Unterhaltsberechnung/ neuer Anwalt?

Hallo an alle,

Ich brauche mal eure unvoreingenomme Meinung.

Achtung. Lang!

Meine Tochter ist 18, fast 19. Sie geht zur Schule, möchte anschließend studieren und lebt bei mir.
Ich bin in 2. Ehe verheiratet, wir haben noch 3 Kinder.
Zu ihrem Vater besteht meinerseits seit der Scheidung kein Kontakt, meine Tochter hat den Kontakt vor ca 1 Jahr abgebrochen. Ich habe noch versucht zu vermitteln, aber sie war sehr verletzt und enttäuscht wegen verschiedener Vorkommnisse und möchte ihren Vater nicht mehr sehen, macht auch eine Therapie weil es wirklich schwer ist, was er ihr (psychisch/mental) angetan hat.

Bzgl des Unterhalts gab es immer Probleme (nicht wegen fehlender Liquidität, sondern weil mein Ex meint, du hast dich getrennt, komm allein klar).
Nach fast 4 Jahren Theater deswegen habe ich, als meine Tochter 15 war, die Beistandschaft eingebunden. Seitdem lief es eigentlich.

Seit sie volljährig ist (und allein Unterhalt einfordern muss) kommt kein Geld mehr- wie ich erwartet hatte. Die Beistandschaft war auch hier eingebunden, hat aber aufgrund der schwierigen Situation eine Bescheinigung für das Amtsgericht ausgestellt, so bekommt meine Tochter nun Verfahrensbeihilfe.
Ein Anwalt ist seit ende 2023 (kurz nach ihrem 18.) involviert.
Mein Ex hat natürlich auch eine Anwältin.
So, nun gingen im ca. 14 tägigen Wechsel die Briefe hin und her...
Leider passiert nichts.
Ein Titel liegt vor, den habe ich meiner Tochter natürlich ausgehändigt, sie hat ihn dem Anwalt gegeben. Aktuell begleite ich sie auch zu jedem Termin bzw sie spricht viel mit mir ab diesbezüglich (auf ihren eigenen Wunsch).
Es wird immer viel erzählt und geschrieben (zT 9 (!) Seiten lange Briefe!), ABER
Sie hat einmal eine Zahlung von ca 500 euro bekommen, seither nichts mehr.
Lt. Berechnung ihres Anwalts müssten es ca 600 pM sein, seine Anwältin kommt auf ca 300 Euro pM.
Mir ist klar, dass da kein schnelles Übereinkommen sein wird, aber er zahlt seit fast 9 Monaten nicht, nur einmal diese 500 Euro.
Aktuell übernehme ich natürlich alles, Miete, Lebensmittel, Schule, Urlaub, Kleidung usw.

Vom Anwalt wird sie ständig vertröstet, bzw bekommt aktuell länger keine Rückmeldung. Vor 2 Monaten war im Gespräch, eine Pfändung in die Wege zu leiten, also den Titel anteilig zu vollstrecken... passiert ist nichts. Neulich hat er sich noch grobe Schnitzer im Schreiben an die Gegenseite geleistet, so dass diese ihn schon zur Mandatsniederlegung aufgefordert hat.

Sowas ist doch nicht normal?!
Ich tendiere immer mehr dazu, ihr zu raten sich einen neuen Anwalt zu suchen. Oder übertreibe ich? Bei mir ist ständig noch die Sorge im Hinterkopf- verpasst er evtl Fristen oder ähnliches? Ist die Aufforderung zur Niederlegung des Mandats rechtens?
Moment stecke ich alles vor, auch aus Gespartem.
Das funktioniert halt auch nicht ewig.

Was würdet ihr tun?
Danke fürs Lesen!

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Natürlich muss sie den Anwalt wechseln, schnell.

Sonnige Grüße

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Was ich auch noch überlegt hatte war, ob ich für mich einen Anwalt suche - ich habe meine Unterlagen über Verdienst etc ihrem Anwalt zur Verfügung gestellt, und dachte das läuft dann schon...
Natürlich kommen auf mich dann Anwaltskosten zu, aber das wäre dann auch egal.
Ich weiß nämlich nicht, ob ein Wechsel bei Verfahrensbeihilfe so einfach ist?
Hat da jemand Erfahrung?

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Ein Wechsel verursacht weitere zusätzliche Kosten - das wird die Verfahrenskostenshilfe in der Regel nicht übernehmen. Müsstet ihr dann schon gut begründen können. Ich würde mal im Gericht anrufen und mich erkundigen, unter welchen Vorausestzungen das geht.

Dass du dir einen Anwalt suchst - wozu? Deine Tochter will doch ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen. Was ihr machen könntet: Mal in einer beliebigen anderen Kanzlei anrufen und fragen, was es kostet, wenn deine Tochter den Anwalt selbst bezahlt. Also sofern du das finanzieren kannst, wäre das auf jeden Fall eine Möglichkeit.

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wenn sie über 18 ist, müssen dein und sein Einkommen einberechnet werden und dann wird anteilig gerechnet. Deine Tochtr kann das übrigens auch übers JA machen

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Ja, das weiß ich.
Die Beistandschaft hat sich ja früher schon gekümmert, ab ihrem 18. war sie selbst mit denen in Kontakt. Leider hat da gar nichts gefruchtet, die Mitarbeiter haben ihr einen Beratungsschein ausgestellt, womit Verfahrensbeihilfe beantragt und bewilligt wurde.
Ihrem Anwalt habe ich sofort, am Tag nach dem ersten Termin, alle Unterlagen zukommen lassen.

Das Problem ist ja, das nichts passiert. Ihr Anwalt hat eine andere Summe heraus als der Anwalt meines Ex und der zahlt einfach nicht. Und ihr Anwalt kümmert sich halt auch nicht recht, was aktuell das größte Problem ist. Da der sich um die Durchsetzung des Titels kümmern muss bzw die Lohnpfändung.

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Also ab 18 zahlen beide Eltern Unterhalt .