Schwieriger Umgang mit dem Vater meiner Tochter

ich schildere kurz den Sachverhalt.

Ich bin seit 10J ahren vom Vater meiner 15 Jährigen Tochter getrennt bzw. geschieden.
Eigentlich hat er sich auch nie wirklich für die Erziehung interessiert, damals lief auch jeden Vater Wochenende über seine Mutter...

Seit ein paar Monaten mischt er sich jedoch total ein und meint meiner Tochter Dinge verbieten zu müssen oder ihr aufzuzwängen bei ihm bzw. eigentlich in der Wohnung seiner neuen Partnerin zu übernachten. Darauf hat sie natürlich gar keine Lust, da auch nie wirklich eine Bindung zum Vater aufgebaut wurde, sie sagt selbst, es kommt ihr vor wie mit einem Fremden.
Jetzt verbietet er ihr auch noch bei ihren Freundinnen zu übernachten.
Das Ganze verläuft auch eher aggressiv ab. Kommunikation auf normaler Ebene ist mit dem Vater nicht möglich.

Meine Tochter ist ein Kopfmensch, das war sie schon immer, sie nimmt sich vieles schnell zu Herzen und zerbricht sich über alles den Kopf.
Oft weint sie einfach und sagt, dass sie keine Lust mehr darauf hat.

Wir waren auch schon beim Arzt, diese hat eine psychologische Behandlung geraten. Den ersten Termin bei der Psychologin habe ich auch schon wahrgenommen, leider muss jedes Elternteil der Behandlung zustimmen (beide haben das Sorgerecht). Ich weiß nicht wie der Vater reagiert, wenn er davon hört, da ihm sowieso im Moment alles nicht passt, was meine Tochter so macht. Er hat da leider auch noch einen sehr veraltetes "kulturelles" Denken....

Kennt jemand vllt. einen Weg um die Unterschrift des Vaters zu umgehen? Oder andere Lösungen?
Zum Jugendamt gehen und dort geregelte Besuchszeiten etc. vereinbaren wird mit ihm nicht möglich sein. Er würde nur aggressiv gegenüber mir und meinem Mann werden.

Er will weiterhin auch, dass ich ihm immer antworte und erreichbar bin. Muss ich das alles überhaupt mitmachen? Immerhin wird meine Tochter bald 16.

Bin da echt überfordert, dazu leidet natürlich auch meine Ehe unter den Umständen

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deine TOchter ist 15, sie muss nicht zu ihrem Vater, wenn sie nicht will

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Wir oft haben vater und Kind denn Kontakt?
Früher und jetzt?

Wieso weiß er dass sie bei Freunden übernachten will?

Immer erreichbar musst du nicht sein.
Alles was relevant fürs leben deiner Tochter ist, sollte er wissen (Schulwechsel, zeugnistag, Klassenfahrten, Therapien, Ausbildung, Elternabende, ...) aber das ist nichts wozu man sich wöchentlich austauschen muss.
Also "ständig abrufbar" sein musst du ganz sicher nicht.

Warum hat er in eurem Leben so viel "Macht" wenn er eigentlich kein Interesse, keine Bezihung und keine Rolle einnimmt?

Die Forderung sie muss bei ihm übernachten, würde ich mal ganz schnell mit dem Jugendamt besprechen. ich bin ziemlich sicher dass 15 Jährige da ein Mitspracherecht haben.
Glaube auch kaum dass er das Recht hat deiner tochter zu verbieten, wo sie übernachtet. Könnte mir vorstellen dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerade bei dem elternteil liegt, bei dem das Kind ist. Da aber auch nochmal genau bei Jugendamt informieren. Ein Anruf genügt ja.

Zu so einer wichtigen Sache wie Psychologen hat der Vater natürlich Mitentscheidungsrecht.
Wenn du belegen kannst dass der vater nicht im Sinne der (psychischen) Gesundheit der Tochter handelt, kannst du die alleinige Sorge über medizinische Angelegnehieten beantragen (glaube ich) - da aber auch nochmal Jugendamt oder am besten Anwalt aufsuchen.
Da solltest du dann aber auch belegen können, dass A deine tochter eine psychische behandlung benöigt (Schreiben vom Hausarzt) und B dass du diese ihm gezeigt hast. und am besten noch C. dass du ihm vorgeschlagen hast zu einem gemeinsamen termin beim Arzt zu gehen und darüber zu reden, ob ein Psychologe sinnvoll ist oder nicht. - und er diesen Vorschlag ablehnt.

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Wenn sie 16 ist, darf sie selbst entscheiden, ob sie den Umgang mit dem Vater wahrnehmen möchte. Vielleicht lässt man sich mal vom Jugendamt beraten. Da kann man best auch klären wie man die Therapie für die Tochter ohne die Unterschrift des Vaters machen kann. Oder eben vor Gericht.

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Ach sie ist 15. Egal da darf sie das mit dem Umgang trotzdem selbst bestimmen.

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Danke für die Antwort!

Ja, das weiß ich, aber er akzeptiert das nicht und zwingt sie trotzdem. Er wird sonst auch ihr gegenüber aggressiv und macht uns zuhause auch Terror.

Aber ich werde mich trotzdem, unabhängig von ihm, mal vom Jugendamt beraten lassen.

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Mit 15 Jahren darf sie längst selbst entscheiden, ob sie zum Umgangswochenende möchte oder nicht.
Du bist nicht verpflichtet immer erreichbar zu sein.
Die Einwilligung zur therapeutischen Behandlung habe ich anwaltlich einholen lassen. Mein Anwalt hat ihm nun auch eine Vollmacht für mich für gesundheitliche Sorge geschickt, die er bis zu einem gewissen Datum unterschreiben sollte. Diese Frist hat er verstreichen lassen und ich muss wohl wegen dem gesundheitlichen Sorgerecht vor Gericht ziehen. Er hat einen Termin zum Erstgespräch in einer Klinik gesprengt, auf den ich über drei Monate gewartet hatte. Kind wurde von der Warteliste genommen, weil er so dagegen macht.