Hallo,
an alle die es interessiert:
Im Februar diesen Jahres hat der BGH ein Urteil gefällt, welcher als Leitsatz für alle Sonderbedarfsfälle angesehen werden soll.
Urteil siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9ccf23211092891bb47a19484fc6c6f8&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&nr=35717&pos=0&anz=1
Achtung: der Text ist 12 Seiten lang.
Kurzform, es muss auf jeden Fall bei absehbaren Ereignissen und Kosten der Unterhaltsempfänger vom regelmäßigen Unterhalt Geld zur Seite legen, um die anstehende Rechnung zu bezahlen. Auch wenn der Unterhalt gerade vor die Lebensnotwendigen Dinge reicht, ist der Unterhaltszahler von diesen Sonderzahlungen freigestellt, da diese dann keine Sonderzahlungen sind. Nur unvorhergesehe Kosten sind Sonderzahlungen.
So, nun zu meinem eigentlichen Anliegen.
Die Exfrau meines Mannes hat per Anwalt Sonderbedarf ( für Folgebrille, Nachhilfe und Fahrrad) eingefordert. Daraufhin hat sich mein Mann dem Anwalt gegenüber auf das oben genannte Urteil berufen. Und weiterhin den Anwalt darüber informiert, dass er auch schon Brille und Fahrrad selbst (ohne Kostenbeteiligung der Mutter) bezahlt hat. Trotzdem bekam er jetzt schon wieder eine Zahlungsaufforderung, ansonsten wird vor Gericht gezogen.
Ob das jetzt eine linke Masche ist, um meinen Mann einzuschüchtern (bei mir hat es funktioniert - kostet doch ein Gerichtsverfahren Geld...) oder ob der Anwalt der Meinung ist, er kommt damit durch, sei mal dahin gestellt.
Jedenfalls hat mein Mann sich jetzt einen Anwalt genommen und lässt es darauf ankommen. Auf diese Weise werden bei seiner Ex-Frau und ihm jetzt klare Grenzen gesetzt und sie kann nicht weiterhin dauernd Geld einfordern, was ihr nicht zusteht. Sollte der Richter anderer Meinung sein, bitte schön, dann wird weiterhin für absehbare Dinge gezahlt...
Ich werde dann berichten, wie es weitergeht. Montag hat er erst einmal das Gespräch mit dem Anwalt.
LG
Birgit
PS: Ich möchte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass alle Kindsmütter nur die Hand aufhalten wollen. Schliesslich habe ich auch zwei Kinder und kann auch jederzeit in die Situation kommen, plötzlich alleinerziehend zu sein. ABER was ich absolut nicht mag, wenn die KM über die Geldschiene dem KV nachträglich immer wieder eins reinwürgen will - zumal sie es schon geschafft hat, das Kind dem Vater vorzuenthalten und gegen ihn zu intregieren...
Eltern, ob Geschieden oder nicht, sollten zum wohle des Kindes agieren, nicht um ihre Rache auszulassen - und in dem Falle meines Mannes ist dies der Fall.
Sonderbedarf - er nimmt sich jetzt einen Anwalt!
Ich sehe da ein anderes Problem - vielleicht kannst Du mit Deinem Mann mal reden.
Unterhalt soll den Bedarf des Kindes komplett decken, da der erziehende Elternteil die Erziehungsleistung erbringt. Fakt ist: ein Regelunterhalt reicht hierfür sowieso nie.
Ich weiß (als Anbieter) was guter Nachhilfeunterricht kostet und wie notwendig er meistens ist. Siehe OECD Studie! Wenn Dein Mann sich querstellt, dann bedeutet das in letzter Konsequenz, dass das Kind eben keinen Unterricht mehr erhalten wird. Ergebnis: kein oder schlechterer Schulabschluß als erwünscht. Keine oder schlechte Lehrstelle usw. Im Ergebnis wird er dann gegebenenfalls lange! Unterhalt zahlen müssen.
Wenn Deinem Mann etwas an seinem Kind liegt - vorausgesetzt er kann es sich leisten (was ich nicht weiß) - dann sollte er hier vielleicht nachgeben. Ein Fahrrad kann man gebraucht kaufen. Brille zahlt (die einfache) die Kasse. Aber Bildung kann man nicht sparen.
Im übrigen glaube ich nicht, dass dieses Urteil Bestand haben wird. Einfach deshalb weil der Regelunterhalt viel zu gering ist.
Gruß
Manavgat
Hallo,
grundsätzlich gebe ich dir recht. Aber es ist auch nicht gerecht, dass die KM über alle Ausgaben bestimmen darf, und der KV soll dann zahlen. Wenn sich schon beide an den ausgaben beteiligen, sollte zumindest vorher der Finanzielle Rahmen untereinander geklärt werden!
Erinnerst du dich, wir haben schon mal miteinander geschrieben. Da ging es um Schwarzarbeit bei Nachhilfe. Die Mutter bestand darauf schwarz eine Nachhilfe machen zu lassen, obwohl mein Mann der KM sagte, dass er dies nicht mitmacht. Wenn sie das Kind zu "richtigen" Nachilfestelle bringt, beteiligt er sich auch an den kosten. Aber die Mutter macht ja grundsätzlich das Gegenteil von dem, was der Vater sagt.
Die Nachhilfe ist aber auch schon wieder beendet,da der erfolg angeblich ausreichend ist...
In diesem speziellen Fall fährt die KM mit der Tochter 4 (!) mal im Jahr in Urlaub, aber vom Unterhalt kann sie angeblich nicht mal Kleidung für das Kind kaufen. Das Kind hat letztens sogar ein "Bettelanruf" bei der Großmutter väterlicherseits gemacht, um sich Kleidung kaufen zu können. Und das im Auftrag der Mutter. Wenn der Urlaub wichtiger ist...
Das Fahrrad wurde für 225,-Euro gekauft und die Brille für 160,-Euro, wobei ich selbst Augenoptikerin bin und für die Brille ein viel günstigeren Preis von meinem Chef bekommen hätte. Aber es wird ja alles in großem Umfang gemacht. Wer eben nicht mit Geld umgehen kann...
Naja, hier geht es einfach ums Prinzip. Beispiele könnte ich sonst noch so viele aufzählen, da würden dir die Ohren schlackern...
Die Kindsmutter muss einfach lernen, mit dem Geld, dass ihr zur verfügung steht, sinnvolle Ausgaben zu tätigen und auch mal Hilfe anzunehmen, wenn sie ihr geboten wird!
LG
Birgit
Hallo,
ich finde den Kindesunterhalt völlig ausreichend. Ich denke, dass viele Familien nicht jeden Monat soviel Geld nur für ihre Kinder zur Verfügung haben. In den ersten Jahren bleibt garantiert einiges vom Unterhalt übrig, das man dann eben zurücklegen sollte, wenn man mehr braucht.
Und Nachhilfe ist auch für Familien oft unerschwinglich. Dem Mann dann immer den schwarzen Peter zuzuschieben, dass wenn er nicht zahlt, dann hat er auch für sein Kind nichts übrig, finde ich sehr unfair. Und auch von einer AE darf man verlangen, dass sie nicht nur ihr Kind erzieht sondern auch finanziell etwas beisteuern darf. Man sollte immer beide Seiten gerecht werden.
Gruß
Sini