Steuererklärung: Tipps für Alleinerziehende und wie Kita-Anteil vom Vater in Steuererklärung behandeln?

Hallo zusammen,

es ist zwar noch ein bisschen hin bis zur nächsten Steuererklärung, aber dennoch: Ich bekomme vom Kindsvater Unterhalt für die Kinder gem. Düsseldorfer Tabelle, zudem muss er einen Teil der Kita-Beiträge übernehmen. Beides wurde so vom Jugendamt im Rahmen der Unterhaltsberechnung festgelegt.

Wie muss ich das in der Steuererklärung angeben? Da Kita-Beiträge einen Mehrbedarf darstellen, würde ich das einfach dem Unterhalt hinzurechnen und bei mir aber die gesamten Kita-Beiträge angeben. Das fände ich grundsätzlich logisch, da ich nach der Trennung alleine für die Bezahlung der Kita-Beiträge verantwortlich bin und diese auch vollständig von meinem Konto abgebucht werden. Aber ist das auch richtig so?

Und gibt es noch weitere Tipps für die Steuererklärung, insbesondere auch im Trennungsjahr (wir waren nicht verheiratet)? Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kenne ich, darüber hinaus aber nichts.

Danke!

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Hallo,

Bist Du schon in Steuerkl 2?

Ansonsten kannst du alles absetzen was alle anderen auch absetzen.

LG
Sunny

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Nein, bewusst nicht. Den Entlastungsbetrag hole ich mir dann über die Steuererklärung :-)

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Den KiTa-Beitrag kannst Du nur in Gänze geltend machen, wenn der Kindsvater das mit seinem Teil nicht macht. Ansonsten ist das Steuerbetrug, weil Ihr zweimal für eine Ausgabe kassiert.

Grüße
BiDi

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Das ist mir schon klar, deshalb frage ich ja, wie es richtig ist. Aber ist es nun korrekt, dass er seinen Anteil daran als Unterhaltsleistung berücksichtigt oder als Betreuungskosten?

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Es gibt doch einen extra Posten für Betreuungskosten? Da habe ich immer das angegeben, was ich auch wirklich bezahlt habe. Nämlich die Hälfte. Das Geld ging von einem Konto ab, was noch auf den Namen des Vaters lief, aber da wir beide auf diesem Konto gleichermaßen eingezahlt haben, haben wir eben auch die Kosten da gleichermaßen getragen.

Verstehe deine Logik mit dem Unterhalt an dieser Stelle nicht.

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Betreuungskosten stellen meines Wissens formal einen Mehrbedarf dar und erhöhen damit die Unterhaltsleistung. Deshalb wäre ich davon ausgegangen, dass ich diesen Zusatzbetrag in der Steuererklärung (bei mir einkommenserhöhend) als empfangene Unterhaltsleistung angeben muss, aber den vollen Kita-Beitrag. Aber dann ist es vielleicht doch andersrum, ich erhöhe nicht den empfangenen Unterhalt, sondern mindere den KiTa-Beitrag 🤷🏻‍♀️

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Ich würde es davon abhängig machen wie gezahlt wird und wie man schon schrieb, wie es er abrechnet. Rechnet er in Summe nur seine Unterhaltslaeistung inkl. Kitabeitrag ab, dann machst du das so auch andersrum. Setzt er einen Teil der Kitakosten ab, dann musst du das entsprechend absenken.

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