Betreuung bei Bürgergeld-Bezug

Hallo zusammen,

Ich betreue meine Kinder hauptsächlich alleine. Beim Vater sind sie aber regelmäßig.
Da meine Tochter in der Schulbetreuung kaum Hausaufgaben macht und mir die Kosten zu hoch sind, möchte ich die Betreuungszeit auf 13:30 begrenzen.
Mein Ex möchte das nicht, da er zum einen an seinen Betreuungstagen dann zeitlich nicht hinkommt, und er zum anderen meint es könnte Ärger mit dem Jobcenter geben, weil ich dann als Arbeitssuchende noch kürzer zur Verfügung stehe.
Er hat die Kosten jetzt erstmal übernommen, will es aber mit Unterhalt verrechnen. Kommt er damit durch?

VG

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Ich finde das hier schon problematisch von dir, dass du die Betreuungszeit verringerst und damit automatisch du a) weniger Möglichkeiten zum Arbeiten hast (beim gleichzeitigen Bezug von Sozialleistungen, d.h. Geld der Steuerzahler) und b) der Vater automatisch Probleme bei seinem Job bekommt.

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Wegen des Jobcenters würde ich dir raten, eine Anfrage schriftlich (z.B per Mail) direkt an das Jobcenter zu richten. Glaub nicht dem Internet oder irgendwelchen "Experten", sondern kläre es lieber selbst.

Zu dem anderen kann ich leider nichts sagen.

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Ok, ich werde mal nachfragen. Danke.

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Naja er müsste dann seine Arbeitszeit ja auch reduzieren, wenn er dann das Kind auch schon 13:30 Uhr am seinen Betreuungstagen abholen muss oder wie hattest du dir das vorgestellt? Und warum nutzt du nicht die Zeit zum Arbeiten, wenn das Kind in der Betreuung ist? Es ist scheinbar ein Schulkind und somit muss man ja nicht den ganzen Tag zu Hause sein.

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Abmelden möchte ich, da ich die Betreuung pädagogisch nicht toll finde, und die Hausaufgaben daher selbst mit ihnen machen möchte.
Die Betreuung kann mein Ex ja haben, wenn er sie braucht, dann aber eben auch selbst zahlen.

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Warum beantwortest Du die Frage nicht (warum Du nicht arbeiten gehst?)

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Wenn Dein Ex seine Arbeitszeit reduzieren muss, um die Betreuung des Kindes zu gewährleisten, muss er auch weniger Unterhalt zahlen, das ist Dir schon klar, oder? Wieso kann er Eure Tochter an seinen Umgangstagen eigentlich nicht bei Dir abholen?

Um auch nur annähernd beurteilen zu können, ob die Verrechnung der Betreuungskosten mit dem Unterhalt rechtens ist, sind Deine Angaben ein bisschen dünn. Da solltest Du sowieso einen Anwalt befragen: Wann Betreuungskosten Mehrbedarf sind und ob und nach welchem Schlüssel sich die jeweiligen Elternteile beteiligen müssen, ist nämlich nicht trivial.

Jobcenter: Du schreibst nicht, ob Du arbeitssuchend bist oder einen Job hast und nur mit ALG2 aufstockst. Prinzipiell hast Du eine Mitwirkungspflicht bei der Jobsuche und wenn Du -trotz möglicher Betreuung- Deine verfügbaren Arbeitszeiten reduzierst, weil Du lieber mit Deiner Tochter Hausaufgaben machen möchtest, könnte man schon sagen, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht eher weniger nachkommst. Aber das wird schlussendlich das Jobcenter entscheiden.

Grüsse
BiDi

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Wenn du im Bg Bezug bist, zahlt dann nicht das Jobcenter die Betreuung? Das musst du doch gar nicht zahlen?

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Beim Kindergarten ist das auf jeden Fall so😉 ich muss die Kosten für die Kita nicht selber zahlen, bekomme noch Aufstockung zu meinem Gehalt.

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Auch bei der Ogata zahlt der Staat.

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Hallo

Also Du solltest Dich Mal ans Jobcenter wenden wegen der Kosten für die Betreuung. Den die werden eigentlich vom Jobcenter getragen damit du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

Dein Ex darf am Kindesunterhalt nichts kürzen oder in eigener Faust abziehen.
Hilfreich ist es in vielen Fällen beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten. Er zahlt dann den Unterhalt ans Jugendamt und die an Dich. Da hat er nicht die Möglichkeit selbständig irgendwas abzuziehen oder so.

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Ja das ist im Residenzmodell so. Aber dann muss die KM auch die Betreuungszeiten leisten, dass der KV Vollzeit arbeiten gehen kann. Wenn sie die Betreuung also kürzt, muss sie das dann übernehmen bis der KV das Kind abholen kann.

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Die von vielen vorgeschlagene Variante, dass mein Ex die Kinder an seinen Betreuungstagen bei mir abholt, geht gar nicht. Sie sind ja dann zum übernachten dort, das bringt nur Unruhe rein. Weder ich noch mein Ex wollen uns mehr sehen als irgendwie möglich. Außerdem möchte ich diese Tage für mich und nicht für ihn springen und die Fahrten von der Schule übernehmen.

Soweit ich weiß, sind Betreuungskosten der Kita immer Mehrbedarf. Anders sieht es bei Schulbetreuung aus, die der Hauptbetreuende zur Berufstätigkeit braucht. Die wären wohl grundsätzlich von mir zu zahlen, hatte ich bisher auch. Ich brauche sie aber einfach nicht so umgänglich wie mein Ex.
Die zusätzliche Zeit soll bitte er bezahlen.

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Hallo,

also ich verstehe nicht ganz, wo der Unterschied ist und wo du mehr springen musst. Außer der Abholort ist doch nichts anders? 🤷‍♀️
Er hat sie doch vorher auch von der Betreuung abgeholt und sie dann wieder heimgebracht, oder?

Mein Ex hat den Kontakt leider vor einem Jahr zu uns abgebrochen, aber als er die Jungs noch hier zum Umgang abgeholt hat, hab ich die beiden einfach rausgeschickt als er vorgefahren ist. Hat damals mit 6 und 3 prima geklappt.

Und ich möchte die jetzt nicht zu nahe treten.
Aber: <<Außerdem möchte ich diese Tage für mich und nicht für ihn springen>> könnte schon komisch klingen.
Mit einem Minijob und einem Schulkind, dass bisher bis 15:00 Uhr in der Betreuung war hat man doch eigentlich mehr als genug Zeit für sich selber 🙈

Bearbeitet von 88krissi88
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Sie muss die Kinder abholen und hat den Nachmittag nicht zur freien Verfügung

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Die Betreuung hast du bisher selber bezahlt? Sie wurde nicht vom Jobcenter bezahlt?
Dann kannst du sie selbstverständlich kündigen und dir das Geld sparen.

Da du scheinbar im Leistungsbezug ist, wird die Unterhaltsfrage ja durch das Jobcenter geklärt, oder?

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Ja die kann sie kündigen, aber dann mus sie auch die Betreuung übernehmen, da der KV vermutlich Vollzeit arbeiten ist. Wer kann denn da ein Kind bereits 13:30 Uhr von der Betreuung abholen?