Kindesmutter hält sich nicht an Vereinbarungen

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben.

Die Vorgeschichte findet ihr im Forum für Väter mit dem Beitrag Kindsmutter stellt sich stur.

Kurze Fakten - 5 Jahre, beidseitiges Sorgerecht, die KM ist mit unserem Kind vor 1 Jahr einfach ausgezogen. Da die durchs Gericht (VORLÄUFIG!) bestimmten Kontakttermine für mich nicht zufriedenstellend vereinbart werden können, gibt es immer wieder Diskussionen mit der KM.
Gelebte Praxis ist derzeit durchschnittlich 1 Übernachtung pro Woche was mir natürlich zu wenig ist. Ich hätte sogar viel mehr Zeit, doch da schiebt die KM unsere Tochter lieber zur Oma ab.

Ich habe jetzt Job gewechselt um mein Kind ebenfalls zu 50% betreuen zu können. Die KM wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen obwohl sie selbst zugibt, dass meine Tochter gerne bei mir ist.

Ich bin in der Wohnung wo sie die ersten 4 Jahre gelebt hat, ich kann kochen, mach den Haushalt und bin wohl einer der zuverlässigsten Menschen auf dieser Erde.

Somit bin ich überzeugt, dass eine geteilte Betreuung auf jeden Fall machbar ist und das Kind bei mir in guten Händen ist.

Nun habe ich die KM gemeinsam mit mir zu einem Termin beim Jugendamt überreden können.

Der Termin war vergangene Woche.

Wir hatten uns vor der Psychologin für eine Probezeit von 2 Monaten alle 2 Wochen eine Übernachtung unter der Woche sowie das Wochenende von Fr-So ausgemacht.

Die KM hat zugestimmt!

Am nächsten Tag kommt eine Nachricht von der KM, das die Freitage aufgrund von einer kinderaktivität nicht möglich sind.

Darauf hab ich angeboten, dass ich mit meiner Tochter sehr gerne auf die kinderaktivität gehe.

Es kam nur als Antwort das die KM das nicht möchte.

An die beim JA ausgemachte zusätzliche Übernachtung kann sie sich ebenfalls nicht mehr erinnern.

Im September sehe ich meine Tochter lediglich 3x da die KM 3 Wochen durchgehend in den Urlaub fährt.

Ist das überhaupt möglich, das ein VORSCHULKIND im September vom Kiga fern bleibt?

Darf ich als Vater auch einfach unterm Jahr mit meinem Kind auf Urlaub fahren?

Ich sowas von ratlos und enttäuscht, das manche Km tun können, was sie wollen.

Lg

Bearbeitet von Lucky65
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Vermutlich braucht es eine gerichtliche Umfangsvereinbarung. Alles andere ist nicht verbindlich.
Hast du schon verstanden, wieso es der KM so schwer fällt, dir dein Kind länger zu überlassen? Manchmal macht es Sinn, die Motive des Gegenübers zu verstehen, um zu einer Lösung kommen zu können.

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"Am nächsten Tag kommt eine Nachricht von der KM, das die Freitage aufgrund von einer kinderaktivität nicht möglich sind"
Geht gemeinsam zur Kinderaktivität und an deinen Freitagen geht das Kind mit dir zu dir nach Hause.
Ich finde es ist ein schöner Kompromiss und keinem von euch entgeht etwas.

"An die beim JA ausgemachte zusätzliche Übernachtung kann sie sich ebenfalls nicht mehr erinnern"
Lass dir ein Gesprächsprotokoll vom JA schicken und hilf dem Gedächtnis auf die Sprünge.

"Im September sehe ich meine Tochter lediglich 3x da die KM 3 Wochen durchgehend in den Urlaub fährt."
Urlaub bedarf Absprachen, wobei eher besprechen sollte, wann wer mit dem Kind in den Urlaub fährt, statt dem Ex Partner den Urlaub zu kürzen oder nicht ermöglichen zu wollen!
Klärt die Urlaubsreglungen das nächste Mal in der Beratung und haltet es schriftlich fest!

"Ist das überhaupt möglich, das ein VORSCHULKIND im September vom Kiga fern bleibt?"
Warum nicht? Euer Kind ist noch nicht schulpflichtig.

"Darf ich als Vater auch einfach unterm Jahr mit meinem Kind auf Urlaub fahren?"
Wie gesagt, sprecht den Urlaub miteinander ab. Solang euer Kind nicht schulpflichtig ist, könnt ihr mit eurem Kind in den Urlaub fahren ohne die Ferienzeiten berücksichtigen zu müssen.

Aber ihr müsst es miteinander absprechen, da ja immer die Umgangstage des anderen Elternteils betroffen sein werden.

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Da sie sich nicht an die getroffen Vereinbarungen hält, würde ich ihr schreiben, dass du ihr jetzt noch 1x die Chance gibst, sich an die getroffen Vereinbarungen zu halten, ansonsten siehst du dich leider gezwungen vor Gericht zu gehen.
Ändert sich nichts, würde ich dann den Schritt gehen.
Wenn ihr ebenfalls aus Deutschland kommt, dann muss sie, außer es gibt in der Familie Probleme & es wurde vom Amt so festgelegt, dass Kind nicht in den Kindergarten bringen.
In Deutschland gibt es keine Kindergartenpflicht.
Vorschulkind, bedeutet nur, dass Jahr vor dem Kindergarten.
In vielen Kindergärten, wird da oft auch nichts mehr extra gemacht, weil sie zu wenig Pesonal haben & wenn, hat man dadurch nicht zwangsläufig einen Vorteil.
Z.b zählen bis 10, seinen Namen zu schreiben, sitzen bleiben (puzzeln, Gesellschaftsspiele spielen) lernt/ kann das Kind auch Zuhause lernen.

Bearbeitet von Tuulia
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Danke für die Antworten.

Das Ganze spielt sich in Österreich ab habe ich vergessen zu erwähnen.

Das Gespräch kann man nicht mehr suchen da die Ex mir seit 1 em Jahr die Kontaktzeiten so schwer macht, wie es nur geht.

Auf Anrufe wird gar nicht reagiert und auf SMS erst Stunden später.

Blöd gesagt wenn ich im Sterben liegst, die Tochter gerade bei ihr ist und du sie als letzten Wunsch hören möchtest, ist die Ex unerreichbar.

Ich muss anmerken (wie im oben anderen erwähnten Beitrag) dass absolut nichts vorgefallen ist, was ihr blockierverhalten rechtfertigen würde.

Bearbeitet von Lucky65
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"Blöd gesagt wenn ich im Sterben liegst, die Tochter gerade bei ihr ist und du sie als letzten Wunsch hören möchtest, ist die Ex unerreichbar."
Wie dramatisch....

"Auf Anrufe wird gar nicht reagiert und auf SMS erst Stunden später."
Vielleicht will sie mit dir nicht telefonieren, um jede Kommunikation dokumentiert zu haben.
Bei mir können Antworten auch Stunden manchmal Tage später kommen.
War es denn dringend?

Wie schon so oft geraten regelt bitte den Umgang verbindlich.
Auch die Kommunikation mit dem Kind sollte geregelt werden.- Telefonzeit.

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Auf was ich hinaus möchte und weshalb ich den Beitrag nochmal rausgeholt habe, ist eine Regelung übers Jugendamt nichts verbindliches?

Ich habe die Tage mehrmals versucht, was mir das Jugandamt geraten hat, das Gespräch gesucht.

Welche daseinsberechtigung hat dann das Jugendamt wenn die mir im Endeffekt nicht helfen können?

Aber ich hab’s schon verstanden, der Weg zum Gericht wird mir hier nicht mehr erspart bleiben.

Und ja es war dringend, wenn es um mein Kind geht ist es immer dringend oder glaubst ich versuche sie zum Spaß zu erreichen?

Wirkt halt schon sehr seltsam wenn man sich ewig mit Antworten Zeit lässt wo es um ein Kind geht.

Wenn ich verantwortungsvoll bin, habe ich einen Terminkalender bei der Hand und benötige nicht immer 24 Stunden zum Antworten. Es wirkt alles wie Provokation.

Leider kommt man scheinbar sehr oft durch damit.

Bearbeitet von Lucky65
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