Hallo! Ich habe eine Frage an alle, die privat versichert sind und der/die Ex gesetzlich.
Meine Kinder sind beim Vater familienversichert. Soweit ich weiß gibt es aber eine Regelung, dass die Kinder bei dem versichert sein müssen, der mehr verdient. Hat die gesetzliche KV bei euch mal nach einer Bezügemitteilung, etc gefragt?
Vielen Dank
Kinder zu mir in die PKV
Meine Infos sind zwar etwas veraltet und lückenhaft, aber ich teile dir mal mit, wie das bei uns war, also in meiner Kindheit. Meine Mutter Beamtin in Teilzeit und mein Vater Lebenszeit angestellt in Vollzeit. Wir haben nach der Trennung bei unserer Mutter gewohnt und waren gesetzlich beim Vater versichert. War, so weit ich weiß, nie ein Problem.
Danke dir!
Das gilt nur wenn man verheiratet ist. Wenn ihr unverheiratet seid, können die Kinder in der Familienversicherung bleiben oder du eine bestimmte Gehaltsobergrenze nicht erreichst. Die genaue Summe kenne ich nicht.
Bei unverheirateten Eltern wird auch nicht nach den Bezügen oder Einkommen gefragt. Es spielt keine Rolle ob die Eltern eheähnlich Leben oder getrennt leben.
Dankeschön
Meine Scheidung ist 6 Jahre her. Der Ex war privat versichert und die Kinder hätten ein Recht gehabt, in der "besseren" Versicherung zu bleiben. Nachdem er aber ständig Rechnung nicht bezahlt hat und ich mich weiter immer darum hätte kümmern müssen, habe ich die Kinder mit zu mir in die gesetzliche Kasse genommen. War kein Problem.
Vielen Dank
Huhu!
Ich bin in der PKV, mein Mann gesetzlich versichert. Unser Sohn ist familienversichert. Dies geht aber nur so lange, solange ich nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene. Dann hat er keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung und muss in meine private aufgenommen werden.
Wir mussten für die gesetzliche einen Bezügenachweis von mir einreichen…
Das stimmt nicht.
Dein Sohn hat dann nur keinen Anspruch mehr auf die BEITRAGSFREIE FAMILIENVERSICHERUNG. Er hat sehr wohl Anspruch darauf, weiter in seiner Versicherung, d.h. in der GKV, zu bleiben. Er muss nicht in die PKV.
Was viele aber nicht wissen: Für ein freiwillig gesetzlich versichertes Kind bekommt man KEINE Kindkrank-Tage, keinen einzigen! Eine Möglichkeit das zusätzlich zu versichern gibt es nicht. Noch dazu ist die freiwillige GKV deutlich deutlich teuer als es die PKV mit Beihilfe ist. Ich musste meine Kinder daher zu mir in die PKV nehmen (bin allein alleinerziehend, kein Vater vorhanden). Keine Kindkrank-Tage, unglaublich, aber wahr.
Nein.
Es gibt eine Regelung für Kinder, die bereits in der PKV sind, im Falle der Scheidung der Eltern. Das hat mit den Bezügen der Eltern nichts zu tun. Die Kinder haben ein Recht in der PKV zu bleiben. Natürlich können die Eltern auch bestimmen, dass sie (falls möglich) beitragsfrei in die Familienversicherung gehen.
Ein Kind hat keinen Anspruch auf Versicherung in der PKV nur weil ein Elternteil dort versichert ist. Ganz besonders nicht, weil die PKV gar nicht alle Personen versichert.
Die GKV schickt dieses Schreiben doch jährlich raus. Wo ist das Problem? Da die GKV ihre Beiträge jährlich nach den Einkünften der Familie berechnet, fragt die GKV schon nach den Bezügen. Allerdings hat die GKV bei uns nie nach den Bezügen des Elternteils der PKV gefragt, sofern wir nicht im gleichen Haus gewohnt haben und/oder nicht verheiratet waren.