Lohnsteuer Kinderfreibetrag

Hallo ich habe zwei Kinder.
Die große 8 j. Von Anfang an war ich Alleinerziehend und habe in Teilzeit gearbeitet. Papa sieht sie alle paar Monate. Er zahlt Unterhaltsvorschuss Betrag. Habe also Steuerklasse 2 und 0,5 Kinder Freibetrag .
Nun habe ich seit April eine zweite Tochter (anderer Vater - wieder Alleinerziehend, kein Geld von ihm erhalt Unterhaltsvorschuss).

Leider muss man alle zwei Jahre neuen Antrag stellen und ich hab nicht dran gedacht .
Also bin ich seit 1.1.24 wieder Steuerklasse 1.

Nun meine Frage ,ich muss einen neuen Antrag stellen , man kann auch angeben das sich zum Vorjahr nichts geändert hat . Kann ich das angeben ? Oder ändert sich durch das zweite Kind etwas an dem Freibetrag ?

LG

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Hallo,

Es ändert sich Dein Freibetrag von 0,5 auf 1 Kind. Den Antrag kannst Du jetzt noch nachholen, ich hatte es auch mal vergessen.

Nutzen denn die beiden Väter ihren Freibetrag? Diese könntest Du auf Dich übertragen lassen, dann hast Du 2 Kinder auf der Karte. Würde ich in Erwägung ziehen wenn die Väter sich nicht kümmern.

LG
Sunny

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Danke für die Information.
Wie überträgt man das ? Müssen die da nicht unterschreiben ? Wieso sollten sie das tun kommt ihn ja auch zu gute wenn die ein halbes Kind haben ...
Hab gelesen solange ich Unterhaltsvorschuss bekomme, habe ich keinen Anspruch auf den ganzen Freibetrag pro Kind ;/

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Zu Unterhaltsvorschuss kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus. Aber ja, die beiden müssten der Übertragung des Freibetrages zustimmen, wenn sie ihn nutzen werden sie das sicher nicht tun. Wenn allerdings der Unterhaltspflichtige kein Einkommen hat macht es Sinn den Freibetrag zu übertragen.