Trennung - ich kann die Miete nicht zahlen, Hilfe?

Hallo zusammen, der KV und ich haben uns getrennt. Wir haben zusammen eine Mietwohnung und 2 Kinder (1,5 Jahre und 3 Monate). Er zieht jetzt aber zum 01.02 aus. Jedoch kann ich für den Februar die Miete nicht zahlen. Ich warte noch auf mein Elterngeld und habe momentan kein Einkommen. Wisst ihr, ob ich einen Vorschuss oder sowas bekommen kann vom Jobcenter oder ähnlichem damit ich die Miete zahlen kann? Sobald er ausgezogen ist beantrage ich Wohngeld und bekomme ja dann im Laufe des Februars auch mein Elterngeld, sodass ich ab März die Miete zahlen kann. Es geht nur um den Februar.

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Wer steht denn im Mietvertrag?
Wenn ihr beide drin steht, muss er auch weiterhin Miete zahlen.
Unterhalt für dich und die Kinder muss er natürlich auch ab 1.2 zahlen.

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Okay, ich meine es gar nicht so böse, wie es sich liest, aber es geht nur um eine Monatsmiete. Das können nicht mehr als paar Hundert Euro sein?! Ich denke auch kaum das irgendwelche Anträge noch innerhalb einer Woche bearbeitet werden können... aber gut, da hab ich echt keine Ahnung.

Zum Punkt: ist es nicht einfacher ins Ersparte zu greifen? Oder vom KV auszuborgen? Oder von den Eltern? Also grundsätzlich aus dem privaten Umfeld? Du bist ja dann recht schnell wieder liquide, so wie es sich liest, sollte ja kein Problem sein.

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Bearbeitet von Co-coo
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Entweder mit dem Mieter reden oder dir privat ausleihen. Innerhalb einer Woche wirst du von nirgendwo eine Zahlung bekommen.

Ansonsten würde ich mir ganz dringend Gedanken um meinen finanziellen Zustand machen. Du bist offensichtlich vollständig pleite.

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Würde mich an den Vermieter wenden, die Situation erklären und Bescheid geben, dass die Miete für Februar erst im Laufe des Februars kommt. Das ist meistens gar kein Thema...

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Hast du wirklich absolut kein Erspartes? Es tut mir echt Leid da so ungläubig zu fragen, aber es geht ja nur um eine Monatsmiete. So viel an Sicherheit sollte man doch unbedingt auf der Seite haben, sonst hast du bisher massiv über deine Verhältnisse gelebt.
Können dir eventuell deine Eltern das Geld vorschiessen? Oder Freunde?

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Sollte man vielleicht, aber auch das kann sich heutzutage nicht mehr jeder leisten.
Finde diese unterstellung das sie massiv über ihre Verhältnisse gelebt hat total daneben... Du kennst weder sie noch das Einkommen/Ausgaben.
Doofes Beispiel ; Ein Angehöriger verstirbt, du musst mit die Beerdigung zahlen und weg ist all das ersparte 🤷🏼‍♀️ & dann kommen solche Kommentare 🙄

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Ja, es gibt ganz bestimmt schlimme Ausnahmen. Als erwachsener Mensch (insbesondere mit 2 Kindern!) sollte man jedoch grunsätzlich mindestens den finanziellen Bedarf von 3 Monaten als Notgroschen auf der Seite haben. Falls die finanzielle Situation so krass ist, dass man sich das nicht leisten kann - dann sind auch keine 2 Kindern drin, so hart das klingt. Ja, es kann sein, dass die TE vor kurzem ihr komplettes Erspartes für einen unerwarteten Notfall gebraucht hat. Leider klingt das jedoch nicht danach und ich fürchte, da war viel Naivität im Spiel...

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Wenn er mit im Mietvertrag steht, muss er auch zahlen ! Ihr seid beide in der Pflicht. Außerdem ist er dir und den 2 Kindern ab 01.02 dann auch unterhaltspflichtig damit du nämlich genau sowas bezahlen kannst und nicht in eine solche Situation kommst. Rede zuerst mit ihm und sprich ihn auf Unterhalt für die Kinder an, erkläre ihm ruhig nochmal das du es dafür benötigst um EURE Kinder zu versorgen ( gibt ja Männer die es nicht so verstehen ). Wenn er nicht bereit ist zu zahlen, würde ich direkt zum Amt und denen die Situation schildern, die kümmern sich eigentlich schnell um sowas & du bekommst erstmal Unterhaltsvorschuss. Innerhalb von wenigen Tagen wird das aber schwer sodass du dir entweder etwas leihen musst oder deinem Vermieter die Situation erklären musst...
Ich denke das dein Vermieter sich auf eine verspätete Zahlung einlassen wird wenn vorher alles reibungslos verlief, das sind ja auch keine unmenschen 😉 Zur Not kann dir bestimmt auch das Jobcenter oder das Jugendamt irgendeine schriftliche Bestätigung für den Vermieter geben.

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Habt ihr euch heute erst getrennt?
Normalerweise läuft die Miete doch über einen Dauerauftrag, ist der schon gekündigt?
Hast du mit dem KV mal ganz normal geredet?

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Hey!

Also zuerst würde ich den KV schriftlich (!!) darauf hinweisen, dass er ab dem 1. Februar für die Kinder und auch dich unterhaltspflichtig ist. Für dich so lange, bis das jüngste Kind 3 ist.
Wenn du ihn zur Zahlung nicht aufforderst, ist er dazu nicht verpflichtet.
Sollte er im Mietvertrag stehen, ist er auch zur Zahlung der halben Miete verpflichtet.

Wenn du zur Durchsetzung der Zahlungen Hilfe brauchst, ist das Jugendamt der Ansprechpartner.
Vielleicht könntest du dich noch an die Caritas wenden oder fragst deine Eltern.

Liebe Grüße
Schoko

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Und das kannst du als Grundlage für deine Forderungen nehmen:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Auf der letzten Seite stehen die Zahlbeträge nach Altersstufen und Einkommenstufe. Das ist dann auch die Grundlage für die Berechnung beim Jugendamt.

Und beim Jugendamt machst du ganz schnell eine Beistandschaft für deine Kinder fertig, damit die dann den Unterhalt für eure gemeinsamen Kinder einfordern.
Wie sollst du denn in Elternzeit für 50% des gesamten Lebensunterhalts aufkommen? Das ist wirklich ein Idiot...

Für dein mitgebrachtes Kind bekommst du hoffentlich Unterhalt!!!

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Ach es sind ja beide von ihm sorry...

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Hallo, Du solltest möglichst schnell einen Antrag beim Jobcenter stellen, am besten heute Abend noch, das geht sehr einfach online oder per kurzer Mail, alles andere wird dann in die Wege geleitet. In der Theorie geht auch eine Vorschusszahlung beim Jobcenter.
Du könntest beim Wohnungsamt fragen, in der Stadt, in der ich lebe wird in Einzelfällen die Miete als Zuschuss, aber oft als Darlehen (zinsfrei) gewährt. Das ist aber nicht einheitlich geregelt.
Dir steht nicht nur Kindesunterhalt sondern auch Trennungsunterhalt zu und zwar ab dem Moment, wo du ihn einforderst, du solltest beim Jugendamt anrufen dort gibt es Hilfe bei Unterhaltsfragen und bitte eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht. Dafür kannst du einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht stellen und zahlst dann maximal einen Obulus, egal, was der Anwalt kostet.
Alle haben ja schon geschrieben, sofern dein Mann im Mietvertrag steht, muss er solange auch Miete zahlen, bis das Mietverhältnis mit ihm beendet ist.
Außerdem ist es sicher kein schönes Gefühl, die Miete nicht zahlen zu können, ABER der Vermieter kann erst kündigen, wenn du 2 volle Monatsmieten im Rückstand bist und bis dahin ist alles geregelt.
Ich glaube, dass war es so grob, was mir auf die Schnelle einfällt.
Und mach dir keine Sorgen, es klingt toll, dass offensichtlich die meisten hier so einiges auf der hohen Kante haben, mir geht es aber da wie dir, es gibt immer mal Zeiten, da reicht es einfach nicht, um etwas anzusparen oder Murphys Gesetz schlägt zu und alles geht in Reihe kaputt, oder oder oder.
Alles Gute

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Nein, kein Trennungsunterhalt. Den gibt es nur für Ehepartner. Betreungsunterhalt steht ihr zu.

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Danke, dass meinte ich auch, wenn man schnell was tippt...

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