Wie Unterhalt bei neuer Selbstständigkeit berechnen?

Hallo!

Ich trenne mich gerade vom KV und überlege wie der Unterhalt zu berechnen ist, wenn er sich gerade selbstständig macht. Es ist ein Einzelunternehmen im Innenausbau, die großen Auftraggeber hat er nicht, er rechnet aber mit 3-3,5 k netto ungefähr. Wie kann ich das wo berechnen (lassen)? Oder wird am Jahresende mit der Steuererklärung entgegen gerechnet? Habe damit noch keine richtige Erfahrung, vielleicht kann mir jemand helfen.
LG

Edit: Kind (1 Jahr) lebt bei mir, kein Wechselmodell in absehbarer Zeit.

Bearbeitet von Ilonas
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Naja dann rechnet ihr mit der von ihm genannten Summe. Bzw schaut in die Düsseldorfer Tabelle.
Das kann man ja immer wieder machen und das Geld somit anpassen.

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Ich würde mit dem alten Nettoeinkommen rechnen. Dass eine neu gegründete Selbständigkeit von Anfang an ein Einkommen in der Größenordnung abwirft, ist eher unrealistisch. Das ist aber nicht das Problem des unterhaltsberechtigten Kindes.

Ansonsten gilt bei Selbstständigen: der Durchschnitt der letzten drei Jahre, berechnet nach den entsprechenden Steuerbescheiden.

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Das verstehe ich und es geht mir auch nicht darum da unverhältnismäßig zuzuschlagen, ich will das nur fair handhaben. Wenn er dieses Jahr deutlich über dem Betrag liegt den wir errechnet haben, muss er dann nach der Steuererklärung den Unterhalt nachzahlen oder berechnet sich das dann nur fürs nächste Jahr neu?

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Als selbständiger kann ich nur raten: einigt euch auf ein (bereinigtes) Netto-Einkommen, und schaut dann in die Düsseldorfer Tabelle. Denn auf Steuererklärungen kann man sehr lange warten (ich habe, zum Beispiel, erst vor kurzem den Steuerbescheid für 2021 bekommen). Außerdem muss man als selbständiger einen Teil des Nettos zur Seite legen um die Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit und Einkommensausfall wegen Krankheit abzufangen. Es übrigens gut sein, dass der Mann am Anfang der Selbstständigkeit diese Rücklagenbildung unterschätzt.