OGS beitrag

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage...
Meine Tochter, 6 Jahre, geht nun in die Grundschule, ganztagsbetreuung. Ich lebe in einer neuen Beziehung, Vom Ex Mann und kindsvater geschieden.
Mein neuer Partner und ich möchten nun zusammen ziehen. Muss er mit für die OGS Beiträge aufkommen oder wird das nur unter uns Eltern, also Sorgeberechtigten, aufgeteilt?
Das Essen in der Schule weiß ich, muss ich alleine tragen.
Liebe Grüße und danke schon mal

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Puh konkret kann ich dir keine Antwort geben. Bei der Schulbuchausleihe wird jedenfalls nach dem neuen Partner wenn vorhanden gefragt und auch nach dem Einkommen. Das Verwandtschaftsverhältnis ist dabei egal.
Könnte mir vorstellen das es bei anderen Dingen genauso ist.
Ähnlich wie mit einer BG beim Job-Center.

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Hallo,

Ich denke das ist unterschiedlich geregelt. Schau mal im letzten Antrag nach ob nach Deinem Einkommen oder dem Haushaltseinkommen gefragt wird. Wenn letzteres der Fall ist wird euer Einkommen zusammen gerechnet. Bedenke auch dass Du dann nicht mehr Steuerklasse 2 hast, Du musst in die 1 wechseln und hast weniger netto.

LG
Sunny

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Hallo,

soweit ich weiß, muss sich der andere Elternteil nur daran beteiligen, wenn es pädagogisch-notwendig und nicht nur aufgrund der Berufstätigkeit des hauptsächlich-betreuenden Elternteile notwendig ist.
Dies ist wohl nicht ganz geklärt, da aber in unserer OGS pädagogisches Personal (auch Erzieher) arbeiten, kann dies so ausgelegt werden.

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Geht es um die einkommensabhängige Berechnung des OGS-Beitrags? Dann kommt meines Wissens nach das gesamte dem Haushalt zur Verfügung stehende Einkommen zum Tragen. Da ihr ja ein gemeinsamer Haushalt seid, auch das Einkommen deines neuen Partners. Wer von euch beiden dann welche Kosten übernimmt, müsst ihr unter euch klären. Dein Ex-Mann zahlt ja wahrscheinlich Unterhalt für sein Kind ( geht mit in die Einkommensberechnung ein), ob du dann den Unterhalt für den OGS-Beitrag verwendest oder der aus anderen Quellen kommt, ist euch überlassen.