Erzeuger lebt in der Schweiz, hat mich blockiert will von ungeborenem Kind nichts wissen - Unterhalt???

Hallo zusammen,

Ende März erwarte ich mein 1. Kind.
Der Erzeuger, Vater kann man ihn wohl nicht nennen, will nichts wissen von uns. Seit 5 Monaten am nichts von ihm. Jetzt hat er mich blockiert.

Der Bearbeiter vom Jugendamt wirkt mir auch super unbeholfen weil es Schweiz ist und ich keine neue Anschrift von ihm habe, da er umgezogen ist und ich nicht weiß wohin.
Hat jmd von euch Erfahrungen bgl. Unterhalt im Ausland oder auch speziell Schweiz?

Ich weiß nicht, ob er die Vaterschaft anerkennen wird und was dann noch alles auf mich zukommt.

Ggf. wollte ich auch mal beim Bundesamt für Justiz anrufen, da es hier um Ausland geht.
Der Bearbeiter vom JA hat wirklich 0.0 Plan und ich fühle mich jetzt schon hängen gelassen.

Danke und liebe Grüße

Bearbeitet von Sie8903
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da hast du schlechte Karten, es gibt kein Pfändungsabkommen in die Schweiz,
du könntest zwar eine Betreibung erwirken, musst aber alles voraus bezahlen und der Anwalt in Deutschland benötigt einen Korrespondenzanwalt in der Schweiz.
Wenn das erfolgt ist, kann der Vater Einspruch einlegen und dann muss du nachweisen, das ist in einem Termin vor Ort im Betreibungsamt.

Wenn du alleine bist, hast du die Möglichkeit im JA Deutschland Unterhaltsvorschuss einzufordern, die können etwas einfacher vollstrecken!

Wenn du in der Schweiz wohnen würdest, könntest du einen Haftbefehl erwirken. HIer ist Unterhalt nicht zahlen eine Straftat!

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Das hört sich ja nicht so gut an. Der Unterhaltsvorschuss ist halt super wenig. unter 200 Euro.

Ich habe auch das Gefühl, dass er sich in Sicherheit wiegt, weil er mich blockiert hat und wahrscheinlich auf die Briefe erst mal nicht reagieren wird. Zumal ich auch nicht weiß, ob die zugestellt werden, ob er eine Weiterleitung seiner Post von der alten an die neue Anschrift hat.

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eine Weiterleitung in die Schweiz gibt es nicht! du kannst übers Ja aber die neue Meldeadresse erfragen lassen!

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Ich würde das weitere Vorgehen vom zu erwartenden Unterhalt abhängig machen. Verdient er gut, dann würde ich UVG beantragen und zeitgleich den Unterhalt mit anwaltlicher Hilfe einfordern.

Verdient er nicht gut und du würdest auch nicht mehr als UVG erwarten, dann würde ich die Sache komplett an das Jugendamt übergeben. Diese schalten dann meist das DIJuV ein, das sich um die Eintreibung des Unterhalts kümmert. Dieses Institut verlangt aber Spesen. Musst halt aufrechnen, wie du langfristig besser wegkommst.

Anbei Länderinfo zur Schweiz:
https://dev1.dijuf.de/files/downloads/2011/2012/Laenderinformation-Schweiz.pdf

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in der Schweiz verdient er immer gut, aber sie kann es nicht verfolgen, ohne riesige Kosten, anders rum geht es auch nicht!

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Auch die Schweiz hat ein Abkommen bezüglich Kindesunterhalt unterschrieben. Bei hohem Unterhalt würde ich in einen Anwalt investieren.

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Ich würde in einen Privatdetektiven investieren. Alles Gute

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ich weiß zumindest seinen aktuellen Arbeitgeber und könnte seinen Bruder kontaktieren. Den kenne ich nicht persönlich, konnte ihn aber leicht ausfindig machen im Netz, da ich weiß wo er tätig ist.
Wäre es nicht so weit und würde mich so stressen, wäre ich schon hingefahren und hätte ihn zur Rede gestellt. Aber den Stress tue ich mir nicht mehr an. Das Baby kommt in 7 Wochen.

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Wieso zur Rede stellen? Ich würde einfach nur versuchen die Adresse ausfindig zu machen um sie dem Jugendamt zwecks Unterhalts zur Verfügung zu stellen.

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Hallo, ich habe mal beim Jugendamt gearbeitet und ich hatte einen Fall, wo ich Unterhalt in der Schweiz gepfändet habe. Das geht schon. Ich würde dann an deiner Stelle zum Anwalt gehen, das lohnt sich, in der Schweiz sind die Verdienste viel höher als bei uns. Viel Erfolg!

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Hallo und Danke. der Bearbeiter der für mich zuständig ist hat wirklich 0 Ahnung. Zudem kann er nicht richtig deutsch, sodass es nicht einfach ist ihm alles zu erklären. Ich habe nächste Woche auf mein drängen hin einen Termin. er wollte alles per Telefon anleiern, was ich nicht möchte. Er wollte mir auch gleich die Beistandschaft aufdrücken. Ich denke in dem Fall könnte es vll nachteilig sein für mich, wenn ich selbst nicht agieren kann oder?

Zumal ich auch nicht weiß, ob er die Vaterschaft überhaupt anerkennt und wenn nicht wie es dann weitergeht.
Der Bearbeiter will mich einfach nur abspeisen und hat wirklich gar keine Ahnung.

Ich hoffe ich komme irgendwie weiter.

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Ohne Beistandschaft kann der Sachbearbeiter ja gar nicht tätig werden. Vielleicht ist er auch im Home-Office.

Wenn du nicht zufrieden bist, kannst du die Beistandschaft jederzeit wieder beenden, das ist kein Problem.

Der Vorteil zum Anwalt ist, dass es nichts kostet.

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