Hey zusammen…bitte nicht verurteilen…
Möchte gern wissen, ob in Bayern bei unverheirateten Paaren nur die vaterschaftsanerkennung nötig ist oder ob die sorgerechtserklärung auch zwingend erforderlich ist….
Ich entbinde im Dezember…die vaterschaftsanerkennung ist für mich an sich kein Problem…die sorgerechtserklärung will ich gern umgehen…fragen die Beamten danach? Müssen wir eine abgeben?
Hintergrund ist der…ich vertraue meinem Partner diesbezüglich leider null…und in seiner Gegenwart werde ich wohl oder übel zustimmen müssen, auch wenn ich es nicht will…unser Bz kriselt zur Zeit immer wieder sehr stark und es hat sich leider auch einfach herausgestellt, dass er die Schwangerschaft auch eher als Druckmittel nimmt…nun habe ich die Befürchtung, wenn wir eine sorgerechtserklärung abgeben müssten und ich dieser zustimmen müsste, zwangsweise, um nicht nochmal konfliktpotenzial zu schaffen…dass er mich damit in Zukunft immer unter Druck setzten wird und unser gemeinsames Kind einem Machtspiel unterziehen würde…ich würde gerne erstmal eine Zeit abwarten und schauen wie er sich auch einfach als Vater so macht und ob er sich seiner Verantwortung wirklich bewusst ist…ich will einfach vertrauen können ohne die Angst, dass es evtl. doch zu einer Trennung kommen könnte und danach ein höllentrip beginnt….wenn er sich wirklich um sein Kind gut kümmert etc. dann können wir uns das Sorgerecht auch teilen von mir aus…aber das ist mir alles zu heiss zur zeit…
Wäre über Infos echt dankbar :)
Danke euch
Bayern. Sorgerechtserklärung nötig?
Hallo,
vor der Geburt musst du nichts machen. Aber ach der Geburt kann der Vater einfach zum Familiengerecht gehen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Und wird es zu 99,9 Prozent bekommen.
Bedenke auch ohne Vaterschaftsanerkennung kein Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss.
Hey,
Ob nochmal jemand danach fragt weiß ich nicht, aber bei uns war es auf dem Jugendamt so, dass qir die Vaterschaftsanerkennung erst gemacht und abgeschlossen haben und dann als separaten teil die Sorgerechtsteilung
Hier wurde ich explizit mehrfach gefragt ob ich das wirklich möchte und aufgeklärt dass ich mir das auch nochmal überlegen kann. Wie oben aber schon erwähnt kann der eingetragene Vater bei familiengericht einen Antrag stellen nach Geburt und bekommt außer es liegen schwerwiegende Gründe vor das geteilte Sorgerecht in der Regel zugesprochen
Habt ihr die Vaterschaftsanerkennung schon gemacht? Oder an welcher Stelle befürchtest Du gefragt zu werden?
LG anlii 35+5
Hallo danke für eure Antworten. Die vaterschaftsanerkennung ist für mich gar kein Problem…ich mein..er ist der Papa und das ist auch nicht zu verleugnen und würde ich auch moralisch etwas fraglich finden, wenn man das nicht macht 😅
Mir gehts echt nur um diesen sorgerechtsteil…kenne mich nicht aus, aber stelle mir die vaterschaftsanerkennung so vor, das wir quasi nen Termin machen, bei dem wir beide hin müssen und wir im Anschluss nach der Sorgerechtserklärung gefragt werden und dann könnte ich schlecht nein sagen…wir leben ja auch zusammen…soweit ist alles ok…nur hatten wir neulich einen Riesen Streit und da kam die eine oder andere Drohung..und nun ist das Vertrauen diesbezüglich hin…ich weiß…im Streit sagt man viel usw…aber ich wünsche mir schon, dass er erstmal begreift, dass das hier kein Wunschkonzert ist…eig. wollten wir standesamtlich heiraten, dann wäre das Thema eh erledigt gewesen…aber wie gesagt aufgrund der Differenzen, haben wir das auch erstmal auf nächstes Jahr verschoben…und ich finde, das das auch so gut ist, um zu schauen wie es auch mit dem Baby und der Beziehung weiter funktioniert. Wenn’s dann zur Eheschließung kommen sollte im nächsten Jahr, weil wir das hier super hinbekommen, hat sich das Thema ohnehin ja erledigt
:)
Ich glaube, du solltest dich mal beraten lassen, da du glaube ich nciht wirklcih weißt was es mit der Vaterschaftsanerkennung, dem gemeinsamen Sorgerecht und den Rechten und Pflichten von Eltern so auf sich hat.
In Kürze:
Ihr seid niemandem Rechenschaft schuldig, wenn ihr nicht die gemeinsame elterliche Sorge erklärt.
Mit der Vaterschaftsanerkennugn erhält der Vater das Umgangsrecht, Informationsrecht, er ist zu Unterhalt verpflichtet....
Heiratet ihr, hat der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Nur, wenn das Kind in bestehender Ehe geboren wird.
Du sagst das leben ist kein Wunschkonzert....und du sagst, du willst nicht, dass der Vater das Sorgerecht bekommt, weil er das erstmal verstehen soll und weil du nciht willst, dass er das Sorgerecht als Druckmittel verwendet.
Ja das Leben ist kein Wunschkonzert..auch nciht für dich...der Vater wird das Sorgerecht sehr sicher bekommen, wenn er es möchte. Da ist es egal was du dir wünschst. Und es klingt aktuell eher so, als würdest du das Druckmittel in der Hand haben wollen. Sorry aber ein "mal sehen wie er sich so macht"...puhhh.....nochmal: das Leben ist kein Wunschkonzert.
Und das in bestehender Partnerschaft..da schüttel ich wirklcih den Kopf und rate ganz dringend, dass ihr euch Hilfe holt und diese kindereien klärt bevor das Kind da ist. Und sei es durch eine saubere Trennung.
Ich glaub du hast meinen Thread nicht ganz verstanden und man muss auch nicht immer so pampige Antworten geben…aber einer muss ja immer aus der Reihe tanzen…ich stelle diese Frage hier nicht aus Langeweile…
Ich bin bereits Mutter…es ist nicht mein erstes Kind und kenne meine Rechte und Pflichten und die meines Partners gut genug…es geht hier rein um Formalitäten, die geklärt werden müssen und diese sind bei verheirateten und unverheirateten nunmal verschieden…ich muss mich hier nicht rechtfertigen…warum, wieso, weshalb…und kein Mensch hat gesagt, er würde das Sorgerecht nicht bekommen…und von aktueller Trennung ist auch überhaupt gar nicht die Rede…ich wollte mich hier nur informieren….und als Druckmittel nehme ich das bestimmt nicht…ich habe meine Gründe für diese Gedanken und die sind nicht unberechtigt…und wenn man nichts von den kompletten Hintergründen weiß, sollte man auch nicht so viel urteilen…also Spar dir bitte solche Antworten und antworte lieber gar nicht. Da schütteln nämlich nur ich den Kopf…über Menschen, die einfach immer den Besserwisser spielen wollen und der Meinung sind sie müssten andere verurteilen…Danke
Hab auch gelesen, dass beim elterngeldantrag beide Elternteile unterschreiben müssen und die Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden muss. Verlangen die dann auch ne sorgerechtserklärung zusätzlich 😣 wisst ihr das zufällig…das ist echt blöd, dass ich mir über sowas gerade Gedanken machen muss…und schlecht fühl ich mich gegenüber meinem Partner ehrlich gesagt auch…aber im Moment will ich da einfach vorsichtig sein und hoffe, dass sich das in der Zukunft einfach legen wird und wir diese Punkte einfach wie „verheiratete“ Pärchen abschließen können…möchte einfach einen Streit diesbezüglich verhindern und das ganze irgendwie laufen lassen ohne das es zur sorgerechtserklärung kommt.
Nein, die Vaterschaftsanerkennung und das Elterngeld haben NICHTS mit dem Sorgerecht gemein. Das verlangt niemand.
Nein, du musst das Sorgerecht nicht teilen.
Und ganz ehrlich, wenn du solche Bauchschmerzen dabei hast, dann mach es nicht. Setz dich durch, bleib bei deiner Ansicht und behalte die alleinige Sorge inne. Wenn er fragt, dann solltest du genau die Punkte des Bedenkens anbringen. Das Sorgerecht teilen könnt ihr immer noch später. Das ist jederzeit möglich.
Bei mir und meinem ex war es so das wir die Vaterschaft auf dem Standesamt anerkannt haben dort haben wir auch die Namenserteilung machen lassen damit die Kids mit seinem Nachnamen benannt werden… Sorgerecht muss er beim Jugendamt anfordern momentan habe ich noch das alleinige Sorgerecht für beide Kids…
Er nimmt aber trotzdem an allem teil und wird über alles informiert…
Für das 3 Kind von meinem neuen Partner werden wir direkt auf Jugendamt Termin vereinbaren somit erhält mein neuer Partner dann das geteilte Sorgerecht… und sparen uns damit auch die Kosten für die Namenserteilung für seinen Nachnamen…
Hi, nein, die sorgerechtserklärung ist nicht nötig zum beantragen für irgendwas. Ich bin aus Bayern.
Aber er kann, wenn er will, es einfach beantragen. Er würde es bekommen, außer man kann kindes wohl Gefährdung nachweisen. Und sollte er es einfach beantragen, rate ich dir das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen, um über die Ängste und der aktuellen Situation zu sprechen.
Gruß Moonlight888
Danke euch
Geplant ist, dass unser Baby seinen Nachnamen bekommen soll. Muss man dafür extra eine namenserteilung machen oder wie 🙃 ich dachte eig. man lässt im Krankenhaus einfach so eintragen.
Guten Morgen. Euer Baby kann seinen Nachnamen nur annehmen, wenn der Vater das Sorgerecht hat. Nach der Geburt gibt es noch eine gewisse Frist, um den Namen ändern zu lassen. Aber das willst du ja eigentlich nicht 😁
Morgen :)
Ohje, das ist ja alles mega kompliziert.
Ich sollte vllt. nochmal über das ganze gründlich nachdenken…ich will ihm auch eigentlich nichts vorenthalten…ich finde das eigentlich nicht fair…ich liebe ihn auch und es ist ja wirklich auch alles ganz okay…weiß nicht ob’s an unseren streitereien liegt, die in letzter Zeit waren, dass ich so Bauchweh hab bei dem ganzen Verwaltungsteil oder ob’s echt das Misstrauen ist, was er so ein bisschen her n geweckt hat….
Eure Infos helfen mir jedenfalls weiter. Und ich werde mit meine Gedanken nochmal dazu machen.