Kennt sich jemand mit Betreuungsunterhalt aus

Hallo, kennt sich zufällig mit dem Betreuungsunterhalt aus. Mein Freund hat mich verlassen. Noch leben wir zusammen bis er eine Wohnung gefunden hat.
Unsere Kinder sind 8 Jahre und 10 Monate. Der kleine geht ab September in die Krippe und ich gehe wieder arbeiten ab Oktober Teilzeit.
Mein Freund verdient zur Zeit 4000 Euro netto mal auch etwas mehr. Er hat vor kurzen beschlossen in Teilzeit zu gehen . Dann verdient er 3000 Euro ab Januar 2023.
Ich werde ca 1700 Euro netto verdienen ab Oktober.
Mein Freund zahlt noch ca 8 Monate einen Kredit von ca 700 Euro monatlich .
Wird das der Betreuungsunterhalt vom jetzigen Einkommen berechnet oder von dem den er ab Januar dann hat. Meine mal gelesen zu haben das Betreuungsunterhalt berechnet wird nach den letzten 12 Monaten des Einkommens ?!

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Hallo,

Der Unterhalt wird aus dem jetzigen Einkommen berechnet, Schulden zählen nicht. Dein Ex kann nur seine Fahrtkosten abziehen vom Einkommen, dann wird der Unterhalt für die Kinder getilgt und dann Deiner. Er muss dann wahrscheinlich im Januar rechtfertigen warum er weniger verdient, wenn nicht selbst verschuldet wird der Unterhalt dann neu berechnet.

LG
Sunny

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Beim Betreungsunterhalt muss er sich nicht rechtfertigen, das er weniger arbeitet. Und solange er den Mindestunterhalt zahlt für Fieber Kinder, muss er sich auch nicht rechtfertigen!.
Zudem kann er die kompletten Fahrtkosten, Hin und Rückweg pro Tag und die private Altersvorsorge in Abzug bringen. Dann wird der Ku berechnet.
Dann spielt natürlich ihr Einkommen auch eine Rolle.
Gegenüber ihrem Unterhalt können Schulden sehr wohl eine Rolle spielen

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Schulden zählen sehr wohl mit in die Berechnung. Der Kredit wurde ja bereits vor der Trennung aufgenommen. Das ist entscheidend, weil das bereits vorher die Einkommensverhältnisse geprägt hat.
Neue Kredite hingegen müssen argumentiert werden, die dürfen nicht leichtfertig aufgenommen werden.

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bei 1700 € und Kindesunterhalt wirst du nichts zusätzlich bekommen. Vorallem wiel ihr nur zusammengelbt habt, da greift der Unterhalt eigentlich nur wenn man nicht verdient.
wenn er für 2 Kinder zahlt, hast du ja mehr wie er!
wieso will er weniger arbeiten?
was ist wenn er auf ein 50/50 Modell plädiert, dan wird nur anteilig berechnet

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Also ich habe mich jetzt mehrfach fachlich beraten lassen mir steht Betreuungsunterhalt zu egal ob Vollzeit oder nicht.
Überobligatorischer verdienst nennt man das . Er muss 50 Prozent zahlen das steht fest.
Er geht auf Teilzeit da er keine Lust auf arbeiten hat. Er hasst das arbeiten . Nicht umsonst hat er studiert damit er nicht arbeiten muss.
Er arbeitet erst seit 10 Jahren (und das mit 42)
Er wollte noch weniger arbeiten nur 20 Stunden eigentlich. Er würde auf ein 50/50 Modell nicht plädieren dafür wäre ihn seine Freizeit zu heilig. Er zahlt ja ohne Probleme . Wir wollen auch kein Anwalt oder so . Mir war nur nicht bewusst ob er Betreuungsunterhalt zahlen muss. Aber jetzt bin ich schlauer . Auch wenn ich Vollzeit arbeite muss er zahlen . Ich gehe freiwillig arbeiten ich muss nicht und das nennt man überobligatorisxhe Einkünfte