♀️

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Hallo,
es gibt einen Mindestunterhalt. Den darf man nur als Mangelfall unterschreiten … nicht weil es fair ist.
Wenn ihr Probleme bei der Berechnung habt, kann euch dabei das Jugendamt behilflich sein.
Schlimmstenfalls kann es passieren, dass die Kitastelle einen fiktiven Unterhalt annimmt. Da du ja darauf scheinbar freiwillig verzichten willst, musst du das dann eben ausgleichen.
Du darfst dich niemals bedürftiger machen, weil du auf Gelder, die dir zustehen freiwillig verzichtet hast. Das zählt immer als hättest du die Gelder bekommen.

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Hallo,

Ihr könnt den Unterhalt selbst festlegen, das haben wir auch gemacht. Ich habe es schriftlich festgehalten falls ich es mal irgendwo vorlegen muss, war aber die letzten 5 Jahre noch nicht der Fall.

Wenn Du allerdings Leistungen erhälst kannst Du nicht verzichten, dann prüft das jeweilige Amt Deinen Ex bezüglich seiner Zahlungsfähigkeit. Wenn Du keinerlei Leistungen beziehst ist es egal.

LG
Sunny

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Danke für eure Antworten.

Nein, ich möchte keine Leistungen beziehen.
Ich muss es nur bei der Kitastelle nachweisen, weil die Gebühr einkommensabhängig ist.

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Kindesunterhalt zählt doch gar nicht als Einkommen

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Ich denke schon dass das nicht akzeptiert wird. sonst würde ja jeder einfach einen geringeren Unterhalt angeben und dadurch Gebühren sparen.
Wenn weniger als der Mindestunterhalt gezahlt wird, muss sehr gut begründet werden warum.
Im Normalfall eben dadurch dass der Unterhaltspflichtige eben nicht leistungsfähig ist.
Kitas sind durch Steuern finanziert und ich hoffe als Steurzahler doch sehr dass solch Missbrauch nicht toleriert wird. Unterhalt steht dem Kind nunmal zu, und darauf darf nicht verzichtet werden. Kinder sind zuerst finanzielle Verantwortung BEIDER Eltern bevor der Staat einspringt.

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Danke für deinen Beitrag.
Und ich sehe es auch genauso wie du schreibst. Mir geht es nicht darum Leistungen zu beziehen oder mich arm zu rechnen. Ich habe das aber glaube ich falsch formuliert in meinem Beitrag.
Ich arbeite und bin dankbar für meinen gut bezahlten Job. Die Kitagebühren sind bei uns so gestaffelt dass ich egal ob komplett ohne Unterhalt oder sogar mit doppeltem Unterhalt den gleichen Beitrag zahlen müsste. Die "Spannen" sind also recht weit gefasst.
Mir geht es eher darum ob es eben eine zulässige Abweichung von der Düsseldorfer Tabelle gibt. Da ich den Unterhalt eben nachweisen muss und die Kitastelle beim Jugendamt angegliedert ist, habe ich Bedenken dass die sich dann einschalten wenn der Betrag zu gering wäre. Ich habe hier im Forum viel gelesen und weiß dass es hier immer wieder Diskussionen darüber gibt. Die einen stellen den den anderen Elternteil freiwillig für die Unterhaltszahlung frei ober eben für einen Teil der Summe und andere User machen immer wieder darauf aufmerksam dass man auf Unterhalt nicht verzichten darf. Darüber wollte ich keine Grundsatzdiskussion entfachen, denn das muss jeder für sich entscheiden (solange es dem Kind an nichts fehlen wird). Ich wollte eben nur fragen ob es eine zulässige Abweichung gibt und ob es Erfahrungswerte gibt dass iwelche Ämter Nachfragen anstellen.