Hallo,
unsere Kinder sind in den Scheidungsjahren beide volljährig geworden.Sie wollen weiterhin bei mir leben und ich komme voll für sie auf., Mein Einkommen ist höher, als von meiner Ex.Sie muss auch keinen Unterhalt zahlen.
Nun meine Frage, um ggf. wenigstens etwas von der Steuer zurückzubekommen:
- kann ich in dieser Konstellation in der Steuererklärung als alleinerziehend gelten?
- stehen mir beide Freibeträge zu?
Steuer und Freibetrag nach Scheidung
Solange deine Kinder in der Ausbildung/Studium sind, steht dir Stkl 2 zu.
Da deine Ex keinen Unterhalt zahlt, steht dir pro Kind der ganze Freibetrag zu.
Steuerlich alleinerziehend bist Du, wenn keine andere erwachsene Person im gleichen Haushalt lebt. Nur als Zusatzinfo.
Kinder in der Ausbildung/Studium zählen da nicht zu.
Ok. Dazu finde ich nichts im Netz.
Im Netz steht nur, dass Steuerklasse II glt, solange das Kind Kindergeld bekommt, und keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt.
Warum muss sie keinen Unterhalt zahlen?
Rechtlich müsste sie es. Ich verzichte freiwiilig, des Friedens wegen.
Da deine Kinder volljährig sind, bist du raus.
Sie müssen es geltend machen.