Hallo ihr Lieben,
über unsere Situation postete ich bereits mehrere Beiträge.
Nun war es zuletzt so weit gekommen, dass wir endlich einen Beschluss erhalten hatten, der Umgang unter Aufsicht (ähnlich einer Pausenaufsicht) vorsieht und Elternarbeit auferlegt wurde. Darüber hinaus erhielten wir einen Beweisbeschluss für ein Erziehungsgutachten. (Kosten soll der KV dafür allein tragen und der Beginn hängt von seiner Zahlung ab)
Seit unserem Beschluss kam noch kein einziges Treffen zustande. Ebenso wenig war der KV zur Elternberatung zu bewegen. Selbstverständlich hat er jedes Treffen auf so komplizierte Weise abgesagt/erschwert, dass er meint fein raus zu sein und ich wäre allein schuld am Scheitern.
Als Sahnetüpfelchen brach er dann vor einigen Tagen den Kontakt unter Spiegelverkehrten Vorwürfen ab (nachdem er erfuhr, dass er für das Gutachten aufkommen müsste). Er konnte es nicht einmal hinbekommen Bemerkungen wie "das Kind hätte es bei ihm wesentlich besser als bei mir" und "ich sei gestört" wegzulassen.
Wohlbemerkt: Der KV stellte einen Antrag auf Aufenthaltabestimmungsrecht und das komplette Sorgerecht, OBWOHL seine Tochter ihn kaum kennt und nur deshalb wurde überhaupt ein Sachverständiger beauftragt.
Morgen rufe ich selbstverständlich meine Anwältin an, um zu klären, wie ich verfahren sollte, aber
mich interessiert neben den rechtlichen Fragen, wie ihr euch an meiner Stelle verhalten würdet und ob ihr ähnliche Fälle kennt. Irgendwie fühle ich mich mit unserer Situation seit Anbeginn so allein. Immer heißt es, so ein Fall kannte man bisher nicht, daher wäre es schwierig eine Lösung zu finden...
Ich kann mir bei der Verhaltensweise des KV wieder einmal nicht vorstellen unser Kind - sollte er sich doch umentscheiden - zum Treff zu bringen. Nachdem ich die Kleine und mich zu den Treffen so motiviert hatte, nur eine Enttäuschung nach der anderen. Es reicht mir. Dass er sich wieder von dannen machen wird, sobald es ihm ungemütlich wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Mir fällt es so schwer ihm nicht zu antworten. Am liebsten würde ich ihn an seine Pflichten erinnern, dass ER doch die Anträge stellte und "scheinbar" zustimmte und daran, dass er unser Kind mit seinen sinnlosen Anträgen zu Befragungen gezwungen hatte, die sie verstörten, sie hin und her gerissen hat, um... Was?... Ich bin so wütend, wenn auch nicht überrascht. Denn solche Abbrüche gab es leider schon zu Haufe.
Was würdet ihr tun?
Kontaktabbruch trotz Beschluss
Wie du schon sagst: informiere deine Anwältin.
Speichere eventuelle Nachrichten von ihm ab, führe ein Tagebuch über sein Verhalten/ seine Absagen etc.
Er schießt sich ja ins eigene Knie damit.
Ja, so sieht es aus.
Ich habe trotzdem Angst, dass er sich da wieder irgendwie rauswindet und es schafft sich als Opfer darzustellen, trotz Nachweise.
Es ist all die Jahre so gewesen und ich war immer wieder entsetzt, dass er mit seinem Verhalten durchkam, ihm sein Schauspiel abgekauft wurde und sich der Teufelskreis rechtskräftig weiter drehen durfte. (Allen war der Sachverhalt zu kompliziert)
Wisst ihr, ob er sich so einfach vom Beschluss verabschieden kann und deswegen kein Gutachten stattfinden könnte?
So eins hätte ich nämlich schon gerne, um endlich Klarheit und eine langfristige Lösung zu finden...
Das weiß ich leider nicht.
Aber deine Anwältin weiß das ganz sicher!
Was soll das für ein Gutachten sein? Wer wird begutachtet? Der KV? Ihr beide? Das Kind?
Die Erfahrung sagt, halte Dich fern von Gutachten. Die hängen extrem vom Gutachter ab. Du kannst vorher noch so überzeugt sein, dass alles auf Deiner Seite ist. Wenn der Gutachter prinzipiell pro KV ist, stehen hinterher im Gutachten völlig überraschende Dinge, Worte werden verdreht, Aussagen weggelassen, etc.
Darum, falls Du begutachtet werden sollst, wäre ich an Deiner Stelle froh, wenn das nicht passiert.
Wenn er den Kontakt abbricht, halte das schriftlich fest. Inwiefern gibt er Dir die Schuld? Sofern er nicht sagt, dass Du ihm den Kontakt verwehrst, würde ich das einfach schriftlich dabehalten und gut ist. Wichtig ist, dass es nicht später schriftlich heißt, dass er ja wollte, aber Du es verwehrt hast. Es muß klar sein, dass ER das Gutachten nicht macht.
Sollte er irgendwann doch wieder Kontakt wollen, steht das Gutachten vermutlich eh wieder im Raum.
Aber so wie jetzt klingt es für mich fast am besten.
Es soll ein Erziehungsfähigkeitsgutachten sein. Eltern und Kind sollen begutachtet werden.
Er gibt mir für alles 100% Schuld.
Bzgl. der gescheiterten Treffen hielt ich mich an unseren Beschluss, der alle 2 Wochen an Samstagen Umgang vorsieht. Gem. Beschluss ist es seine Pflicht die Termine mit der öffentlichen Einrichtung (Vätertreff) abzuklären und mich zu informieren. Dies tat er entweder nicht, oder sagte kurzfristig ab oder teilte mir kurzfristig mit, dass der Treff ausfiele, da dort geschlossen sei und anstatt den Termin zu verlegen, wollte er sich anderswo treffen. Das wäre aber nicht gem. Beschluss und auch weiter weg. Ein Anruf von mir dort ergab aber, dass die offen hatten. Außerdem konnte ich es ihm nie recht machen. Mal hatte er was gegen die Samstage. Dann Etwas gegen Sonntage. Einfach generell und ohne Begründung, aber mit riesen Hass.
Kann er denn zum Gutachten gezwungen werden? Vom Richter?
Ich habe auch einerseits Bammel vor dem Gutachten. Allerdings habe ich mich schlau gelesen und würde auf Sprachaufnahmen oder gar Videos bestehen, um im Zweifelsfall Widersprüche klarzustellen.
Er hat uns in den finanziellen Bankrott gestürzt mit all seinen Anträgen allein dieses Jahr. Wenn ich nun kein Gutachten mache, werde ich nächstes Mal (denn jährlich grüßt das Vater-Murmeltier dann doch wieder) wieder alles von neu bezahlen müssen. Oder nicht? Ich möchte so gerne JETZT Klarheit... Denke, ich werde beim Gutachten mitmachen, wenn es dann stattfinden wird...
Du hast schriftlich, dass er die Treffen ausfallen lassen hat, weil angeblich der Vätertreff zu hat oder so? Dann lass Dir vom Vätertreff schriftlich für all diese Tage geben, dass sie offen hatten. Einfach, damit Du was in der Hand hast.
Persönliches Tagebuch ist halt nicht so hilfreich. Da kann ja jeder alles reinschreiben. Du brauchst was Neutrales.
Es gibt Fälle, wo genau sowas passiert ist. Der Gutachter hat den Vätertreff dann auch gesprochen. Und hinterher stand im Gutachten, dass der Vätertreff ausgesagt hätte, dass die Mutter so kompliziert sei und schwer zufrieden zu stellen sei, oder so Zeug. In der Kita wurde angeblich ausgesagt, dass dem Kind mehr Kontakt zum Vater sicher gut täte (wobei man fragen müßte, woher die Erzieher dieses Wissen haben sollten, und ob das überhaupt so gesagt wurde, denn im persönlichen Gespräch mit der Mutter klang das ganz anders). Darum sind Gutachten einfach gefährlich. Da kann alles mögliche drin erscheinen.
Und die Aussagen von solchen Leuten werden sicher nicht mit Video festgehalten.
Kein Elternteil kann zu einem Gutachten gezwungen werden. Mutter nicht, aber auch Vater nicht. Nur das Kind (wie immer).
Also alles von ihm schriftlich sammeln. Am besten keine persönlichen Gespräche zu dem Thema Umgang führen. Alles per mail. Und dann gleich in Kopie an den Jugendamtsmitarbeiter, wenn er wieder was absagt. Euer Beschluss ist vom Gericht und damit bindend. Er kann den nicht ändern, weil es ihm nicht passt.
Hey!
Was genau hast du denn von ihm schriftlich?
Liebe Grüße
Schoko
Zum Glück habe ich nur noch per Mail Kontakt zu ihm. Alles andere habe ich blockiert.
Habe somit ziemlich alle gescheiterten Treffen schriftlich, jedoch - wie gesagt - schreibt er dort so, als hätte ich alles verwehrt.
Aber daraus geht auch hervor, dass er keine Elternarbeit wollte, sie absagte und die letzte Mail mit dem Abbruch.
Dass er das Gutachten nicht will - obwohl er vor Gericht zustimmte - geht aus den Mails nicht direkt hervor. Allerdings schrieb er, er hätte den Beschluss bzgl. Gutachten angeblich nie erhalten. Nachdem ich ihm diesen zusandte, brach er den Kontakt ab. Schon seltsam.
Mit dem Vätertreff spreche ich mal zwecks Nachweis. Dann sollte ich eigentlich alles Nötige haben.
Mit meiner Anwältin werde ich wohl auch absprechen müssen, ob - falls Gespräche seitens Gutachter mit dem KiGa etc. geführt werden - diese ebenfalls nur unter Sprachaufnahmen laufen dürfen. Irgendwo las ich nämlich, dass ich darauf bestehen dürfte und ansonsten den Gutachter ablehnen dürfte.
Danke für eure Ratschläge. Auch den mit dem Googeln bzgl. Väteraufbruch.
Ihr seid super 🤙
Er schreibt dir, dass er das Treffen absagt, weil du es verwehrst?
Du kannst ihm dann natürlich antworten, dass du seine Absage bedauerst und er das Kind selbstverständlich gemäß des Beschlusses sehen kann.
Kennt er deine Passwörter? Ggf solltest du die Mails auch außerhalb des Postfaches aufbewahren.
Er kann viel behaupten, aber durch die Mails geht hervor, dass er das Treffen absagte. Andere Beweise hat er nicht.