Aufenthaltsbestimmungsrecht und Geschwisterbindung

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage... ein guter Freund von mir hat sich von der Mutter seines Sohnes getrennt. Sie selbst hat noch ein weiteres Kind von einem anderen Mann, welches bisher mit im gleichen Haushalt von meinem Kumpel und seiner Ex gelebt hat. Sie zieht nun demnächst aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat nun für den gemeinsamen Sohn auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklagt. Begründet dies vorrangig mit der Geschwisterbindung und möchte das typische Umgangsmodell Kind alle 2 Wochen herum Vater umsetzen. Mein Kumpel präferiert eigentlich ein Wechselmodell, weil er möchte, da sein Sohn beide Elternteile gleich oft sieht.
Weitere Rahmendaten wären:
Sie arbeitet im Schichtdienst mit möglichen Nachtschichten, Spätschichten, Frühschichten und Wochenendschichten aber maximal 3 Schichten pro Woche. Es gibt genau eine Schicht, die es ihr ermöglicht sich im die kinder zu kümmern. Bei allen anderen muss sie Fremdbetreuung in Anspruch nehmen.
Er hat Gleitzeit und kann auch von zu Hause arbeiten. Muss ab und an über Nacht auf Dienstreise. Das ist immer mehrere Wochen im voraus geplant.
Die Eltern haben vor der Trennung aufgrund ihres Schichtdienstes immer zu gleichen Teilen ihren Sohn betreut.
Die Kinder sind 9 (ihr eigenes) und 3 (das gemeinsame)

Jetzt meine Frage: zählt die Geschwisterbindung so viel, dass er keine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat?

Lieben Dank euch :-)

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Kann ich mir nicht vorstellen. Bei der bisherigen Aufteilung der Betreuung dürfte kein Gericht der Welt etwas gegen das Wechselmodell haben. Ihr seid beide arbeiten und habt euch beide die Betreuung des Kindes aufgeteilt. Es geht um das Kind und das ist es gewohnt beide Eltern zu gleichen Teilen zu haben.

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Als einziges Argument wird das sicher nicht reichen.
Bei mir und meinen Kindern war es aber ein Punkt, der dem verfahrensbeistand sehr wichtig war. Meine Kinder waren damals 4.
der Vater hat kein Wechselmodel bekommen. Es wurde ein Gutachten erstellt, in dem Stande, dass die Kinder zu mir eine engere Bindung haben. Die Gutachterin hat dann auch vorgeschlagen, wie oft der Vater die Kinder sehen darf und Umgang hat.

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Habt ihr vorher wirklich zu gleichen Teilen betreut? Also alles: ins Bett bringen, trösten eben um das Wohl des Kindes gekümmert...

Das war dann aber sicher ein großer Unterschied in der Bindung oder? Denn dass mal ein Elternteil etwas beliebter ist, ist ja normal. Vor allem in dem Alter...

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Ein-zweimal die Woche hat er sie aus der Kita abgeholt, den Rest hatte ich erledigt. Das Zubettgehen, naja, also ich war immer dabeii. Anfangs war ich ganz alleine damit. Als ich von Trennung sprach, kam er plötzlich 1-2 mal die Woche dazu. Als wir dann kurz vor dem Auszug waren, war er jeden Tag dabei.
Es wurden Kinderärzte und auch die Kita befragt, wer wie oft die Kinder geholt und gebracht hatte. Die haben sich alle so geäußert, dass beide Eltern präsent waren. Jedoch war meine Bindung zu dem Kindern etwas besser. Kann aber auch an dem
Alter liegen.
Unsere Gutachterin war zum Glück auch der Meinung, dass die zwei feste Strukturen benötigen und daher kein Wechselmodel möglich ist. Eines unserer Zwillinge hatte mal einen Hirntumor und benötigt viel Therapie und Zuwendung, dass er ein „normales“
Leben führen kann.

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Hallo!

Ichvhabe einen Kollegen, der seine eigene Tochter im Wechselmodell betreut. Das andere Kind seiner Ex wohnt halt bei ihr.

Er hat wohl auch lange dafür kämpfen müssen.

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Ja die Familienplanung ist leider noch sehr konservativ...