Vom Partner getrennt. Er will Sorgerecht

Hallo ihr Lieben.

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen. Ich bin getrennt vom kindsvater und ich habe von Anfang an zu ihn gesagt dass ich nur vaterschaftsanerkennung machen lasse, da ich aufgrund von meinem Kind schon Erfahrungen mit geteiltem Sorgerecht etc. habe. Dies lief nämlich nicht immer gut. So, nun zum Thema. Der kindsvater will nun das geteilte Sorgerecht. Auf meiner Nachfrage wieso, bekomm ich keine Antwort. Steht mir das alleinige Sorgerecht zu? Bzw vlt hat jemand selbe Erfahrungen. Ab wann kann ich ihm mein Kind auch mal über Nacht geben während er alleine ist? Mir kam mal zu Ohren, dass ich dies erst machen muss wenn das kind im Schulalter ist. Bzw möchte ich eigentlich so gut wie kein Kontakt mehr zu ihm. Bin ich dazu verpflichtet ihm Auskunft zu erteilen wenn ich vom Frauenarzt komme? Er meint es ist sein Recht zu erfahren wie es dort lief.

Ich bitte nur um antworten zu dem Thema. Keine prädigten etc. Lieben Dank🙏🏼

Liebe Grüße

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Grundsätzlich habe ich von der rechtlichen Thematik keine Ahnung. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du ihm einfach das Sorgerecht und das Umgangsrecht vorenthalten kannst.

Wenn er nicht gewalttätig oder drogenabhängig ist, würde ich da auch einlenken. Das Kind sollte auch die Chance haben, von seinem anderen Elternteil umsorgt zu werden.

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Umgangsrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zutun. Nur wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht beim Jugendamt beantragt wird hat die Mutter wohl automatisch das alleinige Sorgerecht. Soweit ich weiß. Und natürlich will ich ihn dem Umgang nicht vorenthalten. Ich möchte lediglich nur das alleinige Sorgerecht. 🙂

Bearbeitet von jeannette1
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Ja, deswegen habe ich es auch gesondert aufgeführt. Aber meines Erachtens sollte der Vater auch die gleichen Rechte bekommen, wichtige Entscheidungen für sein Kind zu treffen.

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Schön das du kein Kontakt zu ihm willst, aber wie wärs dein Kind in Zukunft selber entscheiden zulassen ob es Kontakt zu seinem Vater möchte oder nicht ? Solange er nicht gewalttätig, kriminell etc. habe ich 0 verständnis dafür. Vielleicht bist du gesetzlich nicht verpflichtet ihm Auskunft zu geben, aber solange nichts wirklich schlimmes seiner seits getan wurde, finde ich bist du menschlich dazu verpflichtet.

Bearbeitet von zawj.h
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Ich finde, dass Kind kann wenn es alt genug ist natürlich immer selber entscheiden ob es Kontakt haben will oder nicht.

Aber warum soll ich ihn Auskunft erteilen in der Schwangerschaft wenn ich es nicht möchte? Ich finde, da wird nun wirklich kaum Rücksicht auf die Mutter genommen.

Und das Kind ist ja noch nicht mal ansatzweise auf der Welt und er plant wirklich schon jeden Tag durch wann er es sieht und wann nicht. Da nimmt er auch keine Rücksicht auf die Mutter.

Bearbeitet von jeannette1
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Hast du das Kind etwa alleine gezeugt ? Heutzutage glauben Mütter das Kind gehört nur ihnen alleine 😅. Er hat ein Recht darauf zu erfahren wie es seinem ungeborenem Kind geht ,solange er nichts schlimmes getan hat (was ich als außenstehende nicht beurteilen kann, da ich eure Geschichte nicht kenne.)

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Als nicht verheiratete Mutter bekommst du erstmal das alleinige Sorgerecht. Geht er aber zum Familiengericht und beantragt es, dann kannst du dagegen so gut wie nichts tun. Dann wird er es vekommen wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen.

Anfangs wird eher ein Umgang für wenige Stunden mehrfach die Woche gewünscht um eine Bindung aufzubauen die für eine eventuelle Übernachtung benötigt wird. Die muss man meines Wissens nach aber auch nicht sofort durchführen, vor allem wenn das Baby gestillt wird.

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Er besteht aber nunmal auf das Sorgerecht. Was ich natürlich von ihn begründet haben möchte. Da ich nicht nochmal das gleiche durchmachen möchte wie jetzt beim älteren Kind. Dass ich ihn irgendwann wegen jeden pups hinterher rennen muss… um mehr geht es mir ja nicht.

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Ich verstehe dich, kenne es von meinem Exmann wie nervig das ist. Aber für das Gericht wird es kein Grund sein ihm das Sorgerecht nicht zu geben wenn du es ihm nicht gibts.

Die einzige Chance die du da hast: Dass er es nicht einklagt. Ansonsten wirst du ABSOLUT NICHTS dagegen machen könnnen.

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Hallo 🙋🏼‍♀️ ich kann nicht alles beantworten von deinen Fragen und habe sicherlich nicht so viel Ahnung wie manch andere, aber eines weiß ich sicher bzw. Ist frisch in Erinnerung.

Ich bin aktuell schwanger mit dem ersten Kind und mein Freund und ich waren in der 25. Woche beim Jugendamt. Verheiratet sind wir nämlich nicht.
Dort beim Jugendamt haben wir die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung für das gemeinsame Sorgerecht gemacht. Beides erfolgt nur, wenn beide vor Ort einverstanden sind und unterschreiben.
Taucht man dort nicht vor/nach der Geburt auf für die gemeinsame Sorgeerklärung - so wurde es uns vor Ort erklärt - liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter.
Die Vaterschaftsanerkennung ist davon unabhängig und beeinflusst die gemeinsame Sorgeerklärung nicht.

Viele Grüße

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Hallöle. 😃
Aus Erfahrung kenn ich das auch schon. (Hab schon zwei kiddis) und möchte diesmal wirklich nur die vaterschaftsanerkennung machen. Wir sind auch nicht verheiratet. Da es aber auch wieder eine Risikoschwangerschaft ist und ich kein Stress etc haben soll, legt er es doch ganz schön darauf an. Jedes Mal sobald ich nur eine kurze Nachricht von ihm bekomme, entsteht für mich so viel Stress. Und das weiß er auch.

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Das ist soweit richtig, wie beide sich in diesen Fragen einig sind.

Wenn der Vater aber das geteilte Sorgerecht beantragt bzw. gerichtlich versucht durchzusetzen und keine "gravierenden" Gründe dagegen sprechen, dann wird er es bekommen.

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Ja, er hat ein Recht auf das Sorgerecht. Ja, er hat sogar genau das selbe Recht auf alleiniges Sorgerecht wie du. Ja, er hat das Recht das Kind zu sehen. Ja, er hat das selbe Recht das Kind zu sehen wie du. Genauso wie du ihm das Kind wegnehmen kannst, kann auch er dir das Kind wegnehmen. -nämlich gar nicht. Natürlich kannst du es versuchen, er kann es aber auch versuchen. So wie das Kind bei dir schläft hat auch er das Recht dass das Kind bei ihm schläft. Oder wohnt.

Das ist die rechtliche Lage.

Jetzt geht es aber darum was für das Kind am besten ist. Und da solltet ihr GEMEINSAM entscheiden. Wenn ihr das alleine nicht könnt, dann zusammen mit dem Jugendamt. Je kleiner das Kind, desto öfter und kürzer sollte er es sehen. Wenn es größer ist kann es auch länger, dafür aber auch weniger häufig sein. Bedeutet als Baby mehrmals die Woche für 1 Stunde, später ein Nachmittag, später ein ganzer tag, später dann auch über Nacht bis hin zu den ganzen Ferien oder dem Wechselmodell.

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Hallo,
aktuell bist du ihm zu keiner Auskunft verpflichtet.
Wenn er das sorgerecht haben möchte, kann er es einklagen und wird es auch bekommen, solange keine gravierende Gründe dagegen sprechen. Du hast kein Anrecht darauf, das er dir eine Begründung gibt, warum er es haben will.

Gruß Moon.

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Unverheiratet hast du erst einmal das alleinige Sorgerecht.
Geht er aber zum Gericht und klagt es ein, wird auch dein Ex-Partner das Sorgerecht bekommen, so fern keine driftigen Gründe dagegen sprechen.
Umgang darfst du ihm nicht verwehren.
"Bzw möchte ich eigentlich so gut wie kein Kontakt mehr zu ihm"
Das wird nicht funktionieren. Du wirst dich regelmäßig mit ihm zusammen setzen müssen, allein schon um alles wegen eurem Kind zu besprechen. Versuche deine Wut wegzulassen, eurem Kind zu liebe.
Am besten macht ihr einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt und besprecht alles wichtige dort.

Nein, du musst ihm keine Auskunft geben, wenn du beim Frauenarzt warst.
Aber ein kurzes: "mit dem Kind ist alles okay. Es ist geschätzt so und so schwer und so und so groß", bringt dich nicht um und beruhigt ihn einfach.
So fair solltest du sein.

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Was wenn er das alleinige Sorgerecht beantragt und du nur Umgang hättest? Würde ich an seiner Stelle versuchen. Das Kind ist NICHT dein Eigentum. Es ist 50 % deines und 50 % seins! Was soll sowas ?

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Ich sag’s mal so, ihr habt die gleichen Rechte. Du kannst weder ihm das Sorgerecht verwehren, noch kann er es dir. Es ist euer beider kind, ihr seid zu beiden Teilen daran beteiligt und auch berechtigt. Stell dir vor der Post wäre von ihm. Das wär komisch oder? Ein Elternteil, der dem anderen Elternteil das Sorgerecht nicht gebe will…

Wenn du das geteilte Sorgerecht nicht unterschreibst, wird es vor Gericht gehen und da wird es nur abgelehnt mit triftigen Grund. (Außer er will es dann doch nicht und geht nicht vor Gericht)
Den einzigen Vorteil den du hast, ist dass du stillen kannst. Also ist die Versorgung erstmal abhängig von dir und die Umhänge an den Zeitraum angepasst.

Aber andere frage, warum möchtest du ihm denn die Umhänge so verwehren? Stell dir mal wirklich ernsthaft vor, er hätte das gleiche vor wie du und würde es dir verwehren wollen und das Kind alleine aufziehen. Das geht nicht einfach so. Das Kind ist von euch beiden.

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Huhu. Ich habe ja nicht gesagt dass er kein Umgang haben darf. Darf er, nur er muss sich da nach mir richten da ich noch ein älteres Kind hier habe und mich da ihn nicht anpassen kann. Und auch nicht 24/7.
Ich hoffe man findet da noch eine Lösung…

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Nein, er muss sich nicht nach dir richten. Ihr müsst gemeinsam eine Regelung treffen und euch entgegen kommen.

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