Hallo,
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Im Moment bin ich im Beschäftigungsverbot da ich im 7.Monat mit meiner zweiten Tochter schwanger bin. Da ich alleinerziehend bin müsste ich Bürgergeld in Anspruch nehmen wenn ich dann in Elternzeit gehe.
Mit dem Bürgergeld Rechner habe ich mir einen Überblick verschafft was wir drei dann monatlich zu Verfügung haben.
Sehe ich das richtig, nachdem die Miete übernommen wurde bleiben uns noch der Betrag von 851,00 Euro monatlich?
Wie ist es mit dem Freibetrag des elterngeldes ? Oder wird das Elterngeld voll mit reingerechnet in die Leistungen ?
Vorab schonmal vielen Dank für eure Hilfe
In Elternzeit, welche Finanzielle Situation erwartet mich
Zu allererst ist der Kv für euren Unterhalt zuständig. Für deinen und den des Kindes. Das wird auch geprüft und du musst Angaben dazu machen.
Erst dann kannst du Bürgergeld beantragen.
Kindergeld , Unterhalt und EG werden darauf angerechnet.
Ich würde sagen, dass dürfte insgesamt so passen, was der Rechner dir da ausgespuckt hat. Vorausgesetzt dass der Vater/die Väter der Kinder weder dir noch den Kindern Unterhalt zahlen können. Ansonsten wäre der natürlich vorrangig.
Einen Freibetrag gibt es beim Elterngeld nicht, das wird dir voll als Einkommen angerechnet (s. Seite 1 der Berechnung).
Das ist so nicht richtig, wenn man vor der Elternzeit in Erwerbstätigkeit war, dann hat man einen Freibetrag des Elterngeldes in Höhe von 300€ dazu kommt noch mal ein Absatzbetrag in Höhe von 30€ nach Paragraf 11b SGB II. Von dem Elterngeld aus Erwerbstätigkeit werden also 330€ abgezogen.
Nur wenn man vorher nicht arbeiten war und nur das Basiselterngeld in Höhe von 300€ bekommt, werden 30€ abgezogen.
Du hast ja noch selbst Einnahmen von 1.248 €, das Bürgergeld kommt noch on top. Meine Berechnung aber ohne Gewähr:
Bedarf: 2.099 €
Einnahmen: - 948 € (300 € Freibetrag)
—————————-
Bürgergeld: 1.141 €
Das heißt, du kommst mit deinen Einnahmen und mit Bürgergeld auf ca. 2.399 €. Davon die Miete abgezogen bleiben ca. 1.619 €. Wie aber schon jemand schrieb, ist Unterhalt vorrangig.
Ich kann mich irren, aber
wenn du jetzt im BEschäftigungsverbot bist, erhälst du weiterhin Gehalt oder?
Kurz vor und nach der Geburt erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe deines vorherigen Einkommens und anschließend
Elterngeld
+Kindergeld
+Unterhalt für das Kind (alternativ Unterhaltsvorschuss)
+ Unterhalt für dich sofern der Vater leistungsfähig ist
Weiterhin kannst du beantragen:
Wohngeld
Kindergeldzuschuss (google unter KiZ-Lotse)
ggf. Bildungspaket
Damit könntest du ganz gut hinkommen.
Überlege dr auch, in welchem Modus du dir das Elterngeld auszahlen lässt. Ggf. kannst du den Zeitraum etwas strecken, wenn die anderen Leistungen ausreichend den Einkommensverlust kompensieren.