Ausgleich Ex-Partner und Kindesunterhalt

Hallo,

mein Ex Partner und ich haben gemeinsam ein Kind. Wir wohnten nie zusammen und waren auch nie verheiratet. Nun wollte ich Unterhalt von ihm verlangen, dazu muss erst die Vaterschaft anerkannt werden, meinte das Jugendamt. Weiterhin meinte sie er könnte zudem sich das Sorgerecht einklagen, was ich eigentlich nicht will. Sie meinte wenn dass Kind dann zu 50% bei ihm ist und zu 50% bei mir, müsste ich sein Einkommen ausgleichen, da ich mehr verdiene. Er hat nur ein Minijob. Ich dachte es sei nur bei Verheirateten bzw. geschiedenen Personen so. Aber die Frau vom Jugendamt meinte , dass es auch so sei, wenn beide das Sorgerecht zu 50 Prozent jeweils hätten. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich würde gerne von ihn Unterhalt einfordern, habe aber Angst das er sich dann das Sorgerecht einklagen und ich ihm ausgleichen muss. Könnt ihr mir helfen?



Liebe Grüße



Darthi

10

Wenn das jetzt ein Mann geschrieben hätte, wäre der Teufel los😉

1

Was ist das denn für eine Doppelmoral?!

2

Wie meinst du das?

3

Er soll die Pflichten eines Vaters (Unterhalt) für euer Kind übernehmen, soll aber nicht die Rechte (Sorgerecht) bekommen.
Das wird wohl damit gemeint sein.

weitere Kommentare laden
5

Das Kind ist bei dir gemeldet und der Vater hat 14 tägig Ungang? Dann hast du Anspruch auf Unterhalt.
Wenn ihr ein Wechselmodell hättet, dann wäre es möglich, dass du dem Ex zu Unterhalt verpflichtet wärst, allerdings weiß ich nicht, wie es sich rechtlich verhält, da er nur einen Minijob hat, oder ob sein VZ Gehalt berechnet werden würde, da er doch VZ arbeiten könnte, oder? Da müsstest du dich beim Anwalt beraten lassen, aber nur beim WM.
Mir dem Sorgerecht hat das nichts zu tun. Da hat die Dame Mist erzählt. Das Sorgerecht würde er auch bekommen, aber da musst du dich nichts zahlen.

Sorgerecht und Umgangsrecht sind unabhängig voneinander.
Unterhalt muss der Vater im RM zahlen, nur ein Nebenjob reicht da nicht. Ich würde in diesem Fall zum Anwalt, kostet zwar etwas, aber geht schneller und du wirst rechtlich richtig beraten.

6

OK, vielen Dank.
Dann werde ich mich nochmal informieren.

17

Aber nicht unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung

weiteren Kommentar laden
7

Ein finanzieller Ausgleich von deiner Seite aus wäre nur dann notwendig, wenn euer Kind zu mindestens 50% der Zeit beim Vater leben würde.
Gemeinsames Sorgerecht an sich zieht keine Ausgleichszahlungen nach sich.

8

Ah ok.
Ich dachte wenn wir geteiltes Sorgerecht hätten, müsste das Kind auch zu 50% bei ihm leben.

9

Nein.

Ihr habt beide das Sorgerecht, d.h. bei Kita Anmeldung, Paßbeantragung, Umzug usw brauchst du seine Zustimmung. Mit dem Umgang hat es nichts zu tun.

weitere Kommentare laden
14

Du musst entscheiden: Entweder ohne das Geld des Ex (was eh nicht viel sein könnte, er hat ja keinen Job!) und dafür volle Freiheit, oder eben mit Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamen Sorgerecht eben den Vater mit im Boot, was alles rund um Kindergarten, Ummeldung/Umzug, Fernreisen/Reisepass, Schulanmeldung etc. betrifft. Ich glaube, das ist, was die vom Jungendamt dir sagen wollte.

15

Doll wird ja an Unterhalt bei ihm nichts rum kommen, du kannst dann Unterhaltsvorschuss beantragen, aber ja, dafür muss der Vater auch anerkannt sein.

Wenn die Gefahr besteht, dass er dann auch Sorgerecht will solltest du gucken wie erreichbar er denn ist und wie eure Kommunikation läuft.
Er entscheidet dann eben auch mit über die Schulwahl / Kita etc.
Zudem brauchst du bei gewissen Auslandsreisen seine Zustimmung.

Wie es sich mit Ausgleich verhält wurde ja schon gesagt. Wenn er mind. 50% betreut wird geschaut was ihr beide verdient.

16

OK, vielen lieben Dank für all die Tipps.
Ich werde das ausloten.

LG

20

Dann muss sie Kindesunterhalt zahlen. Unterhalt für ihn nicht, wenn das Kind über 3 ist. Er kann arbeiten gehen.

Im Übrigen häuft er durch die Nichtzahlung von Unterhalt Schulden an bei der Unterhaltsvorschusskasse. Diese wird er zurückzahlen müssen.

weitere Kommentare laden
18

Also Sorgerecht bedeutet nicht gleich das das Kind bei Ihm leben muss zu 50%.

Doch er hat dann das Recht sich das Kind alle 2 Wochen mindestens zu sich zu holen für das Wochenende.. würde da immer zum Wohle des Kindes entscheiden und nicht weil ich als Frau gekränkt bin.

Er hat Pflichten (Unterhalt) aber eben auch dann Rechte (Umgang). Man kann halt nicht das eine wollen, das andere ablehnen.

Dazu kommt das er wahrscheinlich mit einem Minijob kein Unterhalt zuzahlen.. zumindest kann ich es mir nicht vorstellen.
Doch das Jugendamt wird Ihm dann etwas im Nacken sitzen das er sich einen besser bezahlten Job suchen sollte, weil das Jugendamt keine Ambitionen hat eigentlich die Pflichten des Vaters zu übernehmen.

Wie gesagt alles nur was ich so selbst mitbekommen habe.. ob alles davon stimmt keine Ahnung.

22

Das stimmt. Vielen Danke 😊

21

Hey!

Bei seinen Verhältnissen wirst du nur Unterhaltsvorschuss bekommen.

Selbstverständlich hat er ein Recht auf Umgang und das Sorgerecht. Wenn er da von selbst nicht drauf kommt- ok.

Rechne mal durch, ob es sich für dich lohnt.

Mit dem WM würde ich bei einem Säugling nicht rechnen.

Liebe Grüße
Schoko

23

Eigentlich schon alles geschrieben.

Ich würde an Deiner Stelle auf Unterhalt verzichten. Der wäre eh nur wenig, und Du würdest Dir damit die ganzen anderen Themen ins Boot holen.

Es kann halt immer sein, wenn er plötzlich Unterhalt zahlen soll (was er mit nur Minijob allerdings eh nicht tun wird), dass er dann WM einklagt, denn dann zahlst plötzlich Du den Unterhalt UND siehst Dein Kind nur noch 50% der Zeit.
Aktuell scheint er ja wenig Interesse am Kind zu haben, sonst wäre er mit Sorgerecht längst um die Ecke gekommen.

Und ja, Säuglinge kommen nicht ins WM, aber mit 2 Jahren dann durchaus.

Wenn Du also nicht dringend auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen bist (und der ist niedriger als normaler Unterhalt), dann lass es.