Hallo,
..meine 19jährige Tochter startet ins eigene Leben...mit kleiner Wohnung in MUC und Ausbildung.
Mein Exmann rechnet jetzt mit den 930 Euro rum. Zieht etwas ab, addiert wieder etwas zu. Für ihn bleiben dann 80 Euro übrig die er zahlen muss...kann das sein?
Kann mir jemand mit einem Beispiel bei der Berechnung helfen.
Lg
Unterhaltsberechnung
Je nachdem, was dein Exmann da abzieht oder addiert, kann das schon hinkommen. Wenn eure Tochter eine Ausbildung macht, verdient sie damit ja vermutlich auch etwas Geld. Das wird dann tatsächlich auf den Unterhalt angerechnet.
Sie verdient ihr eigenes Geld, Kindergeld gibt es auch noch, also fällt der Unterhaltsanspruch geringer aus, wenn die Tochter über ein eigenes Einkommen verfügt.
Oder fällt ganz weg.
Ich denke, Du müsstest da mal sagen, was das Kind in der Ausbildung verdient und was der Vater verdient. Sind die 930 Euro Ausbildungsvergütung?
Wenn ich mich nicht täusche, wäre die Rechnung:
Ausbildungsgehalt - 90 Euro Pauschale für Mehrbedarf. Kindergeld, wenn das Kind es bekommt, wird drauf geschlagen.
Das Ergebnis wird vom Gesamtunterhalt abgezogen.
Selbstbehalt sind 1650 Euro (zumindest 2023 war es so).
Unterhalt teilt sich auf beide Eltern auf. Man guckt, was sie gemeinsam verdienen, daraus berechnet sich der Gesamtunterhalt. Der wird dann anteilig nach Gehalt auf die Elternteile aufgerechnet.
Beispiel:
Vater netto 2300 Euro
Mutter netto 1800 Euro
Abzug für berufsbedingte Aufwendungen pauschal 115 bzg 90 Euro, ergibt:
Vater bereinigtes netto 2185 Euro
Mutter bereinigtes netto 1710 Euro
Selbstbehalt für beide je 1650 Euro
Gesamteinkommen bereinigt: 3895 Euro.
Unterhaltsanspruch wären: 855 Euro (Gruppe 6 der DD Tabelle, Einstufung in nächsthöhere Gruppe, da nur ein Kind)
Kindergeld wird abgezogen: ergibt 605 Euro.
zu zahlen:
Vater: 535 Euro
Mutter: 60 Euro
Ausbildungsvergütung minus 90 Euro wird dann noch vom Gesamtunterhalt abgezogen.
Vielen Dank für die Erklärung.
Da mein Exmann uns natürlich nicht sagen möchte, wie hoch sein Gehalt ist, ist es wohl besser ,dass unsere Tochter sich Unterstützung für die Berechnung holt.
Jetzt habe ich aber eine ungefähre Idee , wo sein aber auch mein Unterhaltbetrag liegen könnte .
Vielen Dank 🌸🌼🌺
Da sie mit 840( 930-90Euro) Euro Auzibigehalt plus 250 Euro Kindergeld über ihrem Anspruch liegt, müsst ihr nichts zahlen.
Ja, das kann hinkommen. Evtl muss er sogar gar nichts zahlen. Das Kindergeld wird voll auf den zu zahlenden Betrag angerechnet, das Azubigehalt bis auf 90 Euro auch.
Wohnung in München ist natürlich sportlich. Hat sie schon BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt? Da werden die Unterlagen bezüglich Einkünfte von Vater und Mutter angefordert, die Einkünfte des Kindes und das Kindergeld gegengerechnet. Das wäre dann was "Offizielles" wegen der Berechnung und gegebenfalls gibt's dann noch die Differenz zum Minimum als BAB. Die Zahl des Minimums liegt aber m.M. nach tatsächlich bei 900 und etwas, da ist die Miete schon drin (könnte in München schwierig werden).
Wie weit wohnst du vom Ausbildungsort weg?